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  • Lohn- und Gehaltsabrechnung online
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Zum Lohnabrechnungsprogramm

Wie Sie Ihre Lohnbuchhaltung mit der passenden Software ganz einfach selbst erledigen

Mit den Lohnabrechnungsprogrammen von Lexware rechnen Sie alle Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter:innen einfach, sicher und gesetzeskonform ab. Setzen Sie jetzt auf Lexware und sparen Sie wertvolle Zeit bei der Lohnbuchhaltung!

Definition der Lohnbuchhaltung – was ist das genau und wie funktioniert sie?

Die Buchhaltung eines Unternehmens setzt sich grundsätzlich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:

  • Debitorenbuchhaltung
  • Kreditorenbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung

Dementsprechend ist die Lohnbuchhaltung ein Teilbereich der Buchhaltung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sich um die Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem Betrieb zu kümmern. So wie der Name vermuten lässt, umfasst dieser Vorgang allerdings nicht nur die rechtzeitige Zahlung der Personalgehälter. Nach der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind die zwei größten Aufgaben der Lohnbuchhaltung die Pflege der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenstammdaten und die Führung der Jahreslohnkonten.

Wer muss eine Lohnbuchhaltung führen und ab wann ist sie erforderlich?

Jedes Unternehmen, das Angestellte beschäftigt und damit Lohnsteuer abführen muss, ist dem Gesetzgeber oder Gesetzgeberin her automatisch zu einer ordnungsgemäßen Lohnbuchhaltung verpflichtet. Diese muss monatlich erfolgen und eingereicht werden. Das bedeutet, dass auch Gründer:innnen und Start-ups nicht darum herumkommen. Sobald Sie Ihren ersten Mitarbeiter oder Ihre erste Mitarbeiterin einstellen, müssen Sie also eine Lohnbuchhaltung in Ihrem Betrieb einrichten. Somit sind nur Solo-Selbstständige davon befreit.

Welche Aufgaben umfasst die Lohnbuchhaltung?

Neben der Erstellung der Gehaltsabrechnungen, der Pflege der Mitarbeiter:innenstammdaten und dem Führen der Lohnkonten gehören zur Lohnbuchhaltung noch viele weitere wichtige Aufgaben. Werden in einem Unternehmen beispielsweise neue Mitarbeiter:innen eingestellt oder haben Angestellte gekündigt, müssen diese entsprechend an- bzw. abgemeldet werden. Weiterhin zählen zu den Aufgaben die DEÜV-MeldungenUm dem Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) ordnungsgemäß nachzukommen, müssen alle Arbeitgeber Informationen über die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter in Form von Meldungen bei den Kranken- und Pflegekassen sowie den Rentenversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit einreichen. an folgende Ämter und Behörden:

  • Sozialversicherungen
  • Krankenkassen
  • Zuständiges Finanzamt

Da die Rentenversicherungsträger und das Finanzamt regelmäßige Prüfungen durchführen, ist es unerlässlich, die Dokumentationspflicht im Hinblick darauf sorgfältig einzuhalten. Am Ende eines Geschäftsjahres gehört es nicht zuletzt zur Aufgabe der Lohnbuchhaltung, die Lohnkonten abzuschließen und den Abschluss an folgende Stellen zu melden:

  • Sozialversicherungen
  • Agentur für Arbeit
  • Statistikämter

Mittlerweile erfolgen diese Meldungen ausschließlich elektronisch.

Checkliste: Die To-dos der Lohnbuchhaltung im Überblick

1. An- und Abmeldung von Mitarbeiter:innen

Eintritt neuer Arbeitnehmer:innen:

  • Persönliche Daten neuer Mitarbeiter:innen erfassen
  • Arbeitnehmer:innen über die ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden
  • Zur Lohnsteuerberechnung erforderliche Informationen beim Bundeszentralamt für Steuern über die ELStAM-Datenbank abrufen
  • Arbeitnehmer:innen bei den Sozialversicherungsträgern anmelden

Austritt bestehender Arbeitnehmer:innen:

  • Arbeitnehmer:innen nach Beschäftigungsende über die ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern abmelden
  • Ende des Arbeitsverhältnisses den Krankenkassen mitteilen

2. Abrechnung der Personalkosten

  • Personalgrundkosten abrechnen (fallen direkt für die Leistungserbringung an = Lohn oder Gehalt)
  • Personalnebenkosten abrechnen (entstehen durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen, z. B. Arbeitgeber:innenanteil zur Sozialversicherung, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Leistungen für Urlaub oder Feiertage etc.)

3. Meldungen während der Beschäftigung

  • Einbehaltene Steuer und Solidaritätszuschlag via ELSTER-Formular an das Finanzamt melden
  • Einbehaltene Steuer und Solidaritätszuschlag in einer Summe für alle Arbeitnehmer:innen an das Finanzamt überweisen
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die ermittelten Umlagen für Entgeltfortzahlung an die Krankenkassen melden
  • Sozialversicherungsbeiträge geschlossen an die Krankenkassen überweisen

4. Lohnbuchhaltung für den Jahresabschluss

  • Lohnsteuer-Jahresausgleich über die Lohnbuchhaltung durchführen (bei Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern:innen)
  • Summen der abgeschlossenen Lohnkonten an die Finanzverwaltung übermitteln
  • Für die Sozialversicherungsträger beitragspflichtiges Jahresentgelt jedes Arbeitnehmers und jeder Arbeitnehmerin an die Krankenkasse melden
  • Für die gesetzliche Unfallversicherung Jahresarbeitsentgelt und geleistete Arbeitsstunden jedes Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin über ein Formblatt an die Berufsgenossenschaften melden

Lohnbuchhaltung einfach erklärt: Was muss ich dabei beachten?

Gerade in der Lohnbuchhaltung ist es wichtig, dass Sie immer auf dem neusten Stand sind. Denn: Kaum eine andere Abteilung im Unternehmen unterliegt mehr Veränderungen und Neuerungen.

Neben Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht gibt es noch weitere Richtlinien, die Sie im Rahmen der Lohnbuchhaltung dringend berücksichtigen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), die Gewerbeordnung (GewO) und die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV).

  • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV)

    Die Verordnung definiert die Begriffe „Arbeitnehmer:in“ und „Arbeitgeber:in“ sowie „Arbeitslohn“ und „Lohnkonto“. Darüber hinaus enthält sie Vorschriften über die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie die Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn. In § 4 der LStDV sind auch die Kriterien für das Führen des Lohnkontos festgehalten.

  • Gewerbeordnung (GewO) und Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)

    Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass jeder gewerbliche Arbeitgeber:in zu einer nachvollziehbaren Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung verpflichtet ist. Meist erhalten Arbeitnehmer:innen ihre Abrechnungen monatlich. Die Verpflichtung entfällt, wenn es von einem zum nächsten Monat keine Veränderungen in der Abrechnung gibt. Dennoch ist es in aller Regel so, dass der oder die Arbeitgeber:in seinen Mitarbeitern:innen regelmäßig Entgeltabrechnungen zur Verfügung stellt, die u. a. als wichtiges Nachweisdokument für eine Kreditvergabe dienen.

Welche Rechtsgrundlagen muss ich beim Führen eines Lohnkontos in der Lohnbuchhaltung beachten?

§ 4 LStDV schreibt vor, dass Sie als Arbeitgeber:in folgende Informationen über Ihre Angestellten in deren Lohnkonten erfassen müssen:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • ELStAMDie Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wurden zum 1. Januar 2013 eingeführt, um die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren abzulösen. Die „elektronische Lohnsteuerkarte“ soll die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt vereinfachen und beschleunigen. (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • Freibetrag für Lohnsteuerabzug
  • Vorsorgefreibetrag
  • Ggf. Informationen zur Lohnsteuerbefreiung

Hinzu kommen folgende zusätzliche Angaben, die Sie darüber hinaus bei jeder Lohnabrechnung im Lohnkonto machen müssen:

  • Arbeitslohn (Barlohn, Sachbezüge)
  • Tag der Lohnauszahlung
  • Lohnzahlungszeitraum
  • Einbehaltene Lohnsteuer
  • Bezüge, die nach dem Einkommensteuergesetz pauschal besteuert werden
  • Bezüge, die von der Lohnsteuer freigestellt sind
  • Ggf. steuerfreie Bezüge
  • Außerordentliche Einkünfte

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt bzw. zwischen einer Lohnabrechnung und einer Gehaltsabrechnung?

Die beiden Begriffe „Gehaltsabrechnung“ und „Lohnabrechnung“ müssen in der Lohnbuchhaltung klar voneinander getrennt werden. Während der Lohn nämlich eine Bezahlung nach Leistung beschreibt, versteht man unter dem Gehalt einen festgelegten Monatsbetrag:

Lohn Gehalt
  • Bezahlung richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden pro Monat
  • Kann monatlich variieren
  • Abhängig von Überstunden, Urlaubstagen, Feiertagszuschlägen etc.
  • Üblich in handwerklichen Betrieben, bei Nebentätigkeiten oder Werkstudent:innenjobs
  • Geregelte, monatliche Bezahlung eines oder einer Angestellten, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird
  • Ist jeden Monat gleich
  • Unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Monat, geleisteter Überstunden sowie von Urlaubs- oder Feiertagen
Info

Inwiefern unterscheiden sich die beiden Abrechnungsformulare?

Wenn Sie eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erstellen, müssen Sie darauf vermerken, welche Form der Bezahlung Sie anwenden. Einen gravierenden Unterschied zwischen den beiden Formularen gibt es in diesem Zusammenhang aber nicht. Je nachdem, ob Sie an Ihre Beschäftigten Lohn oder Gehalt ausbezahlen, müssen Sie in der Entgeltabrechnung die jeweils dafür erforderlichen Informationen und Pflichtangaben korrekt aufführen.

Bestandteile und Aufbau der Lohn- oder Gehaltsabrechnung

Der Aufbau der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird durch die EBV bestimmt. Eine Entgeltbescheinigung muss dementsprechend folgende Punkte enthalten, die in § 108, Abs. 3, Satz 1 GewO gesetzlich geregelt sind:

Allgemeine Angaben:

  • Name und Anschrift (Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in)
  • Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Versicherungsnummer
  • Steuerklasse
  • Beginn/Ende der Beschäftigung
  • Abrechnungszeitraum

Hauptbestandteile:

  • Bruttoentgelt
  • Steuerfreibeträge
  • Kirchensteuerabzug
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Persönliche Abzüge
  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag
  • Geldwerte Vorteile/Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Beiträge zu betrieblicher Altersvorsorge
Tipp

Nutzen Sie für Ihre Lohnbuchhaltung eine Software!

Mit unseren Lohnbuchhaltungsprogrammen Lexware lohn+gehalt und lexoffice Lohn & Gehalt berücksichtigen Sie diese Vorschriften ganz automatisch und arbeiten immer gesetzlich aktuell dank regelmäßiger Updates und Aktualisierungen.

Bin ich als Arbeitgeber:in überhaupt dazu verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt Auskunft über die Höhe des Brutto- und Netto-Entgelts, das einem oder einer Arbeitnehmer:in zusteht, sowie über die geleisteten Zahlungen an das Finanzamt (Lohnsteuer) und die Sozialversicherungsträger (Sozialversicherungsbeiträge).

Jede:r Arbeitgeber:in ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen zusammen mit dem ausgezahlten Lohn bzw. Gehalt die Verdienstabrechnung – in der Regel einmal pro Monat – auszustellen (§ 108 GewO). Das Dokument muss eine genaue Aufschlüsselung des Entgelts für einen bestimmten Zeitraum beinhalten, damit erfolgte Zahlungen jederzeit nachvollziehbar sind.

Weiterhin ist der oder die Arbeitgeber:in dafür zuständig, alle abgabepflichtigen Beiträge seiner Arbeitnehmer:innen im Sinne der Lohnbuchhaltung an die entsprechenden Behörden und Ämter sowie an die Krankenkassen weiterzuleiten. Um all diese Daten bereitstellen zu können, wird für jeden Angestellten ein Lohnkonto geführt. Wie sich das jeweilige Entgelt unter Berücksichtigung sämtlicher Steuerabzüge genau zusammensetzt, wird in Lohnlisten festgehalten.

Welche Steuern und Abgaben muss ich als Arbeitgeber:in abführen?

Sie als Arbeitgeber:in müssen die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter:innen an das Finanzamt übermitteln. Das funktioniert in Lexware lohn+gehalt schnell und einfach über die ELSTER-SchnittstelleELSTER ist ein Akronym für ELektronische STeuerERklärung. Die Schnittstelle wurde vom Finanzamt eingeführt, um Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Steuererklärung in digitaler Form bei den zuständigen Behörden einzureichen. Seit 2005 ist die Verwendung der ELSTER-Schnittstelle für sie Pflicht. Allen anderen Personen ist die Nutzung freigestellt..

Die Abgaben an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung setzen sich aus einem Arbeitgeber:innen- und einem Arbeitnehmer:innenanteil zusammen. Die genauen Beträge berechnen sich bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze prozentual auf das Bruttogehalt vor Steuern. Den Einzug der Sozialabgaben übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Neben den allgemeinen Beitragssätzen zur Krankenversicherung müssen Sie darüber hinaus die sogenannte Umlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Lohnzahlungen im Mutterschutz abführen.

Die Lohnbuchhaltung selber machen oder doch besser auslagern?

Es gibt für Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, die Lohnbuchhaltung abzuwickeln:

  1. Sie erfolgt firmenintern: In diesem Fall wird eine eigene Abteilung eingerichtet, die aus einem oder mehreren Lohnbuchhalter:innen besteht.
  2. Sie erfolgt extern: Alternativ kann ein Lohnbuchhaltungsbüro oder ein:e Steuerberater:in damit beauftragt werden.

Große Firmen machen die Lohnbuchhaltung in der Regel selbst und besitzen dafür eine eigene Abteilung oder sie benutzen ein System, das ihnen diese Arbeit abnimmt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verzichten hingegen meist auf eine eigene Abteilung für die Lohnbuchhaltung und entscheiden sich stattdessen dafür, die damit verbundenen Aufgaben an einen oder eine externe:n Lohnbuchhaler:in auszulagern. Oft fehlen ihnen dafür das Know-how und die Zeit, sich erst langwierig in die Materie einzuarbeiten. Da ihnen der damit verbundene Arbeitsaufwand einfach zu groß ist, investieren sie diese Zeit stattdessen lieber in ihr tägliches Kerngeschäft.

Da die Lohnbuchhaltung jedoch einen wichtigen Bestandteil der Finanzbuchhaltung bildet, sind grundlegende Fachkenntnisse auf diesem Gebiet unerlässlich. Deshalb ist es ratsam, sich von vornherein mit ihren Aufgaben zu befassen und spätestens dann, wenn das Unternehmen wächst, rechtzeitig eine verantwortliche Person für die Lohnbuchführung einzustellen. Optimale Unterstützung kann dabei eine moderne Software leisten. Sie spart nicht nur wertvolle Zeit für wichtige Aufgaben des täglichen Kerngeschäfts, sondern auch noch eine Menge Geld, da so auf das Outsourcing der Lohnbuchhaltung an teure externe Dienstleister:innen verzichtet werden kann.

Wie Ihnen eine Software für die Lohnbuchhaltung helfen kann

Sobald Sie Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen beschäftigen, sind Sie zur Abrechnung von Löhnen und Gehältern verpflichtet. Um dabei auch alle gesetzlichen Vorschriften korrekt zu befolgen, hilft Ihnen eine entsprechende Lohnsoftware weiter.

Wenn Sie die Abläufe in Ihrem Betrieb mittels einer digitalen Lohnbuchhaltung optimieren möchten, bietet sich eine professionelle Software für die Gehalts- und Lohnabrechnung an. Mit einem Lohnabrechnungsprogramm von Lexware können Sie die gesamte Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter:innen einfach und korrekt selbst erstellen oder sie alternativ für die vorbereitende Lohnbuchhaltung nutzen. Im Anschluss können Sie alle wichtigen Datensätze direkt an die Steuerfachkraft bzw. das Finanzamt übermitteln.

Diese Vorteile bietet Ihnen unsere Software für die Lohnbuchhaltung:

  • Sie sparen wertvolle Zeit und Kosten: Sie profitieren von einer Art elektronischer Personalakte, die alle Stamm- und Abrechnungsdaten Ihrer Mitarbeiter:innen an einem Ort zusammenführt. Dadurch können Sie die Personalkosten und Stellen in Ihrem Unternehmen effizienter planen.
  • Sie behalten immer den Überblick: Zahlreiche Berichte und umfassende Auswertungsmöglichkeiten helfen Ihnen, auf Knopfdruck Ihre individuelle Unternehmensstruktur abzubilden.
  • Sie sind auf der sicheren Seite: Wenn Sie eine Lohsoftware von Lexware einsetzen, können Sie sicher sein, dass Sie beim Erstellen der Entgeltabrechnungen alle aktuellen Gesetze einhalten. Denn die Software-Lösungen sind immer auf dem neusten Stand der Gesetzgebung. Außerdem führt Sie das Programm Schritt für Schritt durch die gesamte Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. So ist gewährleistet, dass Sie an alles denken und die Angaben korrekt sind.

Kurz: Mit Hilfe unserer Programme für die digitale Lohnabrechnung können Sie die Entgelte Ihrer Mitarbeiter:innen genau dokumentieren und korrekt abrechnen.

Tipp

Testen Sie unsere Software kostenlos!

Damit Sie sich in aller Ruhe selbst von den Vorteilen überzeugen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Software für die Lohnbuchhaltung 30 Tage kostenlos zu testen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die wichtigsten Funktionen von Lohnbuchhaltungsprogrammen

Neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter:innen erledigen Sie mit einer entsprechenden Software noch weitere Aufgaben der Lohnbuchhaltung mit wenig Aufwand. Dazu gehören u. a.:

  • Komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Automatische Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse und Ergänzungsabgaben
  • Lohnsteuerbescheinigungen und LohnsteueranmeldungDie Lohnsteueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der alle Steuerpflichtigen ihre vom Arbeitgeber einbehaltene und anzumeldende Lohnsteuer angeben müssen. Da die Lohnsteuer eine vorgelagerte Steuer ist, muss sie im Moment des Entstehungsanspruches abgeführt werden. Man kann man sie als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer verstehen. per ELSTER-ModulELSTER ist ein Akronym für ELektronische STeuerERklärung. Die Schnittstelle wurde vom Finanzamt eingeführt, um Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Steuererklärung in digitaler Form bei den zuständigen Behörden einzureichen. Seit 2005 ist die Verwendung der ELSTER-Schnittstelle für sie Pflicht. Allen anderen Personen ist die Nutzung freigestellt.
  • Automatische Berechnung von Krankenkassenbeiträgen
  • Berechnung von betrieblicher Altersvorsorge, Direktversicherung, Pensions-Fonds und Riester-Rente
  • Stunden- und Monatslöhne
  • Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz
  • Abrechnung von Kurzarbeit
  • Einfacher Datenaustausch mit der Steuerfachkraft per DATEV

Darüber hinaus bietet unsere professionelle und umfangreiche Lösung für die Lohnbuchhaltung Lexware lohn+gehalt premium zusätzlich die Möglichkeit:

  • Zur Fehlzeitenverwaltung
  • Zur Reisekostenabrechnung
  • Zur präzisen Lohn- und Gehaltsauskunft inklusive Brutto-Nettorechner

Unsere Software-Lösungen für Ihre Lohnbuchhaltung im Vergleich

Im folgenden Vergleich haben wir unsere beiden Produkte für die Lohnbuchhaltung für Sie gegenübergestellt. Bei Lexware lohn+gehalt handelt es sich um eine vollumfängliche Desktop-Software, die Sie auf dem PC installieren und sowohl für kleine als auch für mittelständische Unternehmen bis 200 Mitarbeiter:innen geeignet ist.

Die Cloud-Lösung lexoffice Lohn & Gehalt wurde speziell für kleine Unternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter:innen entwickelt. Sie vor allem dann für Sie geeignet, wenn Sie die Lohnabrechnung online erstellen möchten, um orts- und zeitunabhängig arbeiten zu können.

Vergleichen Sie schnell und einfach unsere Lösungen miteinander und finden Sie die passende Variante für Ihren Bedarf!

lexoffice Lohn & Gehalt
lexoffice Lohn & Gehalt
Lexware lohn+gehalt
Lexware lohn & gehalt
LÖHNE & GEHÄLTER KOMFORTABEL ABRECHNEN
GESETZLICH AKTUELL
GKV-ZERTIFIKAT
UMFANGREICHE AUSWERTUNGEN (LOHNJOURNAL; LOHNKONTEN)
INTEGRIERTES MELDEVERFAHREN (ELSTER, DAKOTA)
MASCHINELLE BESCHEINIGUNGEN
ABRECHNUNG UND VERWALTUNG MEHRERER MITARBEITER:INNEN bis zu 50 Mitarbeiter:innen bis zu 50 bzw. 200 Mitarbeiter:innen
ABRECHNUNG VON KURZARBEIT ab plus-Version
FEHLZEITENVERWALTUNG ab pro-Version
REISEKOSTENABRECHNUNG ab premium-Version
LOHNAUSKUNFT INKL. BRUTTO- NETTORECHNER ab premium-Version
SEPARATE EINKOMMENSTEUERTABELLE ab premium-Version
STEUERKLASSENRECHNER & NETTOBERECHNUNG ÖFFENTLICHER DIENST ab premium-Version
MOBIL ARBEITEN
MEHRPLATZFÄHIGKEIT Unbegrenzte Anzahl anlegbarer User ab pro-Version
(3 bzw. 5 Arbeitsplätze, durch Zusatzlizenzen unbegrenzt erweiterbar)
MEHRERE FIRMEN VERWALTEN ab pro-Version
MASSGESCHNEIDERT FÜR kleine Unternehmen kleine & mittlere Unternehmen

Wie wird der Lohn bzw. das Gehalt in der Lohnbuchhaltung ermittelt?

Um den Nettolohn bzw. das Nettogehalt Ihrer Mitarbeiter:innen zu berechnen, können Sie folgendermaßen vorgehen:

Gesamtbrutto minus Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Arbeitnehmer:innenanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist gleich Nettoentgelt.

Der Nettolohn kann darüber hinaus durch weitere Abzüge gemindert werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Vorschüsse
  • Sachbezüge
  • Pfändungen

Gleichzeitig kann er beispielsweise durch Zuschüsse zur Kranken- oder Pflegeversicherung aber auch nach oben korrigiert werden. Daraus ergibt sich schlussendlich der Auszahlungsbetrag für den:die Arbeitnehmer:in.

Kann ich mit den Programmen von Lexware für die Lohnbuchhaltung alle Brutto- und Nettogehälter berechnen?

Mit unseren Software-Lösungen können Sie Ihre Lohnbuchhaltung einfach und gesetzeskonform erledigen. Darunter fallen unter anderem auch:

  • Minijobs
  • Gleitzone im Niedriglohnbereich
  • Geringverdiener:innen
  • Mehrfachbeschäftigte

Das Programm berechnet die Brutto- und Nettolöhne Ihrer Mitarbeiter:innen auf den Euro genau – inklusive aller Steuern und Abgaben. Folgende Daten werden dabei ermittelt:

  • Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge (zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Kinderfreibetrag

Falls Mitarbeiter:innen einen Firmenwagen nutzen, können Sie damit sogar den geldwerten Vorteil ermitteln.

FAQ zur Lohnbuchhaltung mit Software von Lexware

Ist es möglich, die Daten aus einem Lexware Lohnprogramm in die Buchhaltung zu übermitteln? Lassen sich die Lohnabrechnungen auch online erstellen? Können alle Meldungen und Daten einfach und sicher übermittelt werden?

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Lohnbuchhaltung mit einer Software von Lexware.

Kann ich meine Lohndaten mit Lexware direkt an die Buchhaltung weiterleiten?

Lexware lohn+gehalt verfügt über zahlreiche Schnittstellen und Service-Module für den Datenexport und -import. Hierzu gehört auch eine Export-Schnittstelle zu unserer Buchhaltungssoftware Lexware buchhaltung. Dadurch lassen sich alle wichtigen Lohndaten per Klick an die Buchhaltung übermitteln.

Wenn Sie neben lexoffice Lohn & Gehalt zusätzlich lexoffice Buchhaltung & Berichte nutzen, werden die Personalkosten automatisch verbucht. Unser Tipp: Sparen Sie Geld und entscheiden Sie sich gleich für die Komplettlösung lexoffice Buchhaltung & Lohn.

Beinhalten die Lohnabrechnungsprogramme von Lexware ein integriertes Meldeverfahren?

Als Arbeitgeber:in sind Sie dazu verpflichtet, den Krankenkassen alle Änderungen im Arbeitsverhältnis Ihrer Mitarbeiter:innen im laufenden Kalenderjahr elektronisch zu melden. Dazu gehören:

  • Eintritte neuer Arbeitnehmer:innen
  • Kündigungen von Mitarbeiter:innen mit Grund der Kündigung
  • Angestellte, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen
  • Krankheitsfälle mit und ohne Lohnfortzahlung

Neueintritte bzw. Austritte durch Kündigung müssen Sie unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses melden. Außerdem sollten Sie unbedingt darauf achten, alle Personalveränderungen vor einem Lohnabrechnungsablauf direkt in Ihrer Lohnbuchhaltung zu erfassen.

Meldungen an die Sozialversicherungsträger können Sie mit unserer Lohnbuchhaltungssoftware mit wenigen Klicks erstellen und fristgerecht übermitteln.:

  • Beitragsnachweise
  • Beitragserhebungen für Versorgungswerke
  • SozialversicherungsmeldungenAlle Arbeitgeber müssen Informationen über die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter in Form von Sozialversicherungsmeldungen bei den Kranken- und Pflegekassen sowie den Rentenversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit einreichen. So können die Versicherungsträger ihrer Aufgabe nachkommen und die Ansprüche der Beschäftigten auf entsprechende Leistungen sicherstellen.

Außerdem können Sie mit unseren Software-Lösungen ganz einfach Bescheinigungen für Mutterschutz, Krankengeld und vieles mehr übertragen.

Berücksichtigen die Lohnbuchhaltungsprogramme von Lexware auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge?

Unsere Lohnbuchhaltungsprogramme beinhalten einen komfortablen Assistenten zur Berechnung der gängigsten Formen betrieblicher Altersvorsorge, unter anderem:

  • DirektversicherungSchließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers einen Lebensversicherungsvertrag bei einem innerhalb Deutschlands zugelassenen Versicherer ab, handelt es sich dabei um eine sogenannte Direktversicherung. Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
  • PensionsfondsEin Pensionsfonds fungiert in Deutschland als ein vom Arbeitgeber organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen zum Zweck der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung eines Mitarbeiters über das Kapitaldeckungsverfahren. Pensionsfonds stellen einen von fünf Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge dar.
  • Riester-RenteDie Riester-Rente dient dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Das angesparte Vermögen für die privat finanzierte Rente entsteht durch die monatliche Einzahlung von Beiträgen in einen Versicherungsvertrag. Diese Einzahlungen werden durch eine staatliche Zulage Jahr für Jahr ergänzt, weshalb sie auch als Zulagenrente bezeichnet wird.

Dank regelmäßiger Aktualisierungen arbeiten Sie immer auf dem aktuellen Gesetzesstand. Beispielsweise werden die geltenden Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungsträger in der Software automatisch berücksichtigt.

Kann ich mit Software von Lexware meine Lohnbuchhaltung auch online erstellen?

Ja, mit unserer Cloud-Lösung lexoffice Lohn & Gehalt erstellen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen online. Das heißt: Sie können orts- und zeitunabhängig von jedem Endgerät auf Ihre Lohnbuchhaltungssoftware zugreifen, die Daten anpassen und Lohnabrechnungen online erstellen. Einzige Voraussetzung: Sie benötigen eine Internetverbindung.

Für alle die eine Desktop-Lösung bevorzugen, also eine Software, die Sie auf einem PC installieren, bieten wir unsere Produktreihe Lexware lohn+gehalt an.

Gibt es bei einer Betriebsprüfung der Lohnbuchhaltung irgendwelche Besonderheiten zu beachten?

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung anmeldet, weckt das bei den meisten Unternehmen kein allzu gutes Gefühl. Ist eine Überprüfung der Lohnbuchhaltung vorgesehen, liegen die Schwerpunkte vor allem auf folgenden Bereichen:

  • Werbungskosten
  • Sachbezüge
  • Geldwerte VorteileWenn der Arbeitgeber seine Angestellten nicht nur mit reinem Lohn, sondern zusätzlich mit einem Sachbezug vergütet (z.B. Jobticket, Mahlzeiten oder Dienstfahrzeug), handelt es sich dabei um einen geldwerten Vorteil. Zwar entfallen darauf ebenfalls Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer, allerdings gibt es für geldwerte Vorteile bestimmte Freibeträge und Freigrenzen.

Hinzu kommt, dass das Augenmerk des Betriebsprüfers häufig auch auf den Abrechnungen von Praktikant:innen, Werkstudent:innen und geringfügig Beschäftigten liegt. Wenn Sie Ihre Bücher sauber führen und einen ordentlichen JahresabschlussKaufleute sind vom Gesetzgeber her dazu verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres den sogenannten Jahresabschluss zu erstellen, um die finanzielle Lage des Unternehmens festzuhalten. Er besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei Kapitalgesellschaften kommt außerdem ein Anhang und ggf. ein Lagebericht hinzu. vorweisen können, haben Sie bei einer Lohnsteueraußenprüfung aber in der Regel nichts zu befürchten. Ein Lohnabrechnungsprogramm wie Lexware lohn+gehalt oder lexoffice Lohn & Gehalt unterstützt Sie bei diesen Aufgaben und sorgt dafür, dass sich erst gar keine Fehler einschleichen.

Kann ich die Lexware Lohnbuchhaltungsprogramme unverbindlich testen?

Ja. Damit Sie in aller Ruhe herausfinden können, ob die gewählte Software zu Ihren Bedürfnissen passt, haben Sie die Möglichkeit, diese 30 Tage in Ihrer Lohnbuchhaltung zu testen.

Wenn Sie das getestete Lohnbuchhaltungsprogramm nach dieser Zeit nicht mehr nutzen möchten, senden Sie uns einfach eine E-Mail zu, in der Sie dessen Deinstallation bestätigen. Oder lassen Sie die 30-Tage-Testversion der Cloud-Lösungnull lexoffice Lohn & Gehalt einfach auslaufen, wenn Sie sie nicht verlängern möchten.

Zusammenfassung

Zusammenfassung zum Thema Lohnbuchhaltung

  • Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung, welche zur Übersicht von Brutto- und Nettoentgelt dient.
  • Jedes Unternehmen, das Angestellte beschäftigt, unterliegt der Pflicht zur Lohnbuchhaltung. Nur Solo-Selbstständige sind davon befreit.
  • Die beiden Begriffe „Lohnabrechnung“ und „Gehaltsabrechnung“ müssen klar voneinander getrennt werden. Während der Lohn eine Bezahlung nach Leistung vorsieht, beschreibt das Gehalt einen festgelegten Monatsbetrag.
  • Weitere wichtige Bestandteile der Lohnbuchhaltung sind die Pflege der Personalstammdaten und die Führung der Jahreslohnkonten jedes Angestellten.
  • Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es einige Dinge zu beachten. Sie muss auf Basis bestimmter gesetzlicher Vorgaben erstellt und monatlich abgegeben werden.
  • Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen lohnt es sich, eine moderne Software-Lösung anzuschaffen, die bei allen wichtigen Aufgaben der Lohnbuchhaltung und ihrer Übernahme in die Finanzbuchhaltung unterstützt.


 

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