lexoffice - Online Buchhaltung
- Innovative Cloud-Lösung, inkl. mobiler App
- Für Einsteiger:innen, Freiberufler:innen, Gründer:innen
- Ohne Buchführungskenntnisse
- Automatisierte Buchhaltung
- Bilanzieren mit dem Steuerberater
ab 14,36
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Die Buchhaltung ist Bestandteil in jedem Unternehmen und nimmt hier eine zentrale Funktion ein. Sie befasst sich mit der korrekten Buchführung (bzw. dem Rechnungswesen), also der Dokumentation und Analyse von Geschäftsvorfällen, die das Unternehmensvermögen betreffen. Insbesondere die korrekte Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben ist essentieller Bestandteil. Sie verfolgt dementsprechend das Ziel, genau aufzuzeigen, wie es um die Liquidität eines Unternehmens steht. Dementsprechend bildet die Buchhaltung eine wichtige Grundlage, um in einem Betrieb Folgendes zu ermöglichen:
In manchen Unternehmen wird nochmals zwischen folgenden Teilbereichen der Buchhaltung unterschieden:
Teilbereich | Aufgaben |
---|---|
Kreditorenbuchhaltung | Verarbeitung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferant:innen (Gegenstück zur Debitorenbuchhaltung) |
Debitorenbuchhaltung | Verarbeitung von Forderungen an Kund:innen (Gegenstück zur Kreditorenbuchhaltung) |
Anlagenbuchhaltung | Verwaltung von Gütern des Anlagevermögens |
Bilanzbuchhaltung | Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz |
Finanzbuchhaltung | Buchung von Vorgängen zur Bilanzierung sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung |
Lohnbuchhaltung | Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Mitarbeiter:innen |
Lager- und Mengenbuchhaltung | Verbuchung von Geschäftsvorfällen in der Materialwirtschaft |
Kosten- und Leistungsrechnung | Zuordnung von Kosten zu einzelnen Unternehmensteilen und/oder Projekten |
Kameralistische Buchführung (oder Kameralbuchhaltung) | Sonderform der Buchhaltung, welche in staatlichen Organisationen zum Einsatz kommt |
Oft werden diese spezifischen Aufgaben in eigens dafür eingerichteten Buchhaltungs-Abteilungen erledigt.
Oft werden die Begriffe „Buchhaltung“ und „Buchführung“ synonym verwendet. Das ist allerdings so nicht ganz korrekt. Ist von der Buchhaltung die Rede, fasst man damit grundsätzlich die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens zusammen, welche für die Buchführung zuständig sind. Sie werden auch Buchhalter:innen genannt und sind mit der Aufgabe der Buchführung betraut. Die Buchführung wiederum ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens.
„Ein Teil der Betriebsorganisation, die Abteilung, in der die wichtigsten Grundlagen für das betriebliche Rechnungswesen, nämlich Buchführung und Bilanz bearbeitet werden“ (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon).
Laut § 239 Abs. 2 HGB ist es die Hauptaufgabe der Buchhaltung, alle Geschäftsvorfälle, d. h. „Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen […] vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet [vorzunehmen]“ (HGB, § 239 Abs. 2).
Buchführungspflichtig sind alle Unternehmer, die gemäß § 1 HGB Kaufleute sind. Dazu zählen in erster Linie alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen:
Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende (z. B. Einzelunternehmen oder die GbR) sowie Land- und Forstwirt:innen, deren Gewinn über 60.000 Euro bzw. deren Umsatz über 600.000 Euro liegt, sind ebenfalls zu einer ordnungsgemäßen Buchführung bzw. Buchhaltung verpflichtet. Das bedeutet, dass Kaufleute in diesem Falle eine Buchführung und somit die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, die für die Besteuerung relevant sind, vorweisen müssen.
Nicht buchführungspflichtig sind hingegen:
Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten, den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln:
Die einfache und die doppelte Buchführung unterscheiden sich in der Art und Weise, wie Sie buchen und wie Sie Ihren Gewinn ermitteln. Welche der beiden Methoden zur Ermittlung des Gewinns Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen müssen, hängt zunächst davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist und welche Rechtsform Sie gewählt haben.
Einfache Buchführung (EÜR) | Doppelte Buchführung (GUV und Bilanz) |
---|---|
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Weiterhin ist die Form der Gewinnermittlung aber auch davon abhängig, wieviel Umsatz bzw. Gewinn Sie machen. Liegt Ihr Jahresumsatz als Nicht-Kaufmann und Nicht-Kauffrau bei mehr als 600.000 Euro und Ihr Jahresgewinn über 60.000 Euro, so sind Sie zur Bilanzierung (doppelte Buchführung) verpflichtet.
Auch wenn nur einer der beiden Faktoren – also Gewinn oder Umsatz – über der Grenze liegt, sind Sie buchführungspflichtig.
Freiberufler:innen, wie zum Beispiel Ärzt:innen, Ingenieur:innen und Architekt:innen, sind nicht zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Jedoch sollten sie trotzdem alle Belege sammeln und möglichst übersichtlich sortieren sowie erfassen. Dies erspart viel Arbeit für die Einnahmen-Überschuss-RechnungDie Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, bei der die Betriebseinnahmen und -ausgaben in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt werden. Da man die EÜR schnell und unkompliziert selbst erstellen kann, wird sie auch als einfache Buchführung bezeichnet. (EÜR). Auch hier kann die Unterstützung durch ein Buchhaltungsprogramm wie Lexware buchhaltung oder lexoffice Sinn machen, da diese Sie dabei unterstützen, Ihre Einnahmen und Ausgaben übersichtlich und geordnet abzubilden.
Kleinunternehmer:innen sind Personen, die selbstständig, gewerblich oder freiberuflich tätig sind und bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Es gelten:
Sie sind gegenüber dem Finanzamt nicht umsatzsteuerpflichtig und daher auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Weiterhin müssen sie keine Vorsteuer bezahlen. Jedoch sollten Kleinunternehmer:innen – ähnlich wie Freiberufler:innen – alle Belege und Rechnungen sorgfältig für die Buchhaltung aufbewahren. Dies erleichtert die anschließende EÜRMit der Abkürzung EÜR ist die sog. Einnahmen-Überschussrechnung gemeint. Sie ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, bei der die Betriebseinnahmen und -ausgaben in einem Geschäftsjahr gegenübergestellt werden. Die EÜR wird auch als einfache Buchführung bezeichnet. , welche die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer bildet. Sie kann auch bei der Prüfung durch das Finanzamt hilfreich sein.
Sofern Gewerbetreibende die oben genannten Einkommensgrenzen überschreiten oder zu den Handelsgesellschaften (AG, GmbH, KG, OHG) zählen, sind sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese Art der Gewinnermittlung ist etwas komplexer als die EÜR, da sie einen zweiteiligen Jahresabschluss durch das Aufstellen von Bilanz und GuV vorsieht. Viele Unternehmen holen sich hierfür Hilfe in Form einer externen Steuerfachkraft oder Buchhalter:in ins Boot. Aber auch bei der doppelten Buchführung kann eine moderne Buchführungssoftware eine gute Unterstützung sein.
Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, ist außerdem nicht von der Umsatzsteuer befreit und muss von seinen Einnahmen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % abführen (in Ausnahmefällen gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 %). Weiterhin müssen Unternehmen für den Kauf von Waren oder Dienstleitungen Vorsteuer bezahlen. Diese im Vorfeld entrichteten Steuern können sie jedoch im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und zurückerstattet bekommen.
Die Buchhaltung besteht aus verschiedenen Elementen:
Das Grundbuch bildet die Grundlage für das Hauptbuch, in dem alle Geschäftsvorfälle sachlich betrachtet und entsprechend den jeweiligen Konten zugewiesen werden. Der Abschluss des Hauptbuches führt zur Bilanz (inklusive GuV), bzw. zum Jahresabschluss.
Zu den Nebenbüchern zählen unter anderem das Warenbuch, welches Wareneingänge und Warenausgänge verbucht, das Kontokorrentbuch mit allen Informationen zu den Kreditor:innen (Lieferant:innen) und den Debitor:innen (Kund:innen) sowie das Kassenbuch, welches sämtliche Bargeldbewegungen verzeichnet.
Die Buchführung unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Kontenarten:
Ein Konto besteht dabei immer aus einer Soll- und einer Habenseite. Das Aufwandskonto beinhaltet alle Ausgaben bzw. Eigenkapital-Minderungen. Zu diesem Konto zählen also zum Beispiel alle Kosten für Personal, Abschreibungen für Anschaffungen oder andere Verluste. Diese werden im „Soll“ gebucht. Das Ertragskonto beinhaltet hingegen alle Einnahmen bzw. Zugänge, die das Eigenkapital erhöhen. Also werden hier alle Umsätze bzw. das „Haben“ gebucht.
Damit gewährleistet ist, dass Unternehmen dazu imstande sind, ihre Konten einheitlich zu führen und auf dieser Grundlage ihren Jahresabschluss zu erstellen, kommt bei der doppelten Buchführung ein sogenanntes Kontensystem bzw. Kontenrahmen zum Einsatz. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen diesen beiden gängigsten Standardkontenrahmen:
Der Großteil aller Unternehmen greift auf den Kontenrahmen SKR 04 zurück. Da er nach dem Prinzip des Jahresabschlusses aufgebaut ist, stellt diese Form der Kontenführung später bei der Erstellung von Bilanz und GuV eine große Erleichterung dar.
Beachten Sie aber, dass jeder Kontenrahmen wiederum aus vielen verschiedenen Unterkonten besteht, welche je nach Branche teilweise voneinander abweichen können. Gehört Ihr Betrieb einem speziellen Wirtschaftszweig an, raten wir Ihnen deshalb dazu, den jeweils dafür vorgesehenen Kontenrahmen zu verwenden. Das betrifft beispielsweise:
Sollten Sie unsicher sein, welcher Kontenrahmen für Ihre Branche der richtige ist (z. B. im Bereich der Vereinsbuchhaltung), fragen Sie zur Sicherheit am besten bei einer Steuerfachkraft nach.
Soweit Sie nicht buchführungspflichtig sind, können Sie Ihren Gewinn durch die EÜR ermitteln. Bei dieser Möglichkeit der Gewinnermittlung müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip gegenüberstellen und so Ihren Gewinn (Überschuss) berechnen. Der Aufwand für eine EÜR ist sehr gering und wird daher als einfache Buchführung bezeichnet. Auch diese Form der Ermittlung des Gewinns wird in der Buchhaltung erledigt. Mit einer passenden Buchführungssoftware ist die Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben umso schneller erledigt.
Sind Sie hingegen gesetzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet, müssen Sie Ihren Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich ermitteln. In diesem Fall wenden Sie die doppelte Buchführung an, um die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (auch GuV) mit Ihrem Jahresabschluss zu erstellen. Das Verfahren der doppelten Buchhaltung ist aufwändiger, da es dazu dient, im Kontenrahmensystem ein genaues, finanzielles Bild Ihres Unternehmens widerzuspiegeln. Gerade deshalb sollten Sie bei der Bilanzierung sichergehen, dass alle Angaben korrekt sind und tatsächliche Werte wiedergeben. Ansonsten kann dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
Wenn Sie Ihren Gewinn durch die EÜR ermitteln, können Sie sich an diesen Vorgaben orientieren:
Sind Sie zum Erstellen des Jahresabschlusses mit Bilanz verpflichtet, gelten für Sie folgende Regeln:
Durch den Einsatz einer professionellen Software in Ihrer Buchhaltung haben Sie jederzeit einen umfassenden Überblick über Ihre Firmenfinanzen. Dadurch haben Sie auch die Einnahmen und Ausgaben Ihres Unternehmens immer fest im Griff. Der entscheidende Vorteil: Wenn Sie die Buchhaltung im eigenen Haus erledigen, haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Zahlen und sind immer auf dem aktuellsten Stand. Zudem sparen Sie sich Geld für die Leistungen einer Steuerfachkraft oder eines Buchhaltungsbüros. Ein Buchhaltungsprogramm erleichtert Ihnen dementsprechend u. a.:
Mit nur wenigen Klicks erstellen Sie eine GuVDie Abkürzung GuV bezeichnet die sog. Gewinn- und Verlustrechnung. Sie gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss eines Unternehmens und dient dazu, alle Aufwendungen und Erträge innerhalb eines Geschäftsjahres zu sammeln. Zum Stichtag werden sie im Rahmen der GuV gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln. oder EÜR ganz leicht selbst, drucken Offene-Posten-Listen oder erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA). So haben Sie Ihre Geschäftsvorfälle im Blick, steigern Ihre Effizienz und haben gleichzeitig mehr Ressourcen für das tägliche Kerngeschäft frei. Wenn Sie dennoch nicht auf eine:n Steuerberater:in verzichten möchten, ist auch dieser in der Regel erfreut, wenn er oder sie die Daten einfach per Schnittstelle direkt in das System übertragen kann. So spart er oder sie sich Aufwand und kann sich auf die bereits von Ihnen vorbereitete Buchhaltung im Buchführungsprogramm freuen.
Neben dem generellen Überblick über Ihre Finanzen und Kennzahlen, gibt es eine Reihe an Funktionen, die Ihre Software in der Buchhaltung abdecken muss, dazu gehören u. a.:
Darüber hinaus stellen einige Programme zusätzliche Funktionen zur Verfügung, wie Anlagenbuchhaltung, ein integriertes Kassenbuch, Inventur, um am Ende eines Geschäftsjahres das Inventar zu ermitteln, Mehrplatzfähigkeit oder die Verwaltung mehrerer Firmen innerhalb einer Software.
Um alle Vorgänge, Belege und Rechnungen einfach und schnell zu verbuchen, hilft Ihnen eine moderne Buchhaltungssoftware von Lexware weiter. Die Programm-Lösungen richten sich an:
Aber auch für Start-ups und Gründer:innen, die bisher keine Berührungspunkte mit der Buchführung hatten und diese nun kostengünstig selbst erledigen möchten, sind die Software-Produkte von Lexware eine optimale Wahl. Egal für welchen Wissensstand, ob Anfänger:innen oder Spezialist:in – wir haben die passende Buchführungslösung für Sie parat!
Wenn Sie sich für ein Buchhaltungsprogramm von Lexware entscheiden, dann profitieren Sie nicht nur von unserer jahrelangen Erfahrung. Zusätzlich garantieren wir Ihnen auch unser 30-Tage-Testrecht, einen sicheren Einkauf und flexible Bezahlmöglichkeiten. Außerdem zeichnen sich unsere Software-Produkte für die Buchhaltung durch einen fairen Preis und ein TÜV-Zertifikat aus.
Unsere Programme für die Buchführung sind leicht zu bedienen und bieten Ihnen vollumfängliche Funktionen für die Erledigung aller Aufgaben der Finanzbuchhaltung. Dank GoBD-Testat sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite und erledigen die Buchhaltung gesetzlich korrekt und gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (siehe auch auf unserer Seite zum Thema GoBD).
In unserem Shop haben Sie die Wahl zwischen einer flexiblen Cloud-Lösung wie lexoffice, mit der Sie auch von unterwegs arbeiten können und der leistungsfähigen Desktop-Software Lexware buchhaltung. Beide Varianten bieten Ihnen einen hilfreichen Leistungsumfang, mit dem Sie die Aufgaben der Buchhaltung besonders leicht selber erledigen können.
Im folgenden Vergleich haben wir unsere beiden Produkt-Reihen für die erfolgreiche Buchhaltung gegenübergestellt, um Ihnen einen Eindruck über den Leistungsumfang zu geben und die Unterschiede der beiden Varianten herauszustellen. Je nachdem, wie umfangreich Ihre Buchhaltung ist und welche Aufgaben Sie gerne selbst erledigen möchten, bieten Ihnen lexoffice und Lexware buchhaltung unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen und dafür eine Buchführungssoftware nutzen, können Sie in vielerlei Hinsicht davon profitieren – gerade im Vergleich zur Auslagerung Ihrer Finanzbuchhaltung an eine:n Steuerberater:in oder wenn Sie Ihre Buchhaltung in der Vergangenheit händisch mit Excel bzw. Word erledigt haben. Wir haben die wichtigsten Vorteile der digitalen Buchhaltung für Sie zusammengefasst:
Mit einem benutzerfreundlichen Buchhaltungs- und Rechnungswesen-Programm sparen Sie in erster Linie Zeit und damit auch Kosten. Denn unsere Lösungen nehmen Ihnen nicht nur viele Einzelschritte bei kaufmännischen Aufgaben, sondern vor allem bei der Buchhaltung ab. Das bedeutet: Geschäftsvorfälle buchen Sie dank hilfreicher Assistenten und einem übersichtlichen Aufbau ganz einfach selbst. Dabei unterstützen Sie beispielsweise Buchungsvorlagen und -muster. So sparen Sie auch Zusatzkosten für den oder die Steuerberater:in ein.
Auch Bilanz, Jahresabschluss oder eine einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erstellen Sie mit wenig Aufwand. Durch die Erledigung dieser Aufgaben behalten Sie zusätzlich den Überblick und können Ihre Daten jederzeit selbst einsehen. Bei Auswertungen zu Umsätzen oder der allgemeinen Finanzlage Ihres Unternehmens sind Sie mit wenigen Klicks in den Vorgängen und können diese entsprechend analysieren. So sparen Sie sich die Auslagerung dieser Tätigkeiten – denn mit Lexware können Sie Ihre Buchhaltung einfach selbst erledigen.
Dank GoBD-TestatDie GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) beinhalten die Richtlinien, welche Unternehmer seit Januar 2015 bei der elektronischen Buchhaltung einhalten müssen. Ein GoBD-Testat bescheinigt Ihnen, dass Sie GoBD-konform mit einem Software-Produkt arbeiten können. erfüllen Sie auch die Vorgaben für eine ordnungsgemäße Buchführung. Dadurch entsprechen unsere Buchführungsprogramme allen relevanten, gesetzlichen Vorgaben. Regelmäßige Updates und Aktualisierungen sorgen dafür, dass Sie immer auf dem aktuellen und gesetzlich korrekten Stand sind. So erledigen Sie Ihre Buchhaltung sicher und zuverlässig und brauchen sich auch keine Sorgen vor einer Betriebsprüfung machen.
Mit ein wenig Übung und Routine sind Sie mit der passenden Software schnell in der Lage, Ihre Buchungen und die Kontierung Ihrer Belege selbst vorzunehmen und Ihre Buchhaltung damit Schritt für Schritt zu automatisieren. Dabei unterstützen Sie u. a. verschiedene Buchungsvorlagen und -masken, wie Stapel- oder Schnellbuchungsmasken. Auch wiederkehrende Buchungen oder Rechnungen werden vom Programm erkannt.
Besonders vorteilhaft sind die integrierten ELSTERELSTER ist ein Akronym für ELektronische STeuerERklärung. Die Schnittstelle wurde vom Finanzamt eingeführt, um Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Steuererklärung in digitaler Form bei den zuständigen Behörden einzureichen. Seit 2005 ist die Verwendung der ELSTER-Schnittstelle für sie Pflicht. Allen anderen Personen ist die Nutzung freigestellt.- und DATEV-SchnittstellenVia DATEV-Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit, wichtige Stamm- und Bewegungsdaten aus der Buchhaltung schnell und sicher an ihren Steuerberater zu übertragen (z.B. für den Jahresabschluss oder die Steuererklärung). Mit Hilfe der DATEV-Schnittstelle kann er sie anschließend genauso unkompliziert wieder an Sie zurückschicken., mit denen Sie Ihre Daten per Mausklick an das Finanzamt (ELSTER) oder Ihre:n Steuerberater:in (DATEV) übertragen können. Die Schnittstellen ermöglichen Ihnen den Datenaustausch mit einer sicheren Verbindung, sodass Ihre Daten jederzeit geschützt sind. Ihr:e Steuerberater:in kann Ihnen die geprüften Buchhaltungsdaten per Datenaustausch auch direkt wieder zurücksenden, sodass Sie auch bei diesen Vorgängen viel Zeit einsparen.
Ja, natürlich! Alle unsere Software-Lösungen bieten Ihnen neben vielen modernen Funktionen wichtiges Hintergrundwissen zur korrekten Buchhaltung für Anfänger:innen. Auch Gründer:innen und Start-ups haben die Möglichkeit, ihre Buchführung ganz einfach selbst in die Hand zu nehmen. Sie erhalten wertvolle Hilfe bei Fachfragen und konkrete Tipps zur Finanzbuchhaltung direkt im Programm. Ein virtueller Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Formulare und prüft Ihre Buchhaltungsdaten auf Korrektheit. So vergessen Sie garantiert keine wichtigen Daten oder Eintragungen!
Diese kostenfreie Unterstützung bieten wir Ihnen:
Diese Hilfen und Tipps bieten wir Ihnen zusätzlich (kostenpflichtig):
Unsere Buchhaltungsprogramme – sowohl die Cloud-Lösung lexoffice als auch die Desktop-Variante Lexware buchhaltung – ermöglichen Ihnen eine zuverlässige und sichere Buchführung. Alle kaufmännischen Aufgaben können Sie mit der Buchführungssoftware schnell und einfach abwickeln, wie beispielsweise:
… und viele weitere Aufgaben, die Ihnen die Buchhaltung vereinfachen und dadurch viel Zeit sparen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, beide Varianten 30 Tage kostenlos zu testen, um sich selbst ein Bild vom Funktionsumfang und der Bedienbarkeit zu machen.
Die Buchhaltung im Unternehmen selbst zu erledigen ist für viele Unternehmer:innen inzwischen eine echte Alternative geworden. Denn: Für das Finanzamt ist lediglich entscheidend, dass Ihre Angaben korrekt sind und dass Ihre Dokumentation keinerlei Lücken aufweist. Das gelingt Ihnen mit einer professionellen Buchhaltungssoftware problemlos und mit wenig Aufwand. Diese ist so gestaltet, dass Sie sich schnell zurechtfinden und mit wenig Einarbeitungszeit die gesamte Buchhaltung selbst übernehmen können.
Durch die integrierten Schnittstellen sind Ihre Daten außerdem schnell beim Finanzamt oder bei dem oder der Steuerberater:in. So können Sie bei Unsicherheiten auch auf einen externe:n Dienstleister:in zurückgreifen und Ihre Buchhaltungsdaten vor der Einreichung beim Finanzamt nochmal gegenprüfen lassen.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst machen, sollten Sie immer einige Dinge beachten. Und diese bei der Wahl einer Steuerfachkraft oder auch einer Buchhaltungssoftware immer berücksichtigen. Denn: Wenn Sie sich zu schnell entscheiden oder unüberlegt handeln, kann dies wiederum viel zusätzlichen und unnötigen Ärger bedeuten. Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der erfolgreichen Buchhaltung helfen können!
Achten Sie darauf, dass Sie alle Ihre Belege sammeln und gut aufbewahren. Am einfachsten ist dies, wenn Sie sie direkt elektronisch erfassen. So sparen Sie sich viel Papierkram. Dies gelingt mit einer Buchführungssoftware ganz einfach, zum Beispiel per automatischer Texterkennung oder Scan per App, wie bei der Online-Buchhaltungslösung von lexoffice.
Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Buchungen hilft es, Prozesse zu automatisieren und wiederkehrende Vorgänge schnell und effizient abzuarbeiten. Zum einen kann diese Aufgabe von einer Steuerfachkraft übernommen werden, der die entsprechende Software dafür einsetzt und die Aufgaben routiniert abarbeitet. Oder Sie setzen selbst ein geeignetes Programm für Ihre Buchhaltung ein. Diese erkennt beispielsweise wiederkehrende Buchungen direkt und erleichtern Ihnen so ganz schnell den Aufwand mit der korrekten Verbuchung.
Denken Sie daran: Es ist wichtig, die doppelte Buchführung korrekt zu erledigen. Dabei sollten Sie sich an die Bilanzierungsgrundsätze halten. Diese umfassen die Grundsätze der:
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Beachten Sie unbedingt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Denn das Finanzamt verzeiht (in aller Regel) keine Fehler! Daher ist es sinnvoll, dass Sie bei Unsicherheiten direkt beim oder einer Experten:in nachfragen. Entweder Sie geben Ihre fertigen Unterlagen direkt an eine Steuerfachkraft, der diese für Sie prüft oder Sie nutzen eine Schnittstelle, wie bei den Buchführungsprogrammen von Lexware. So übertragen Sie die Daten schnell und einfach!
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt: die GoBD. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Büchern und Dokumenten bestimmen die Anforderungen an die Buchführung. In diesen Vorschriften geht es vor allem um die korrekte Aufzeichnung und Aufbewahrung aller steuerrechtlich relevanter Unterlagen. Die GoBD betreffen alle Personen und Firmen, die Gewinneinkünfte erzielen. Hierzu zählen unabhängig vom Umsatz oder der Form der Buchführung alle:
Sie sind der Meinung, dass der Einsatz einer Software für Ihre Buchhaltung Ihnen einiges erleichtern könnte? Sie spielen mit dem Gedanken sich eine entsprechende Komplettlösung anzuschaffen, wissen aber nicht, welches Lexware-Produkt am besten zu Ihnen passt? Kein Problem!
Um Ihnen zu jedem Buchhaltungsprogramm einen Kurzüberblick zu geben, haben wir in unserem Kaufratgeber zu Buchhaltungssoftware alle wichtigen Infos übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung von einer Steuerfachkraft, einem oder einer externen Buchhalter:in oder einem Buchhaltungsbüro erledigen lassen, dann ist dies auch entsprechend mit finanziellem Aufwand verbunden. Wie viel Geld von Ihnen verlangt werden darf, ist in einer entsprechenden Gebührenverordnung aufgeführt, wobei sich die Höhe der Zahlung in der Regel nach dem Gegenstandswert Ihres Unternehmens richtet. Dem Gegenstandswert ist eine sogenannte volle Gebühr zugeordnet. Im Falle der Buchhaltung handelt es sich hierbei um den Jahresumsatz Ihrer Firma.
Die Steuerfachkraft kann diese Gebühr nun – je nach Aufwand – in einem gewissen Rahmen ausschöpfen. In der Praxis bedeutet das: Was für ein Gehalt Sie der Steuerfachkraft schulden, hängt ganz davon ab, wie hoch der Jahresumsatz Ihres Unternehmens ausfällt und wie viele Belege in diesem Zeitraum anfallen. Ein Betrieb mit 100.000 Euro Jahresumsatz kann beispielsweise 150 Belege, aber auch 1.500 Belege haben. Übt der oder die Steuerberater:in Buchhaltungstätigkeiten aus, die nicht in der Gebührenverordnung vermerkt sind, kann er diese Leistungen auch nach Zeitaufwand abrechnen.
Die Honorarkosten für einen externen Buchhaltungsfachmann bzw. -frau können Sie häufig verringern, indem Sie Ihre Belege vorkontieren. Je besser Sie also mit ihm oder ihr zusammenarbeiten, desto geringer fällt die Gebühr aus, mit der Sie ihn am Ende entlohnen müssen. In unserem Fach-Artikel „Zusammenarbeit mit der Steuerfachkraft: So senken Sie die Kosten“ erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Denken Sie darüber nach, in Zukunft zumindest einen Teil Ihrer Buchhaltung lieber selbst zu erledigen. So können Sie Kosten einsparen und haben Ihre Daten immer direkt parat.
Mit Lexware optimieren Sie in erster Linie Ihre Buchhaltung, können diese aber auch – mit einer gewissen Routine – komplett selbst erledigen.
Gerade wenn Sie Ihre Belege, Buchungen und Bilanzen mit unserer Finanzbuchhaltungssoftware regelmäßig selbst bearbeiten, können Sie dadurch wichtige Vorarbeit für Ihre:n Steuerberater:in bzw. Bilanzbuchhalter:in leisten. Nach der nötigen Einarbeitungszeit in unsere Buchführungsprogramme können Sie langfristig sogar komplett auf geschultes Fachpersonal für Ihre Buchhaltung verzichten und dadurch bares Geld sparen.
Ein Buchhaltungsprogramm wie lexoffice oder Lexware buchhaltung hat folgende Vorteile gegenüber einer Auslagerung an die Steuerfachkraft:
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