Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. kämpft mit rechtlichen Mitteln für die Grund- und Menschenrechte. Wir wollen Grundsatzentscheidungen erstreiten, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen.
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Corona und Grundrechte
Das sogenannte Corona-Notbremsegesetz ist hinsichtlich der geplanten Ausgangssperre verfassungsrechtlich unzulässig. Wir haben Beschwerde eingereicht. Mit dieser konstruktiven Verfassungsbeschwerde streiten wir für ein schlüssiges und wirksames Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung. Mehr erfahren
Außerdem zeigen wir gemeinsam mit Amnesty International, Brot für die Welt und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in einer Analyse die menschenrechtlichen Rahmenbedingungen und den Handlungsbedarf für eine rechtsstaatliche, transparente und kohärente Politik im Kontext von Covid-19 auf. Auf einer Fachtagung Ende Mai 2021 stellen sich Spitzenvertreter*innen der Parteien unseren Forderungen.
Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schränken Grundrechte ein. In unserem FAQ “Corona und Grundrechte” beobachten wir die Entwicklungen, beantworten häufige Fragen und bieten rechtliche Einschätzungen.
Für die Grundrechte vor Gericht
Erfolgreiche GFF-Klage gegen Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Zimmer sind grundrechtlich geschützte Wohnungen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 24. Februar 2022 seine Entscheidung zur Hausordnung in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg bekanntgegeben und der Klage mehrerer Geflüchteter in wichtigen Punkten stattgegeben.
Weiterer Erfolg im Equal Pay Verfahren: Schlechterbezahlung belegt, Klägerin setzt nun auf Bundesverfassungsgericht
Im Zuge unseres Equal-Pay Verfahrens hat der öffentlich-rechtliche Sender ZDF endlich eine Gehaltsauskunft vorgelegt. Diese zeigt: Im Jahr 2017 haben Kollegen der Klägerin im Median rund 800 Euro mehr verdient. Darüber hinaus erhielten sie Leistungszuschläge und stiegen wegen ihrer ungleichen Einordnung in das tarifliche Stufensystem früher auf.
Wir klagen gegen das Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern
Durch Gesetzesänderungen hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Die Änderungen ermöglichen tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger*innen, ohne dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss. Das verstößt gegen das Grundgesetz – wir haben Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Erfolgreiche Klage für Privatsphäre Geflüchteter
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verletzt mit seinen Handydatenauswertungen Grundrechte. Das Verwaltungsgericht Berlin gab unserer Klage statt und folgte unserer Einschätzung, dass die Auswertung des Handys der Klägerin aus Afghanistan rechtswidrig war. Nach Ansicht des Gerichts sind bereits die Voraussetzungen der Rechtsgrundlage nicht erfüllt. Die Entscheidung stellt die gesamte Praxis des BAMF in Frage.
GleichBeHandeln: Deutschland verletzt Recht auf Gesundheit
Ohne Angst eine Arztpraxis aufsuchen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Unsere Studie zeigt, dass den Betroffenen ihr Grundrecht auf Gesundheitsversorgung verwehrt wird. Gemeinsam mit über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern wir, dass alle Menschen in Deutschland medizinisch versorgt und das Aufenthaltsgesetz geändert wird.
Es lebe die Freiheit: 70 Jahre Grundgesetz
Video (YouTube): Einblicke in unsere Tagung “70 Jahre Grundgesetz” und die Arbeit der GFF.
Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und veröffentlichen regelmäßig Informationen zu Finanzen und Organisationsaufbau.
Bilder: stevepb auf Pixabay / © Gesellschaft für Freiheitsrechte/ Paul Lovis Wagner