D64-Konzept der Login-Falle im Koalitionsvertrag: Ampel leitet Paradigmenwechsel bei Online-Strafverfolgung ein

Die künftige Bundesregierung bestehend aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben am heutigen Mittwoch ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Im Bereich der Online-Strafverfolgung schlagen die Parteien teilweise neue Wege ein und nehmen dennoch unnötigen Ballast mit. Statt der pauschalen Datensammlung werden aber vor allem gezielte Maßnahmen eingesetzt. So auch das von D64 erarbeite Konzept der Login-Falle.

„Die Login-Falle ist ein zielgerichtetes Instrument der Strafverfolgung, um Straftaten aufzuklären ohne die Allgemeinheit unter Pauschalverdacht zu stellen“
D64-Co-Vorsitzender Henning Tillmann

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Wir müssen unabhängiger werden – Open-Source kann dabei helfen

Der Bund und neun Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und planen die Entwicklung eines sogenannten „souveränen Arbeitsplatzes“, mit dem die Verwaltungen in Deutschland von den Geschäftsmodellen einzelner Konzerne unabhängig werden sollen. Mit dabei sind auf Seiten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Geplant ist ein Arbeitsplatz, der Open-Source-Lösungen für die Basisaufgaben Produktivität, Kollaboration und Kommunikation anbietet.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt freut sich über diese Ankündigung. Sie unterscheidet sich von den üblichen Sonntagsreden zum Thema Open Source und strebt konkrete Lösungen für konkrete Herausforderungen an.

„Es wird Zeit, dass die Verwaltung konkret daran arbeitet, unabhängiger zu werden“,

so Anne Schwarz, Vorstandsmitglied D64.

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#d64klassenfahrt – so war die D64 Superklausur 2021 in Walsrode

Die jährliche D64-Superklausurtagung hat Tradition. Einmal im Jahr treffen sich einige unserer Mitglieder und der Vorstand zu unserer Superklausur, auf der es neuen Input gibt, die Mitglieder sich austauschen können und der Grundstein für die Vereinsarbeit im nächsten Jahr gelegt wird. In diesem Zusammenhang findet auch unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Nach der im letzten Jahr digitalen Superklausur, haben wir uns sehr gefreut, uns dieses Mal endlich wieder persönlich zu sehen – erstmalig mit einem neuen Konzept, getreu dem Motto „Klassenfahrt“.

Am letzten Oktoberwochenende haben sich rund 100 D64 Mitglieder drei Tage lang in einem Tagungszentrum in Walsrode getroffen – natürlich unter Berücksichtigung sämtlicher Hygienemaßnahmen und als 2G+ Veranstaltung. Eine Besonderheit für uns, denn bisher waren wir nie alle gemeinsam an einem Ort untergebracht – und das neue Konzept hat überzeugt (Superklausur in Erfurt 2019).

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10 Jahre D64 – 10 Jahre Einsatz für progressive Digitalpolitik

Wir schrieben das Jahr 2011. Es regnete und unter dem Vordach von Clärchens Ballhaus wurde der Grundstein von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt gelegt. Was anschließend als Mailingliste startete ist nicht mehr vergleichbar mit dem D64, wie wir es heute kennen: gut 700 Mitglieder, die sich über ein eigenes digitales Vereinsheim organisieren und so viel Gestaltungskraft, wie sie sich die Gründungsmitglieder nur erträumen konnten. Doch wie sah er aus, dieser Weg von einer Mailingliste zu einem der einflussreichsten digitalpolitischen Vereine in zehn Jahren aus? Was waren die Höhen und Tiefen, was waren die Schlüsselmomente für D64? Ein Rückblick auf zehn Jahre Einsatz für progressive Digitalpolitik und zehn Jahre Entwicklung von D64:

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Der Digital Services Act – wie geht es weiter?

Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil II

In diesem zweiten Blogpost zum Digital Services Act (DSA) setzen wir uns mit einem der Kernstücke des DSA auseinander: den neuen Sorgfaltspflichten, die insbesondere Online- Plattformen auferlegt werden sollen. Was ist das Problem, dem damit begegnet werden soll? In der “Offline-Öffentlichkeit”, haben staatliche Akteure, wie z.B. die Polizei, einfachen Zugang zu öffentlichen Räumen haben, um Gesetze durchzusetzen. Anders im Internet: Hier sind Staaten oft auf die Mitarbeit von Online-Plattformen angewiesen, um gegen illegale Inhalte und Handlungen im Netz vorzugehen

Bevor wir weitermachen, ein kurzer Einschub – was genau sind Online-Plattformen laut dem DSA, und was unterscheidet sie von Hosting-Diensteanbietern? Hosting-Diensteanbieter sind Unternehmen, die Inhalte dauerhaft im Auftrag einer Person speichern, wie zum Beispiel Cloudspeicher. Im Vergleich dazu definiert der DSA Online-Plattformen als Hosting-Diensteanbieter, die im Auftrag ihrer Nutzer:innen Informationen nicht nur speichern, sondern auch öffentlich verbreiten (Artikel 2(h) DSA). Online-Plattformen sind also eine besondere Form von Hosting-Anbietern. Soziale Netzwerke sind demnach sowohl Hosting-Anbieter als auch Online-Plattform und müssten, nach dem Regelungsmodell des DSA, deshalb mehr Verantwortung übernehmen, da sie Inhalte auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen.

Diese Mitarbeit von Plattformen, wie zum Beispiel sozialen Netzwerken, beim Umgang mit illegalen Inhalten führt dazu, dass Plattformen zunehmend hoheitliche Aufgaben übernehmen, indem sie Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen und dementsprechend sanktionieren. Da Plattformen für nicht entfernte illegale Inhalte haftbar gemacht werden können, ist der Anreiz für sie grundsätzlich größer, Inhalte im Zweifel zu löschen und nicht online zu lassen. Diese Moderation von Inhalten (content moderation) birgt grundlegende Risiken für die Meinungsfreiheit und für den öffentlichen, demokratischen Diskurs, der teilweise der Kontrolle durch private Plattformanbieter unterliegt.

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Interview mit Dr. Theresa Züger zum Thema “Künstliche Intelligenz und Frauen”

Die AG Künstliche Intelligenz hat mit Dr. Theresa Züger zum Thema Künstliche Intelligenz und Frauen gesprochen. Die Forscherin erzählt in dem Gespräch, dass das Überwinden von Stereotypen schon in der frühen Bildung beginnen muss und wir mehr Offenheit und Wertschätzung für unterschiedliche Lebensgeschichten sowie disziplinäre Kompetenzen brauchen. Ob KI den Anforderungen von Diskriminierungsfreiheit, sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit genügt, sollte nicht den Unternehmen überlassen werden. Am Ende stellt Theresa Züger noch klar, welche Prioritäten die neue Regierung bei diesem Thema setzen sollte.

Dr. Theresa Züger ist Leiterin der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Nachwuchsforscher:innengruppe “Public Interest AI” des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG). Die Gruppe beschäftigt sich mit der Frage, wie KI dem Gemeinwohl dienen kann und welche technischen wie gesellschaftlichen Kriterien dafür erfüllt sein müssen. Sie ist ebenfalls Co-Leiterin des AI & Society Labs. Das Lab wurde 2020 vom HIIG ins Leben gerufen und ist ein inter- und transdisziplinäres Forschungslabor an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft. In ihrer Forschung beschäftigt sich Theresa Züger mit politischen Dimensionen digitaler Technologien und Kulturen, wobei sie dabei besonders demokratietheoretische Fragestellungen interessieren. 2017 wurde Theresa Züger an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Ihre Promotion „Reload Disobedience“ beschäftigt sich mit digitalen Formen zivilen Ungehorsams.

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Mehr als ein „Recht auf Homeoffice“: Die neue Arbeitswelt als Transmissionsriemen für gesellschaftlichen Wandel

Digitale Technologien verändern die Arbeitswelt. Das Internet ermöglicht orts- und zeitunabhängiges Arbeiten in vielen Berufen und erlaubt Arbeitnehmer:innen mehr Autonomie und Flexibilität. Es birgt aber auch die Gefahr einer Entgrenzung von Arbeit.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass flexibles Arbeiten in viel größerem Maße machbar ist als gedacht. Studien belegen sogar, dass die Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit während der Arbeit im Homeoffice – trotz einer höheren Arbeitsbelastung – gestiegen ist.

Dennoch herrscht in vielen Unternehmen eine grundsätzliche Skepsis vor, die auf zwei Argumenten aufbaut: Rechtliche Unsicherheit und die Bewahrung einer Unternehmenskultur. Beide Argumente sollen hier aufgegriffen und um einen volkswirtschaftlichen Blick ergänzt werden.

Rechtliche Erwägungen und die Rolle der Sozialpartnerschaft

Unternehmen müssen eine Vielzahl von Vorschriften zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter:innen beachten. Die strengen Vorschriften für Telearbeitsplätze, rechtliche Unsicherheiten bei Haftungsfragen und die Angst vor Bußgeldern und Strafen lassen viele Unternehmen davor zurückschrecken, ihren Mitarbeiter:innen die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten.

Grundsätzlich muss zwischen einem Telearbeitsplatz und flexiblem Arbeiten unterschieden werden:

Bei Telearbeitsplätzen – definiert als eine Tätigkeit, die nahezu ausschließlich an einem Bildschirm stattfindet – ist es angemessen, strenge Anforderungen an die Ausstattung eines Arbeitsplatzes und an Regelungen zu Arbeitszeiten aufrecht zu erhalten. Dies trifft etwa auf manche Mitarbeiter:innen im Kundensupport oder Televertrieb zu.

Flexibles Arbeiten umfasst neben Bildschirmarbeit jedoch auch andere Tätigkeiten wie Meetings, Kundentermine oder kreative Arbeit. Flexibles Arbeiten ist also im Wesentlichen ortsungebunden und kann an einem Schreibtisch im Unternehmen, zu Hause, in einem Café, in einem Coworking Space oder sogar in der Bahn und in der Wartehalle eines Flughafens stattfinden.
Flexibles Arbeiten gibt Arbeitnehmer:innen mehr Freiheit in Bezug auf die Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort, aber auch mehr Eigenverantwortung.

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D64 Digital-Thesen-Check zur BTW 2021

Am 26. September 2021 findet dieses Jahr die Bundestagswahl statt. Es ist eine richtungsweisende Wahl mit Kanzler:innen- und voraussichtlichem Koalitionswechsel. Mit deiner Stimmenabgabe kannst du die politischen Schwerpunkte mindestens der nächstens vier Jahre mitbestimmen – auch die in der Digitalpolitik. Um dich bei deiner Entscheidungsfindung zu unterstützen, gibt es auch zu dieser Bundestagswahl wieder den D64 Digital-Thesen-Check.

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So geht ihr als Wahlkämpfer:in mit Hass und Desinformation um

Wahlkampfzeiten sind bekanntlich Hochzeiten der Demokratie, doch sie sind auch der Moment, in dem sich Hass und Desinformation vermehrt auf sozialen Plattformen wiederfindet. Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen, die sich Minderheiten zuordnen, sind davon besonders betroffen. Nicht nur neue Kandidat:innen für die Parlamente, auch alten Hasen im Politik-Business stellt sich daher immer wieder die Frage, wie sie mit solchen Situationen umgehen. Wir möchten allen, die jetzt gerade im Wahlkampf aktiv sind  – ob als Kandidat:in, Mitarbeiter:in oder ehrenamtliche Unterstützer:in -, mit unseren gesammelten Informationen helfen, für den jeweiligen Anlass die richtigen Ansprechpartner:innen zu finden.

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Durch die Hintertür: Apples on-device Scanning als grundsätzliche Gefahr für vertrauliche Kommunikation

Mit einem Update in diesem Jahr plant Apple auf iOS-Geräten wie iPhones und iPads eine Technik zu installieren, die es ermöglichen soll, Fotos auf den Endgeräten noch vor dem Upload in die Cloud auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu überprüfen. Damit geht Apple einen gefährlichen Schritt, denn dieser Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer:innen ist weitreichend und lädt zur missbräuchlichen Nutzung ein. Um diesen Dammbruch zu verhindern, fordert D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt gemeinsam mit Tausenden anderen Apple auf, von der Einführung der Technik Abstand zu nehmen.

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