Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil I
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2020 mit ihrem Vorschlag des Digital Services Acts (DSA) ein ambitioniertes Gesetzespaket vorgelegt, das – in Verbindung mit dem Digital Markets Act (DMA) – die Regulierung digitaler Dienste und Märkte in der Europäischen Union grundsätzlich neu organisieren soll. Obwohl in den letzten Jahren mehrere Vorhaben zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts umgesetzt wurden – wie etwa die Platform-to-Business-Verordnung, die umstrittene Urheberrecht-Richtlinie oder die Richtlinie zu Audiovisuellen Medien – galt bis jetzt die über 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie als das Herzstück der europäischen Internetregulierung.
Der DSA soll jetzt die grundlegenden Regeln für Anbieter:innen digitaler Dienste modernisieren und in diesem Zuge eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienste einführen. Der DSA lässt sich demnach grob in drei Kategorien unterteilen: 1) allgemeine Regeln für alle “Anbieter von Vermittlungsdiensten”, seien es Content Delivery Networks, Webhoster oder soziale Netzwerke, 2) zusätzliche Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen, und 3) weitere zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPS, “very large online platforms”). Unsere Stellungnahme zum DSA wird dieser Unterteilung folgen, dementsprechend nehmen wir in diesem ersten Beitrag das Grundgerüst des DSA, die allgemeinen Regeln für alle “Vermittlungsdienste”, genauer unter die Lupe.