Der Digital Services Act – das neue europäische Plattform-Grundgesetz?

Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil I

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2020 mit ihrem Vorschlag des Digital Services Acts (DSA) ein ambitioniertes Gesetzespaket vorgelegt, das – in Verbindung mit dem Digital Markets Act (DMA) – die Regulierung digitaler Dienste und Märkte in der Europäischen Union grundsätzlich neu organisieren soll. Obwohl in den letzten Jahren mehrere Vorhaben zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts umgesetzt wurden – wie etwa die Platform-to-Business-Verordnung, die umstrittene Urheberrecht-Richtlinie oder die Richtlinie zu Audiovisuellen Medien – galt bis jetzt die über 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie als das Herzstück der europäischen Internetregulierung.

Der DSA soll jetzt die grundlegenden Regeln für Anbieter:innen digitaler Dienste modernisieren und in diesem Zuge eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienste einführen. Der DSA lässt sich demnach grob in drei Kategorien unterteilen: 1) allgemeine Regeln für alle “Anbieter von Vermittlungsdiensten”, seien es Content Delivery Networks, Webhoster oder soziale Netzwerke, 2) zusätzliche Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen, und 3) weitere zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPS, “very large online platforms”). Unsere Stellungnahme zum DSA wird dieser Unterteilung folgen, dementsprechend nehmen wir in diesem ersten Beitrag das Grundgerüst des DSA, die allgemeinen Regeln für alle “Vermittlungsdienste”, genauer unter die Lupe.

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Resümee D64diskutiert: Digitale Souveränität durch Innovation – Startups in Europa

Am Gründonnerstag ging “D64diskutiert” in die nächste Runde. Thema dieses Mal: “Digitale Souveränität durch Innovation – Startups in Europa”. Begrüßen durften wir zum einen Saskia Esken, SPD-Vorsitzende und langjährige Digital-Politikerin, und Janina Mütze, Gründerin und CEO von Civey, einem Startup, das die Meinungsforschung revolutioniert.

DIE DISKUSSION ZUM NACHSCHAUEN GIBT ES HIER

Konrad Krämer führte in die Thematik ein und stellte die Teilnehmer:innen kurz vor. Diese konnten sich dann auch selbst noch einmal vorstellen.

Der erste Aufschlag erfolgte von Malte Behrmann (Co-Vorsitzender der AG Startups), konkret ging es um derzeitige Monopole digitaler Konzerne wie Google und Facebook. Dabei war die Ausgangsüberlegung, dass derlei Monopole nicht für die Ewigkeit bestimmt seien. Immerhin seien sie selbst noch vor einigen Jahren als Startups gestartet. Saskia Esken stellte hier heraus, dass diese Monopolisten zwar die Handlungsfähigkeit des Staates bedrohten, aber in ihrem Wachstum auch an Schnelligkeit in der Marktanpassung eingebüßt hätten. Startups im Gegensatz dazu verfügten noch über diese Anpassungsfähigkeit.

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D64 Covidbot informiert über aktuelle Corona-Zahlen und -Regeln nun auch im Facebook Messenger

Vor zwei Monaten hat D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt den Covidbot veröffentlicht. Mit Hilfe des Bots können aktuelle Zahlen mit Coronabezug, wie Infektions- und Todeszahlen oder auch die aktuelle Impfquote, für ausgewählte Orte auf verschiedenen Messengern abonniert werden. So erhalten Nutzer:innen schnell und gesammelt über einen Dienst alle relevanten Informationen. In den letzten Wochen haben Mitglieder von D64 den Bot kontinuierlich weiterentwickelt, sodass er nun zusätzlich über den Facebook Messenger zur Verfügung steht. 

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Das Freiwillige Digitale Jahr – Wann, wenn nicht jetzt?

Das Freiwillige Digitale Jahr ist seit langer Zeit eine Forderung von D64. In einem solchen Freiwilligendienst können junge Menschen mit ihren technischen Fähigkeiten einen Beitrag für die Digitalisierung der Gesellschaft leisten.

Gründe für einen weiteren Freiwilligendienst
Es gibt bereits vier Arten des Freiwilligendienstes: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) , der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und der Internationale Jugendfreiwillligendienst (IJFD).
Eine Ergänzung um das Freiwillige Digitale Jahr (FSJ digital) wäre aus mehreren Gründen sinnvoll:

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Breaking the News? Wie die großen Plattformen sich auf politische Öffentlichkeit auswirken – und wie wir sie regulieren können

Fünf Mitglieder der AG Künstliche Intelligenz von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt haben für die Friedrich-Ebert-Stiftung in einer Publikation die Wirkung von Onlineplattformen und deren Empfehlungsalgorithmen auf demokratische Meinungsbildung untersucht. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene gibt es erste Initiativen, die den damit einhergehenden Risiken entgegenwirken sollen. Das Fazit von Maximilian Gahntz, Katja Neumann, Philipp Otte, Bendix Sältz und Kathrin Steinbach: Die Richtung stimmt, doch wir brauchen mehr Forschung.

Australischen Facebook-Nutzer:innen, die Mitte Februar einen Blick auf ihren Facebook-Feed warfen, präsentierte sich ein ungewohntes Bild: ein Feed ohne Nachrichten. Denn im Machtkampf um ein Gesetzesvorhaben der australischen Regierung, das Plattformen wie Facebook oder Google dazu zwingen sollte, Medienhäuser für nachrichtliche Inhalte zu vergüten, ließ Facebook seine Muskeln spielen – und nahm Nutzer:innen die Möglichkeit, solche Inhalte auf der Plattform zu sehen und zu teilen. Zwar konnte sich Facebook nach wenigen Tagen mit der australischen Regierung auf einen Kompromiss einigen, doch zeigt das Manöver, welch große Rolle Plattformen heutzutage in unserer politischen Öffentlichkeit spielen.

Der Konsum von Nachrichten verschiebt sich zunehmend in digitale Räume. So ergab eine Umfrage des Reuters Institute for the Study of Journalism der Universität Oxford aus dem vergangenen Jahr, dass 37 Prozent der Befragten in Deutschland soziale Medien als Nachrichtenquelle nutzen, mit steigender Tendenz. Zum Vergleich: Bei traditionellen Printnachrichten liegt dieser Anteil nur noch bei einem Drittel der Befragten. Große Plattformen – oder auch “Medienintermediäre” – wie Facebook, Twitter oder Google setzen dabei nicht nur Verlage und andere Medienunternehmen wirtschaftlich unter Druck. Sie verändern auch, wie Nachrichten präsentiert werden, wie wir mit Inhalten umgehen und wie gesellschaftliche Debatten geführt werden. Doch wie genau zeigen sich diese Verschiebungen in der Medienlandschaft? Welche Auswirkungen haben sie auf politische Öffentlichkeit? Und wie kann die Politik dem begegnen, um sicherzustellen, dass diese Umwälzungen unsere Demokratie nicht untergraben?

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D64diskutiert: Digitale Souveränität durch Innovation – Startups in Europa

Google wurde 1998 als Startup gegründet, Facebook 2004. Heute sind sie mächtige globale Player und keine klassischen Startups mehr. Aber muss das für immer gelten? Nein, natürlich nicht.
89% der Fortune 500 Unternehmen von 1955 waren 2014 nicht mehr auf der Liste. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind Nokia, IBM und zu einem gewissen Maß auch Microsoft.
Unsere Industrie sieht dagegen eher alt aus in der Plattformökonomie. Ist der Zug für uns – das Land der Ingenieure – abgefahren oder können wir mit deutschen Startups dafür sorgen, dass die Karten neu gemischt werden? Kann es so etwas wie einen digitalen deutschen Mittelstand geben?

Wie können wir als Deutsche in Europa in der Gigabit Gesellschaft wieder stärker von der Anwender:in zur Gestalter:in werden? Welche Kompetenzen benötigen wir, damit uns die Fähigkeit, Innovationen zu gestalten, nicht entgleitet? Es muss Alternativen zu den großen Plattformen geben – mit echten Chancen für lokale Anbieter:innen. Welche Rolle spielen dabei Fragen wie Interoperabilität, öffentliche Beschaffung und Open Data – denn Daten sind nicht das Öl, sondern eher das Grundwasser unserer digitalen Gesellschaft.

Diese Themen besprechen wir bei #D64diskutiert am 1. April um 20 Uhr mit:

  • Saskia Esken, Vorsitzende der SPD und langjährige Digitalpolitikerin
  • Janina Mütze, Gründerin und CEO von Civey

Der Stream wird hier auf d-64.org, auf Twitter und unserem YouTube-Kanal zu finden sein.

Open-Data-Pflicht & zentrales Open-Data-Portal einführen.

Kurz vor Weihnachten 2020 haben Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium gemeinsam einen Referentenentwurf zur Änderung von § 12a des E-Government-Gesetzes (EGovG) und zur Einführung eines Datennutzungsgesetzes vorgelegt. Leider bleiben beide Gesetzentwürfe hinter dem selbstgesteckten Ziel zurück, zum „Vorreiter und Treiber einer verstärkten Datenbereitstellung und Datennutzung“ zu werden.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. hat eine Stellungnahme eingereicht, um die Sichtweisen der Zivilgesellschaft in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.
In dieser erläutern unsere Mitglieder David Wagner und Bendix Sältz die Kritikpunkte von D64.

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D64 fordert das Bundesinnenministerium auf, keine verfassungswidrigen Gesetze vorzuschlagen!

Die derzeit anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes scheint von Seiten des Ministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zur Durchsetzung einer verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaften Wunschliste für massive und unverhältnismäßige Überwachung zweckentfremdet zu werden. Ein durch den E-Mail-Anbieter Posteo geleaktes Papier gibt Einblick in 15 Forderungen des Innenministeriums, die im Kabinett bereits gescheitert waren. D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt widerspricht diesen Vorhaben vehement.

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Fünf Forderungen an eine bundesweite Check-In-App zur Kontaktnachverfolgung

In der Diskussion um die Wiedereröffnung des Einzelhandels, der Restaurants, Bars, Museen und anderer Orte, an denen Menschen zusammenkommen, werden von der Politik und Öffentlichkeit auch flankierende Apps ins Spiel gebracht. Diese Apps sollen durch QR-Codes einerseits eine zettellose Registrierung, andererseits im Infektionsfall die schnelle Kontakt-Nachverfolgung sicherstellen. Beispiele für diese Dienste sind luca oder darfichrein.de.

Wir als D64 begrüßen im Allgemeinen Alternativen zur Erfassung von Kontaktdaten auf Zetteln, so wie es bisher während der Corona-Pandemie gängige Praxis ist. Digitale Dienste können datensparsamer sein, Daten vor dem Zugriff Dritter schützen, Stalking verhindern, sowie schnellere Reaktionen auf das Infektionsgeschehen ermöglichen und Cluster sichtbar machen.

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#D64diskutiert Mitarbeitendenbeteiligung: Warum “blühende Startupszenen” ein wenig Pflege erfordern

Eine “blühende Startupszene” versprach SPD Kanzlerkandidat Olaf Scholz durch das neue Fond-Standort-Gesetz. Ein zentraler Baustein in diesem Gesetzesentwurf ist die Möglichkeit für Unternehmen Mitarbeitende einfacher zu beteiligen. Wir haben bei #D64diskutiert mit Verena Hubertz und Claudia Nagel darüber gesprochen.

Wie funktionieren MItarbeitendenbeteiligungen?

Im Wesentlichen funktioniert das so: Das Startup wird aufgeteilt und jeder Mitarbeitende erhält einen Anteil am Betrieb. Sollte das Startup eines Tages sehr viel Wert sein oder verkauft werden, erhält die entsprechende Person ein ihren Anteilen entsprechendes Stück vom Kuchen.
Derzeit wird dieses Verfahren bereits angewandt. Problem: Ein Unternehmen “aufzuteilen” ist unfassbar kompliziert und ohne externe Hilfe von Notaren nicht durchführbar.
Das Fond-Standort-Gesetz soll diesen Missstand beheben. Darüber haben wir mit Dr. Claudia Nagel, Investorin bei High Rise Ventures und Gründerin, sowie mit Verena Hubertz, Gründerin der App Kitchen Stories und D64 Mitglied und designierte SPD Bundestagskandidatin aus Trier, gesprochen.

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