Interview mit Dr. Theresa Züger zum Thema “Künstliche Intelligenz und Frauen”

Die AG Künstliche Intelligenz hat mit Dr. Theresa Züger zum Thema Künstliche Intelligenz und Frauen gesprochen. Die Forscherin erzählt in dem Gespräch, dass das Überwinden von Stereotypen schon in der frühen Bildung beginnen muss und wir mehr Offenheit und Wertschätzung für unterschiedliche Lebensgeschichten sowie disziplinäre Kompetenzen brauchen. Ob KI den Anforderungen von Diskriminierungsfreiheit, sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit genügt, sollte nicht den Unternehmen überlassen werden. Am Ende stellt Theresa Züger noch klar, welche Prioritäten die neue Regierung bei diesem Thema setzen sollte.

Dr. Theresa Züger ist Leiterin der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Nachwuchsforscher:innengruppe “Public Interest AI” des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG). Die Gruppe beschäftigt sich mit der Frage, wie KI dem Gemeinwohl dienen kann und welche technischen wie gesellschaftlichen Kriterien dafür erfüllt sein müssen. Sie ist ebenfalls Co-Leiterin des AI & Society Labs. Das Lab wurde 2020 vom HIIG ins Leben gerufen und ist ein inter- und transdisziplinäres Forschungslabor an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft. In ihrer Forschung beschäftigt sich Theresa Züger mit politischen Dimensionen digitaler Technologien und Kulturen, wobei sie dabei besonders demokratietheoretische Fragestellungen interessieren. 2017 wurde Theresa Züger an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Ihre Promotion „Reload Disobedience“ beschäftigt sich mit digitalen Formen zivilen Ungehorsams.

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Mehr als ein „Recht auf Homeoffice“: Die neue Arbeitswelt als Transmissionsriemen für gesellschaftlichen Wandel

Digitale Technologien verändern die Arbeitswelt. Das Internet ermöglicht orts- und zeitunabhängiges Arbeiten in vielen Berufen und erlaubt Arbeitnehmer:innen mehr Autonomie und Flexibilität. Es birgt aber auch die Gefahr einer Entgrenzung von Arbeit.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass flexibles Arbeiten in viel größerem Maße machbar ist als gedacht. Studien belegen sogar, dass die Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit während der Arbeit im Homeoffice – trotz einer höheren Arbeitsbelastung – gestiegen ist.

Dennoch herrscht in vielen Unternehmen eine grundsätzliche Skepsis vor, die auf zwei Argumenten aufbaut: Rechtliche Unsicherheit und die Bewahrung einer Unternehmenskultur. Beide Argumente sollen hier aufgegriffen und um einen volkswirtschaftlichen Blick ergänzt werden.

Rechtliche Erwägungen und die Rolle der Sozialpartnerschaft

Unternehmen müssen eine Vielzahl von Vorschriften zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter:innen beachten. Die strengen Vorschriften für Telearbeitsplätze, rechtliche Unsicherheiten bei Haftungsfragen und die Angst vor Bußgeldern und Strafen lassen viele Unternehmen davor zurückschrecken, ihren Mitarbeiter:innen die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten.

Grundsätzlich muss zwischen einem Telearbeitsplatz und flexiblem Arbeiten unterschieden werden:

Bei Telearbeitsplätzen – definiert als eine Tätigkeit, die nahezu ausschließlich an einem Bildschirm stattfindet – ist es angemessen, strenge Anforderungen an die Ausstattung eines Arbeitsplatzes und an Regelungen zu Arbeitszeiten aufrecht zu erhalten. Dies trifft etwa auf manche Mitarbeiter:innen im Kundensupport oder Televertrieb zu.

Flexibles Arbeiten umfasst neben Bildschirmarbeit jedoch auch andere Tätigkeiten wie Meetings, Kundentermine oder kreative Arbeit. Flexibles Arbeiten ist also im Wesentlichen ortsungebunden und kann an einem Schreibtisch im Unternehmen, zu Hause, in einem Café, in einem Coworking Space oder sogar in der Bahn und in der Wartehalle eines Flughafens stattfinden.
Flexibles Arbeiten gibt Arbeitnehmer:innen mehr Freiheit in Bezug auf die Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort, aber auch mehr Eigenverantwortung.

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D64 Digital-Thesen-Check zur BTW 2021

Am 26. September 2021 findet dieses Jahr die Bundestagswahl statt. Es ist eine richtungsweisende Wahl mit Kanzler:innen- und voraussichtlichem Koalitionswechsel. Mit deiner Stimmenabgabe kannst du die politischen Schwerpunkte mindestens der nächstens vier Jahre mitbestimmen – auch die in der Digitalpolitik. Um dich bei deiner Entscheidungsfindung zu unterstützen, gibt es auch zu dieser Bundestagswahl wieder den D64 Digital-Thesen-Check.

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So geht ihr als Wahlkämpfer:in mit Hass und Desinformation um

Wahlkampfzeiten sind bekanntlich Hochzeiten der Demokratie, doch sie sind auch der Moment, in dem sich Hass und Desinformation vermehrt auf sozialen Plattformen wiederfindet. Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen, die sich Minderheiten zuordnen, sind davon besonders betroffen. Nicht nur neue Kandidat:innen für die Parlamente, auch alten Hasen im Politik-Business stellt sich daher immer wieder die Frage, wie sie mit solchen Situationen umgehen. Wir möchten allen, die jetzt gerade im Wahlkampf aktiv sind  – ob als Kandidat:in, Mitarbeiter:in oder ehrenamtliche Unterstützer:in -, mit unseren gesammelten Informationen helfen, für den jeweiligen Anlass die richtigen Ansprechpartner:innen zu finden.

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Durch die Hintertür: Apples on-device Scanning als grundsätzliche Gefahr für vertrauliche Kommunikation

Mit einem Update in diesem Jahr plant Apple auf iOS-Geräten wie iPhones und iPads eine Technik zu installieren, die es ermöglichen soll, Fotos auf den Endgeräten noch vor dem Upload in die Cloud auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu überprüfen. Damit geht Apple einen gefährlichen Schritt, denn dieser Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer:innen ist weitreichend und lädt zur missbräuchlichen Nutzung ein. Um diesen Dammbruch zu verhindern, fordert D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt gemeinsam mit Tausenden anderen Apple auf, von der Einführung der Technik Abstand zu nehmen.

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Offener Brief gegen die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung

Die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung wird für Jahre bestimmen, wie der Staat die Cybersicherheit gewährleistet, welche Verpflichtungen auf Unternehmen zukommen und welchen Schutz Bürger:innen erhalten. Dabei sind entscheidende Teile der Strategie bereits seit langem innerhalb der Bundesregierung hoch umstritten und erhalten massive Kritik durch Vertreter:innen der deutschen Industrie, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die Bundesregierung daher auf, die Verabschiedung der Cybersicherheitsstrategie so kurz vor Ende der Legislatur jedenfalls bezüglich der kritischsten Punkte zu stoppen. Gemeinsam mit mehr als 35 Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Verbänden sprechen wir uns gegen eine Strategie aus, die vor allem Überwachungsmöglichkeiten fördert und weniger IT-Sicherheit gewährleistet. 

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Die Login-Falle: Strafverfolgung im Internet ohne Massenüberwachung

Hasskriminalität im Internet ist ein Problem: Insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen, die auch „in der analogen Welt“ im besonderen Maße Belästigungen und Diskriminierung ausgesetzt sind, werden jeden Tag im Internet beleidigt und bedroht. In einigen dieser Fälle nutzen Täter:innen den Deckmantel der Anonymität und versuchen so, Konsequenzen für ihr strafbares Handeln zu entgehen.
Anonymität im Internet ist wichtig. Sie schützt viele Menschen, die Gutes tun, aber Repressalien befürchten müssen: Seien es Journalist:innen, Whistleblower:innen oder Regimegegner:innen in autoritären Staaten.
Selbst unabhängig davon kann Anonymität die Grundlage der freien Meinungsäußerung sein, ganz ähnlich wie es bei der Stimmabgabe bei Wahlen der Fall ist. Insbesondere Personen, die sich in einer gesellschaftlich schwächeren Position befinden, sind auf diesen Schutz angewiesen.
Deshalb muss Anonymität im Internet grundsätzlich gewahrt werden. Trotzdem bedarf es ein effektives Instrument zur Strafverfolgung. Unser Vorschlag: Die Login-Falle.

Keine Lösung: Klarnamen- und Identifizierungspflicht

Keine gute Idee sind deshalb Klarnamen- und Identifizierungspflichten, die immer wieder in der politischen Debatte auftauchen. Bei einer Klarnamenpflicht muss jede Person, die in einem sozialen Netzwerk aktiv ist, öffentlich ihren „echten“, bürgerlichen Namen tragen. Dabei wird aber zum einen völlig übersehen, dass diese Pflicht insbesondere die faktische Meinungsäußerungsmöglichkeiten von Menschen einschränken wird, die besonders schutzwürdig und -bedürftig sind. Es sind Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, die aufgrund einer Klarnamenpflicht auch bei legalen Äußerungen Repressionen in ihrem sozialen und beruflichen Umfeld fürchten müssten. Außerdem erleichtert eine Klarnamenpflicht Stalking und Bedrohung, schließlich erfahren Täter:innen nun persönliche Daten potentieller Opfer, auf deren Basis sich bspw. die Anschrift oder weitere Kontaktinformationen herausfinden lassen.
Es bekämpft Hasskriminalität folglich nicht, sondern erleichtert stattdessen die Ausübung schwererer Folgestraftaten.

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#banBS – Globale Initiative fordert Verbot biometrischer Überwachung

Über 170 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern gemeinsam mit D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt ein globales Verbot von Werkzeugen biometrischer Überwachung.
Solche Überwachunsgwerkzeuge zur Verarbeitung biometrischer Informationen, wie bspw. Kameras mit Gesichtserkennungssoftware, werden im öffentlichen Raum sowohl von Regierungen, Polizeien als auch Unternehmen eingesetzt. Das Ziel: Menschen sollen identifiziert werden, um bspw. Straftaten aufzuklären. Allerdings richten diese Technologien mehr Schaden an, als dass sie Probleme lösen.

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Code of Conduct für digitales Campaigning

Von Fake News über diffamierende Stimmungsmache zu Hate Speach, unregulierte politische Kommunikation im Netz birgt viele Gefahren. Insbesondere auch, weil die Schaltung politischer Werbung in Sozialen- oder Suchnetzwerken bis dato noch weitgehend unreguliert und intransparent ist.

Unsere Demokratie ist jedoch auf Transparenz und eine funktionierende Öffentlichkeit angewiesen, insbesondere im Kontext von demokratischen Wahlen. Hierzu muss der politische Wettbewerb so geführt werden, dass alle Wähler:innen sich einfach und umfassend informieren, während gleichzeitig eine unabhängige Kontrolle durch Medien oder zivilgesellschaftliche Akteure möglich ist.

Auch im Superwahljahr 2021 ist die politische Kommunikation und Wahlwerbung unübersichtlich und in Teilen intransparent.

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Der Digital Services Act – das neue europäische Plattform-Grundgesetz?

Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil I

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2020 mit ihrem Vorschlag des Digital Services Acts (DSA) ein ambitioniertes Gesetzespaket vorgelegt, das – in Verbindung mit dem Digital Markets Act (DMA) – die Regulierung digitaler Dienste und Märkte in der Europäischen Union grundsätzlich neu organisieren soll. Obwohl in den letzten Jahren mehrere Vorhaben zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts umgesetzt wurden – wie etwa die Platform-to-Business-Verordnung, die umstrittene Urheberrecht-Richtlinie oder die Richtlinie zu Audiovisuellen Medien – galt bis jetzt die über 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie als das Herzstück der europäischen Internetregulierung.

Der DSA soll jetzt die grundlegenden Regeln für Anbieter:innen digitaler Dienste modernisieren und in diesem Zuge eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienste einführen. Der DSA lässt sich demnach grob in drei Kategorien unterteilen: 1) allgemeine Regeln für alle “Anbieter von Vermittlungsdiensten”, seien es Content Delivery Networks, Webhoster oder soziale Netzwerke, 2) zusätzliche Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen, und 3) weitere zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPS, “very large online platforms”). Unsere Stellungnahme zum DSA wird dieser Unterteilung folgen, dementsprechend nehmen wir in diesem ersten Beitrag das Grundgerüst des DSA, die allgemeinen Regeln für alle “Vermittlungsdienste”, genauer unter die Lupe.

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