Wehrpflicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Weltkarte der Armeeformen:
  • keine (eigenen) Streitkräfte
  • (de facto) keine Wehrpflicht (Berufsarmee / ausgesetzt / Bedarf trotz Wehrpflicht durch Freiwillige gedeckt)
  • selektive Wehrpflicht existiert, weniger als 20 % der Verpflichteten werden tatsächlich eingezogen
  • Wehrpflicht existiert, aber eine Auflösung innerhalb der nächsten drei Jahre wurde beschlossen
  • allgemeine Wehrpflicht
  • keine Angaben
  • Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Es kann einerseits zwischen einer allgemeinen Wehrpflicht, auch wenn sich die Wehrpflicht mit wenigen Ausnahmen wie Israel, Norwegen, Schweden und teilweise China[1] nur auf die männliche Bevölkerung erstreckt oder einer selektiven Wehrpflicht unterschieden werden, wenn nur ein Teil der Bevölkerung wie eine bestimmte Anzahl der Bürger (z. B. 20 % der wehrfähigen Menschen) oder bestimmte Bildungs- und Berufsgruppen zum Dienst herangezogen werden.

    Obwohl es sich definitionsgemäß um Zwangsarbeit handelt, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten ist, fällt die Wehr- oder Ersatzdienst-Pflicht unter einen Ausnahmetatbestand in Art. 4 EMRK (dort als „militärische Dienstpflicht“) und ist somit nicht unmittelbar völkerrechtswidrig. Nichtsdestotrotz ist sie unter Menschenrechtlern umstritten.[2][3]

    Eine allgemeine Dienstpflicht, bei der es primär um den Dienst beispielsweise im sozialen Sektor geht, wie sie etwa in Deutschland des Öfteren diskutiert wird, würde im Gegensatz zur Wehrpflicht nicht unter den Ausnahmetatbestand fallen und würde somit gegen die EMRK verstoßen.

    Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Heere, die aufgrund einer allgemeinen Aushebung aller wehrfähigen Männer aufgestellt wurden, gab es in der Geschichte immer wieder, etwa das Heer der römischen Republik oder Bürgergarden in Städten. Auch Preußen befand sich mit dem Kantonssystem im 18. Jahrhundert auf dem Weg zu einer Wehrpflichtigenarmee. Allgemein waren nach dem Zerfall des Lehnswesens des Mittelalters von der frühen Neuzeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts jedoch Söldnerheere die Regel, die wenig ideologische oder nationalitätsbedingte Verbindung zu ihren Dienstherren hatten.

    In Schweden führte König Gustav II. Adolf um 1630 eine (selektive) Wehrpflicht ein, indem er Männer bestimmter Berufsgruppen vom Wehrdienst freistellte, Männer rekrutierte, die „starkgliedrig und, soweit festgestellt werden kann, tapfer waren – im Alter von 18 bis 30 Jahren“. Diese wurden aus Staatsmitteln ausgerüstet und bezahlt.

    Das Frankreich der Französischen Revolution war der erste europäische Staat, der seine Armee mit der Levée en masse 1793 fast ausschließlich aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht organisierte, auch wenn es daneben noch Freiwillige gab.

    In Russland wurde durch das Gesetz vom 13. Januar 1874 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.

    Seit dem Ende des Kalten Krieges und dem damit einhergehenden Verzicht auf Massenarmeen haben immer mehr Länder ihre Armeen von Wehrpflichtarmeen auf Freiwilligen- und Berufsarmeen umgestellt. Dieser Trend ist bis heute ungebrochen. 2010 hatten 24 der 28 NATO-Staaten[4] eine Berufsarmee. Von den bedeutenden Militärmächten innerhalb der NATO hält nur noch die Türkei an der Wehrpflicht fest. (Deutschland siehe unten).

    Insgesamt haben die weitaus meisten Länder der sogenannten Ersten Welt inzwischen auf die Wehrpflicht verzichtet.

    Kritik an der Wehrpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Sexismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Dass die Wehrpflicht in den meisten der Staaten, die sie noch kennen, nur für die männliche Bevölkerung gilt, wird von manchen als sexistisch kritisiert, während junge Männer den in der Regel so gut wie überhaupt nicht bezahlten Wehrdienst oder Wehrersatzdienst ableisten müssen – oder in der Schweiz, sofern sie untauglich sind, eine zusätzliche Steuer bezahlen müssen – können Frauen in dieser Zeit bereits einem Beruf nachgehen, in dem sie regulär verdienen. Dem wird entgegengehalten, dass Frauen – vor allem durch Geburten und Kindererziehung – ebenso Zeit verlieren oder insgesamt weniger verdienen. Diese Vergleiche werden dahingehend kritisiert, dass Frauen nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind Kinder zu bekommen, und dass der Gender Pay Gap lediglich eine statistische Größe darstellt, die Frauen zwar im Durchschnitt weniger verdienen lässt, dieser jedoch nicht – wie die Wehrpflicht – eine Ungleichheit vor dem Gesetz darstellt und auch nicht dem Gesetzgeber zugerechnet werden kann.[5][6]

    Freiheit und Selbstbestimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auch im Bezug auf die persönliche Freiheit wird die Wehrpflicht von ihren Gegnern kritisch gesehen. Bereits die Musterung wird von einigen – insbesondere im Bezug auf die darin enthaltene Intimuntersuchung – als eine sehr entwürdigende Prozedur wahrgenommen.[7]

    Sicherheitspolitische Notwendigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Während es im kalten Krieg in Europa primär darum ging eine effektive Möglichkeit zur Landesverteidigung aufrecht zu erhalten haben sich sicherheitspolitisch die Risiken verlagert. Hierbei wird argumentiert, dass Wehrpflichtige für Bedrohungen wie den Terrorismus oder für Auslandseinsätze nicht zu gebrauchen seien, und eine Invasion – für deren Abwehr eine große Anzahl an Infanteristen (und damit eine allgemeine Wehrpflicht) benötigt würde – unwahrscheinlich scheint.[8][9]

    Wirtschaftliche Gründe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auch auf ökonomischer Basis wird häufig die Meinung vertreten dass die Wehrpflicht mehr schadet als nützt. Für die betroffenen Männer geht sehr viel Zeit und sehr viele Monatsgehälter verloren. Während dem Wehrdienst zahlen sie in der Regel keine Einkommenssteuer und verursachen Kosten für die militärische Ausbildung und Unterbringung und Verpflegung.

    Der Zivildienst wird auf ähnliche Weise kritisiert. Die betroffenen Männer stehen in dieser Zeit ihrem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, sondern sind beispielsweise im Sozialbereich Tätigkeiten zugeteilt für die sie oftmals nicht oder nur marginal ausgebildet wurden und/oder nicht geeignet sind oder gar nicht wirklich gebraucht werden und nur ganz einfache Hilfstätigkeiten erledigen können. Dazu kommt dass die Zuweisung der Wehrpflichtigen ebenfalls mit viel Personalaufwand und Bürokratie verbunden und daher teuer ist. Dazu kommt dass viele junge Männer vor Antritt des jeweiligen Dienstes häufig einige Zeit arbeitslos sind, da kein Arbeitgeber sie im Wissen, dass sie bald wieder weg müssen, einstellt.[10]

    Befürworter der Wehrpflicht argumentieren hingegen dass ein Berufsheer viel mehr kosten würde und auch das Sozialsystem ohne die Zivildiener viel teurer wäre.[11]

    Garant für Freiheit und Sicherheit?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Befürworter der Wehrpflicht argumentieren dass mit der Wehrpflicht effektiv verhindert wird dass eine Regierung das eigene Volk mit dem Militär unterdrückt. Diese wird auch als wichtiger Stützpfeiler der Demokratie und als Kontrollmechanismus dass das Militär nicht von der Regierung missbraucht wird gesehen.

    Wehrpflichtgegner halten dem entgegen, dass eben dies nicht der Fall sei, da das Dritte Reich, Nordkorea, die UdSSR sowie auch aktuell Syrien eine Wehrpflichtigenarmee haben oder hatten und dort sehrwohl das eigene Volk unterdrückt wird.[12] Weiters habe die Wehrpflicht auch in der Geschichte stets für Aufrüstung und ideologische Kriege gesorgt welche sich nicht auf Söldnerheere oder eher kleinere Berufsarmeen beschränkten, sondern wo alle jungen Männer mitgekämpft haben. Sowohl in der Zwischenkriegszeit als auch heute bezeichneten Wehrpflichtbefürworter die Wehrpflicht gerne als Schule der Nation oder als geeignetes Mittel um jungen Männern Zucht und Ordnung zu lehren.[13] Gerne wird die Wehrpflicht als eine Art Gegenleistung der Bürger an den Staat betrachtet, die Bürger sollen die Möglichkeit und Pflicht haben ihre Freiheit im Kriegsfall selbst zu verteidigen und das Gemeinwohl vor das eigene stellen, Wehrpflichtgegner sehen diese Sichtweise als totalitär an.

    Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Wehrpflicht wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 21. Juli 1956 eingeführt. Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung sah das Grundgesetz schon in seiner Urfassung ab 1949 vor.[14] Im März 1956 wurden die Wehrpflicht aufgenommen sowie die Möglichkeit eines Ersatzdienstes, der keineswegs länger dauern sollte als der Wehrdienst.[15] 1968 wurde die Wehrpflicht mit dem Artikel 12a im Grundgesetz geregelt.

    Einberufene Wehrpflichtige 1957 bis 2011

    Am 15. Dezember 2010 wurde durch das Bundeskabinett eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen.[16] Die Wehrpflicht besteht also weiter, in Friedenszeiten werden aber keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen. Zum 1. Januar 2011 wurden zum letzten Mal alle Wehrpflichtigen zwangsweise einberufen, seit dem 1. März 2011 werden Wehrpflichtige nicht mehr gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet.

    Wehrpflichtig sind grundsätzlich alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, die Heranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst war das 23. Lebensjahr. Die Wehrpflicht wurde durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vom 28. Februar 1983 durch den Zivildienst in Deutschland erfüllt. Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes betrug zuletzt seit dem 1. Juli 2010 sechs Monate.[17] Die vorher teilweise längere Dauer des Zivildienstes im Gegensatz zum Wortlaut des Grundgesetzes wurde damit gerechtfertigt, dass Wehrdienstleistende nach dem Grundwehrdienst als Reservisten zu Wehrübungen herangezogen werden konnten.

    Dauer von Wehr- und Zivildienst in Deutschland (in Monaten)

    In der Praxis leisteten von den 440.000 erfassten Männern des Jahrganges 1980 137.500 (31,25 %) den Grundwehrdienst, 152.000 (34,54 %) Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst, und 150.500 (34,2 %) wurden ausgemustert oder aus anderen Gründen nicht zum Dienst herangezogen.

    Ein Vergleich mit anderen Ländern und ihrer Praxis in Bezug auf die Wehrpflicht ist nur bedingt möglich. Aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen Deutschlands wurde das Konzept der in ihrer Form in der damaligen Zeit einzigartigen „Inneren Führung“ und eng damit zusammenhängend des Leitbilds des „Staatsbürgers in Uniform“ geschaffen. Auch durch Einbindung in die allgemeine Gerichtsbarkeit wurde sichergestellt, dass sich – im Gegensatz zur Reichswehr, die mit eigener Gerichtsbarkeit und unmittelbar dem Reichspräsidenten unterstehend ein Staat im Staate war – die deutsche Armee niemals wieder zu einem „Staat im Staat“ entwickeln kann. Aus diesem Grund wurde auch die Institution des Wehrbeauftragten geschaffen. Als Parlamentsarmee, an deren Spitze nicht ein Militär, sondern ein Politiker steht, sollte die Bundeswehr das „Recht und die Freiheit des deutschen Volkes“ (Eid und Feierliches Gelöbnis) verteidigen.

    Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Wehrdienst oder Zivildienst?

    In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr, für Offiziere und Unteroffiziere bis zum 65. Lebensjahr (Art. 9a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz; § 1 Abs 2 und § 10 Wehrgesetz). Bis zum 35. Lebensjahr können Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst eingezogen werden. Seit 2006 beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes sechs Monate. Davor waren es acht Monate, wobei zumindest sechs Monate ohne zeitliche Unterbrechung geleistet werden mussten. Die fehlenden Monate wurden über den Zeitraum von mehreren Jahren durch Waffenübungen ergänzt. Bis alle sechs Monate abgeleistet sind, befindet sich der Wehrpflichtige im Milizstand.

    Gemäß dem im Verfassungsrang stehenden § 1 Abs 1 ZDG können Wehrpflichtige erklären, die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden, und deshalb Zivildienst leisten zu wollen. Dieser dauert neun Monate und kann bei verschiedenen Organisationen abgeleistet werden. Als Alternativen zum Zivildienst können länger andauernde Freiwilligendienste, wie jene beim Auslandsdienst, beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD), als Freiwilliges Soziales Jahr oder als Freiwilliges Umweltjahr abgeleistet werden. Durch die Ablehnung des Dienstes an der Waffe ist es 15 Jahre ab diesem Zeitpunkt nicht möglich, bis auf wenige Ausnahmen, waffenrechtliche Dokumente zu beantragen.

    Bis zum Jahr 1971 betrug der Grundwehrdienst neun Monate, wobei die letzten zwei Wochen eine automatische Dienstfreistellung darstellten. Unter Bundeskanzler Kreisky wurde die Verkürzung auf sechs Monate plus 60 Tagen Truppenübung (=8 Monate) beschlossen, was de facto eine Verkürzung von nur zwei Wochen darstellte, da die Dienstfreistellung wegfiel. Ebenfalls unter Kreisky wurde 1975 die bis dahin einfachgesetzliche allgemeine Wehrpflicht für Männer mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 8. Juli 1975 (BGBl. Nr. 368/1975), gemeinsam mit dem neu geschaffenen Wehrersatzdienst (Zivildienst), in der Verfassung verankert. Wurden in den 1970er Jahren noch ein Großteil der Wehrpflichtigen zu sechs Monaten Grundwehrdienst einberufen und nur einige Spezialfunktionen mit Acht-Monat-Grundwehrdienern besetzt, so änderte sich das im Lauf der Jahre.

    Ein Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft ist für Männer, die zwischen 16 und 35 Jahre alt sind, über die für andere Österreicher üblichen Bedingungen hinaus eingeschränkt, so dass eine Umgehung der Wehrpflicht auf diesem Wege erschwert ist. Er ist nur dann möglich, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, wenn sie seit 5 Jahren außerhalb Österreichs leben oder den Dienst schon geleistet haben bzw. für untauglich befunden wurden (§ 37 Staatsbürgerschaftsgesetz).

    Das Ende des Wehrdienstes wird als „Abrüsten“ bezeichnet.

    Die Wehrpflicht wird in Österreich vor allem von der jüngeren Generation stark kritisiert, da sie im Widerspruch zur in der Verfassung verankerten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau steht. Wäre die Wehrpflicht nicht selbst in der Verfassung verankert, so wäre sie verfassungswidrig, da sie gegen selbige verstößt, indem unsachlich wegen des Geschlechts diskriminiert wird.

    Möglicherweise steht die Wehrpflicht ebenfalls im Widerspruch zum EU-Recht, nach welchem alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen, eine Beschwerde wurde im Juni 2020 beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Datenschutz sowie die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU durch die Wehrpflicht verletzt werden. Da das EU-Recht über der österreichischen Verfassung steht, muss Österreich die Wehrpflicht möglicherweise abschaffen, wenn sich die Beschwerde als begründet heraus stellen sollte. Ein Urteil ist noch ausständig.

    Bundesheer und Corona[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im März 2020 wurde gleichzeitig mit dem Lockdown angekündigt, dass zum ersten Mal in der Zweiten Republik die Miliz eingezogen wird. Auf der Homepage des Bundesheeres wurden täglich neue Bereiche veröffentlicht und ein FAQ eingerichtet. Von den rund 25.000 Milizsoldaten plante man 3.000 einzuziehen, da jedoch die erste Welle bereits am Abflauen war wurden dann doch nur etwa 1.400 der Soldaten Anfang Mai tatsächlich eingezogen. Die Soldaten wurden für Tätigkeiten wie Fiebermessen an den Grenzen oder als Hilfskräfte für Lebensmittelgeschäfte eingesetzt, ebenfalls war geplant dass diese bei der Post arbeiten sollen. Einige wurden nach bereits einem Monat wieder entlassen, für die restlichen endete der Einsatz Ende Juli.[18]

    Die Grundwehrdiener, die Ende März fertig geworden wären, mussten 2 Monate länger bleiben.

    Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Debatte um Abschaffung und Volksbefragung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Zuge des Wiener Wahlkampfs im Oktober 2010 stellte Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) die Wehrpflicht in Frage und forderte diesbezüglich eine Volksbefragung. Grüne, BZÖ und Team Stronach schlossen sich dieser Forderung an, ÖVP und FPÖ wollen die Wehrpflicht beibehalten. Gleichzeitig erstellte der Generalstab des österreichischen Bundesheers unterschiedliche Modelle zur Aussetzung der Wehrpflicht. Am 5. Jänner 2011 meldete der Kurier, es gäbe sieben verschiedene Modelle.[19] Der Chef des Generalstabs, Edmund Entacher, dementierte die vom Kurier publizierten Zahlen noch am selben Tag und meinte, die tatsächlichen Modelle würden in den folgenden zwei Wochen veröffentlicht werden.[20]

    Im August 2012 gab ÖVP-Chef Michael Spindelegger bekannt, dass sich die ÖVP entgegen ihrer früheren Linie mit der SPÖ auf eine Volksbefragung zur Frage der Wehrpflicht geeinigt habe.[21] Diese fand am 20. Jänner 2013 statt. Dabei sollten sich die Abstimmenden zwischen den von der SPÖ („Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?“) bzw. ÖVP („Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“) propagierten Modellen entscheiden.[22] Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 59,7 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienst und 40,3 % für ein Berufsheer.[23]

    Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In der Schweiz gilt für männliche Bürger gemäß Art. 59 Bundesverfassung Militärdienstpflicht für alle Schweizer. Im Abs. 1 dieses Artikels sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst vor (Zivildienst). Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Die Wehrpflicht dauert gemäß Art. 13 Militärgesetz in der Regel vom 20. bis 34. Altersjahr (für Mannschaftsdienstgrade, Unteroffiziere und Offiziere bis Oberleutnant). Die Pflichtigen werden so lange zu jährlichen Wiederholungskursen aufgeboten, bis eine dienstgradbezogene Anzahl von anrechenbaren Tagen erreicht ist. Für die Mannschaftsdienstgrade beträgt diese Zahl höchstens 262 Tage (siehe Schweizer Armee). Für Grade ab Hauptmann gibt es keine fixe Obergrenze. Sie leisten grundsätzlich sämtliche Dienstleistungen ihrer Einteilungsformation. Hauptleute werden im Alter von 42 Jahren entlassen, Stabsoffiziere (Major, Oberstleutnant, Oberst) im Alter von 50 (vgl. die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)).

    Die Nichterfüllung der Militärdienstpflicht ist strafbar nach Art. 81 ff. des Militärstrafgesetzes. Erst seit 1996 besteht für Militärdienstpflichtige die Möglichkeit, ihre Wehrpflicht im Rahmen eines zivilen Ersatzdienstes (Zivildienst) zu erfüllen.

    Im Mai 2011 lehnte der Nationalrat mit 117 zu 53 Stimmen eine parlamentarische Initiative ab, die eine Sistierung der allgemeinen Wehrpflicht verlangt hat.[24]

    Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) reichte im Januar 2012 die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» ein. In der Volksabstimmung vom 22. September 2013 wurde die Initiative von 73,2 % der Abstimmenden abgelehnt – wie schon bei früheren Abstimmungen.[25]

    Genau wie in Österreich oder wie es in Deutschland bis 2011 der Fall war, gibt es auch in der Schweiz den Gleichheitsgrundsatz, welcher die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz verlangt. Die in der Verfassung verankerte Wehrpflicht für Männer steht dazu im Widerspruch dazu, doch hat sie als Lex Specialis Vorrang. Legitimiert wird die Tatsache, dass die Wehrpflicht nur für Männer gilt, damit, dass Männer für das Militär grundlegend besser geeignet wären als Frauen.

    In der Zeit, bevor Frauen dem Militär beitreten konnten, war das durchaus plausibel, doch erübrigt sich das Argument restlos, seit Frauen, sofern sie wollen, dem Militär uneingeschränkt beitreten können. Weiter wird argumentiert, dass es Sache des nationalen Gesetzgebers sei, ob die Landesverteidigung durch ein Berufsheer oder ein Wehrpflichtigenheer organisiert wird und wer dazu herangezogen wird. Eine Wehrpflicht, die Frauen mit einschließt, wurde nie ernsthaft erwogen. In der Tat ist es aus völkerrechtlicher Sicht jedem Nationalstaat überlassen, wie er seine Landesverteidigung organisiert. Allerdings sehen Menschenrechtler trotzdem die Wehrpflicht für Männer als Diskriminierung.[26]

    Andere Länder (alphabetisch)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Australien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Australien existierten von 1903 bis 1980 zwei Freiwilligenarmeen. Die heutige Armee, die Australian Defence Force, umfasst etwa 53.000 Soldaten. Die Wehrpflicht wurde 1972 aufgehoben.

    Belgien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Wehrdienst wurde in Belgien im Jahr 1995 abgeschafft.

    Bosnien und Herzegowina[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Mit der Einführung einer einheitlichen Armee in Bosnien und Herzegowina wurde die allgemeine Wehrpflicht am 1. Januar 2006 aufgehoben.

    Brasilien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Laut Bundesgesetz Nr. 4375 existiert grundsätzlich eine Wehrpflicht für männliche Staatsbürger.[27] Die tatsächliche Praxis orientiert sich jedoch am Personalbedarf der Streitkräfte, so dass die meisten Brasilianer keinen Wehrdienst ableisten müssen.

    China[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In China dauert die Wehrpflicht zwei Jahre. Alle männlichen Bürger, die vor dem 31. Dezember eines Jahres das 18. Lebensjahr vollenden, können zum aktiven Dienst rekrutiert werden. Studenten sind von der allgemeinen Wehrpflicht befreit, allerdings müssen Frauen wie Männer einen mehrwöchigen Grundkurs auf dem Campusgelände ihrer jeweiligen Universität absolvieren. Weibliche Bürger können gemäß der oben genannten Bestimmung zum aktiven Dienst rekrutiert werden, wenn die Armee sie braucht.

    Die Volksbefreiungsarmee hat in Friedenszeiten eine Stärke von 2,3 Millionen Soldaten. Jedoch erreichen jedes Jahr mehr als 13 Millionen junger Männer das Wehrdienstalter. Durch Chinas riesige Bevölkerung und der dadurch großen Anzahl von Freiwilligen für die normale Armee hat Wehrpflicht praktisch kaum eine Bedeutung. Alle 18-Jährigen müssen sich selbst bei den Behörden einschreiben. Die vorwiegende Ausnahme in diesem System sind potentielle Studenten (männliche und weibliche), die militärisches Training (normalerweise für eine Woche oder mehr) mitmachen müssen, bevor ihre Studien beginnen oder – was öfter der Fall ist – ein Jahr nach Ende ihrer Studien (§ 43 des Wehrdienstgesetzes).

    Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Jeder männliche dänische Staatsbürger ist nach § 81 des dänischen Grundgesetzes wehrpflichtig.[28] Der Wehrdienst dauert in der Regel vier Monate.[29][30] Es werden nur ca. 6.000 Personen (20 % der Wehrpflichtigen) eines Jahrgangs für die Armee benötigt. In den letzten Jahren haben sich dafür ausreichend Freiwillige gemeldet. Sonst würden zusätzliche Dienstpflichtige per Los bestimmt.

    Finnland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Finnland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Der Wehr- oder Zivildienst ist von Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren abzuleisten. Nach dem Wehrdienst befinden sich Männer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in der Reserve. Der Wehrdienst dauert 165, 255 oder 347 Tage, Zivildienst dauert 347 Tage. Männern, die sowohl die Ableistung des Wehrdienstes als auch des Zivildienstes verweigern (sogenannte Totalverweigerer), drohen Haftstrafen von bis zu 181 Tagen. Seit 1995 können auch Frauen freiwillig Wehrdienst leisten.[31]

    Die Inselgruppe Åland hat einen demilitarisierten Status, weswegen die Einwohner mit åländischem Hembygdsrätt (Heimatrecht), die schon vor Vollendung des 12. Lebensjahres auf Åland gelebt haben, von der Wehrpflicht ausgenommen sind. Dieses Recht wird nur in Åland ansässigen finnischen Staatsangehörigen erteilt, die entweder aus Åland stammen oder dort seit längerem wohnhaft sind.

    Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Frankreich trat am 8. November 1997 das loi 97-1019 in Kraft, das für alle nach 1979 geborenen französischen Jugendlichen, Jungen wie Mädchen, im In- und Ausland einen Vorbereitungstag für die Landesverteidigung (Journée d'appel de préparation à la défense, JAPD) verpflichtend macht.[32] Demnach hätten alle vor 1980 geborenen jungen Männer bis Ende 2002 zehn Monate Wehrdienst leisten müssen. In einem Dekret des Ministerrats vom 27. Juni 2001 wurde das Ende der Übergangsphase um ein Jahr vorverlegt.[33] Die Jugendlichen nehmen daran zwischen ihrer Erfassung und ihrem 18. Geburtstag teil.[34] Mitte 2010 wurde der Tag umbenannt in Journée défense et citoyenneté. Im Jahr 2019 wurde der Service national universel (SNU) bzw. der Allgemeine Nationaldienst eingeführt, der ab 2021 als einmonatiger Pflichtdienst für alle Staatsbürger zu leisten sein wird. Der SNU kann zum Teil auch beim Militär abgeleistet werden.[35][36]

    Griechenland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Griechenland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die Wehrdienstdauer für Wehrpflichtige beträgt zurzeit (Feb 2021) noch neun Monate; die Wehrdienstdauer wurde im Mai 2021 als Reaktion auf die zunehmende Konfliktlage mit der Türkei auf 12 Monate angehoben.[37] Verwitwete Väter bzw. ältere Brüder mit der Sorgepflicht für einen oder mehrere Minderjährige sind von der Wehrpflicht befreit. Für Auslandsgriechen, die auch im Ausland geboren sind, beträgt die Wehrdienstdauer nur drei Monate, sie können aber auch eine unbefristeten Aufschub erhalten. Andere Auslandsgriechen, Einwanderer mit griechischem Pass und Geschwister einer Familie mit sechs oder mehr Kindern haben das Recht auf eine auf sechs Monate reduzierte Wehrdienstdauer. Für den ältesten Bruder von drei Geschwistern, für die zwei ältesten Brüder von vier Geschwistern, und für Väter beträgt sie neun Monate. Für Frauen gilt keine Wehrpflicht, sie können jedoch ohne Einschränkungen dem Militär beitreten.

    Iran[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Iran besteht Wehrpflicht für Männer, der entsprechende Militärdienst wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verändert und dauert aktuell 21 Monate. Die Wehrpflicht ist dort sehr umstritten; im April 2021 haben 50.000 Menschen dafür unterschrieben, dass die Wehrpflicht abgeschafft wird.[38]

    Israel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Israel zählt zu den wenigen Staaten der Welt, die praktisch jeden Wehrpflichtigen auch tatsächlich einberufen. Während die meisten Länder einen Großteil der Wehrpflichtigen gar nicht erst zur Musterung einbestellen, wird in Israel praktisch jeder Erwachsene in die Armee einberufen, was auf den prekären Status Israels als von feindlichen Staaten umgebenes Land zurückzuführen ist. Außerdem hat Israel, als einer von wenigen Staaten, die Wehrpflicht auf beide Geschlechter ausgedehnt. Hier sind Frauen verpflichtet, mindestens zwei Jahre Dienst in den Streitkräften abzuleisten, Männer müssen 32 Monate dienen.[39]

    siehe: Frauen in den israelischen Streitkräften

    Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen: alle verheirateten und alle nichtjüdischen oder schwangeren Frauen sind von der Wehrpflicht befreit; ebenso israelische Araber (Muslime und Christen, nicht jedoch Drusen). Bislang ist es grundsätzlich nur Frauen gestattet, dem Wehrdienst aus Gewissensgründen nicht nachzukommen und einen Ersatzdienst (National Service) zu leisten. Die Verweigerung des Wehrdienstes durch Männer ist mit gesellschaftlicher Ächtung und nicht selten auch mit einem Strafverfahren verbunden; gleichwohl ist ihre Tendenz steigend.

    Bei der Gründung Israels wurden auch die ultraorthodoxen Juden, damals nur wenige hundert, von der Wehrpflicht freigestellt. Da sie Verhütungsmittel ablehnen und es als göttliches Gebot ansehen, möglichst viele Kinder zu haben, ist ihre Anzahl stark gestiegen. Dies hat zu gesellschaftlichen Konflikten mit dem Rest der Bevölkerung geführt. 2012 hat das Oberste Gericht entschieden, dass die Befreiung ultraorthodoxer Juden vom Militärdienst verfassungswidrig ist. Im März 2014 wurde ein Gesetz beschlossen, das es unter Strafe stellt, wenn Ultraorthodoxe ihrer Einberufung nicht Folge leisten.[40] Diese Entscheidung wurde 2015 wieder aufgehoben; Ultraorthodoxe brauchen auch weiterhin keinen Militärdienst zu leisten.[39] Im September 2017 wurde diese Regelung erneut vom Obersten Gericht als nicht verfassungskonform abgelehnt. Es wurde eine Frist von einem Jahr gesetzt, um sie zu ändern.[41]

    Im Juli 2020 wurde die Wehrpflicht für Männer auf zweieinhalb Jahre verkürzt.[42]

    Italien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Italien wurde die Wehrpflicht (und der zivile Ersatzdienst) zum 1. Juli 2005 ausgesetzt.[43] Gleichzeitig wurde ein freiwilliger einjähriger Wehrdienst eingeführt. Dieser ist Voraussetzung für Weiterverpflichtungen bei der Armee und für Bewerbungen bei Polizei, Carabinieri und anderen Sicherheitsbehörden. Das „Nationale Amt für den Zivildienst“ bietet daneben einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an.

    2018 wurde vom italienischen Innenminister Salvini vorgeschlagen, die Wehrpflicht wiedereinzuführen. Im Vordergrund stand dabei die Disziplinierung der Jugend, der Vorschlag wurde abgelehnt.[44]

    Kanada[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Regierung Kanadas führte 1917 (während des Ersten) und 1944 (während des Zweiten Weltkriegs) jeweils die Wehrpflicht ein. Beide Male kam es zu innenpolitischen Krisen (Wehrpflichtkrise von 1917 und Wehrpflichtkrise von 1944).

    Kosovo[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt. Die Sicherheitskräfte des Kosovo wurden am 21. Januar 2009 gegründet. Seitdem besteht keine Wehrpflicht. In Zeiten Jugoslawiens musste eine Zeit von 18 Monaten abgelegt werden.

    Kroatien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Oktober 2007 beschloss das kroatische Parlament, dass ab dem 1. Januar 2008 nur noch Freiwillige zur kroatischen Armee einberufen werden.

    Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Februar 2015 wurde bekannt, dass Litauen die Wehrpflicht aufgrund der Ukrainekrise vorübergehend für eine Dauer von fünf Jahren wieder einführen möchte, nachdem diese 2008 abgeschafft worden war. Die Dienstzeit soll neun Monate betragen, rund 3.500 Staatsbürger sollen zur Litauischen Armee eingezogen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im März 2015 im Parlament eingebracht und angenommen.[45]

    Luxemburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Luxemburg wurde die Wehrpflicht nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1944 durch großherzoglichen Beschluss eingeführt. Die Dauer des Wehrdienst wurde im Verlauf der Zeit von 12 Monaten auf 9 Monate und zuletzt 6 Monate herabgesetzt. Im Jahre 1967 wurde die Wehrpflicht wieder abgeschafft und die großherzogliche Armee in eine Berufsarmee umgewandelt. Viele Wehrpflichtige taten ihren Dienst als Teile der Besatzungstruppen in Deutschland, dies hauptsächlich in Bitburg.[46]

    Namibia[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Namibia beziehungsweise Südwestafrika bestand vom 1. August 1980 bis zur Unabhängigkeit 1990 eine Wehrpflicht für Männer über 18 Jahre.[47] Sie wurden in die South West African Territory Force (SWATF) einberufen und unter anderem zum Kampf gegen ihre eigenen Familien, die teilweise als Freiheitskämpfer der SWAPO (People’s Liberation Army of Namibia) dienten, eingesetzt.[48][49]

    Die Wehrpflicht wurde in die Verfassung Namibias nicht übernommen und somit ist die Namibian Defence Force eine reine Berufsarmee.

    Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In den Niederlanden wurde die Wehrpflicht zum 1. Mai 1997 ausgesetzt. Sie wurde nicht offiziell abgeschafft.[50]

    Nordkorea[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Nordkorea besteht Wehrpflicht für alle Männer. Die Dienstzeit beträgt elf Jahre.[51]

    Seit 2015 sind auch Frauen in Nordkorea wehrpflichtig. Für sie dauert diese 7 Jahre. In den Kasernen gibt es oftmals kein warmes Wasser und zu wenige Toiletten. Auch sexuelle Übergriffe auf die jungen Frauen seitens Vorgesetzter sind keine Seltenheit. Dies wäre theoretisch strafbar doch wird es meist nicht verfolgt.

    Mangelernährung ist ebenfalls häufig der Fall.[52]

    Norwegen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Norwegen besteht Wehrpflicht für Männer und Frauen ab 19 Jahren, die Dienstzeit beträgt zurzeit zwölf Monate.[53] Jährlich werden etwa 10.000 Wehrpflichtige einberufen. Seit 2009 sind auch Frauen verpflichtet sich mustern zu lassen, der Wehrdienst blieb vorerst aber freiwillig.[54] Im Oktober 2014 wurde im Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach ab 2015 alle jungen Menschen egal ob Mann oder Frau einberufen werden können.[55] Die ersten wehrpflichtigen Frauen wurden im Sommer 2016 einberufen.[53] Laut Verteidigungsministerin Ine Eriksen Soreide sei es das Ziel den Frauenanteil zu steigern; die Gesamtzahl der Soldaten solle gleich bleiben.[56][57][58]

    Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Herbst 2006 beschloss das polnische Parlament, die neunmonatige Wehrpflicht in Polen 2011 auslaufen zu lassen und spätestens 2012 eine reine Berufsarmee einzuführen.[59] Dieser Plan wurde 2008 noch einmal von der Regierung beschleunigt, so dass seit 2010 in der polnischen Armee keine Wehrpflichtigen mehr Dienst tun. Volljährige Männer müssen trotzdem bei der Militärkommission (Komisja wojskowa) erscheinen und sich registrieren lassen, damit diese im Falle eines Krieges einberufen werden können. Dabei erfolgt eine medizinische Untersuchung, nach welcher bestimmt wird, inwiefern man zum Kriegsdienst überhaupt geeignet ist.

    Rumänien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Seit 2007 besteht in der rumänischen Armee keine Wehrpflicht in Friedenszeiten mehr. Rumänische Männer müssen sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres dennoch melden, da im Falle von Krieg oder Belagerung die Wehrpflicht im Alter von 20 bis 35 wieder eingeführt werden kann.[60] Im Jahr 2002 war die Dauer des Wehrdienstes von zwölf auf acht Monate reduziert worden. Gleichzeitig mussten Universitätsabsolventen nur noch fünf statt bisher sechs Monate leisten.[61]

    Russland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Ab 1. Januar 2008 wurde die Dienstzeit für Wehrpflichtige in Russland auf 12 Monate reduziert. Zuvor hatte sie 24 Monate betragen. Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zunächst hatten die Einberufungsbehörden – u. a. wegen des Fehlens von Ausführungsgesetzen – dieses Recht oft ignoriert. Der Dienst als Wehrpflichtiger in den russischen Streitkräften gilt als schwer erträglich bis lebensgefährlich und wird deshalb nach Möglichkeit, auch mithilfe von Korruption, umgangen. Für die in Russland wie anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion in den Reihen des Militärs üblichen Missstände und kriminellen Auswüchse (schikanöse Behandlung, Misshandlungen, Tötungen, echte und vorgetäuschte Selbstmorde) steht seit Jahrzehnten das Stichwort „Dedowschtschina“. Seit 2004 existiert ein Zivildienstgesetz, wonach der Ersatzdienst allerdings mit 21 Monaten fast doppelt so lang ist wie der Militärdienst, grundsätzlich heimatfern und auch als unbewaffneter Dienst in den Streitkräften abgeleistet werden kann. Akademiker müssen nur eine kurze militärische Grundausbildung statt des regulären Wehrdienstes absolvieren. Der Dienst beim sowjetischen Geheimdienst KGB und den paramilitärischen Truppen des sowjetischen Innenministeriums und deren heutigen russischen Nachfolgeorganisationen galt bzw. gilt als Wehrdienst. In Kriegseinsätze werden heute nur noch Freiwillige („Kontraktniki“) geschickt. Diese „Vertragssoldaten“ lassen sich in etwa mit den „freiwillig Längerdienenden“ in der Bundeswehr vergleichen.

    Schweden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im März 2017 teilte Verteidigungsminister Peter Hultqvist mit, dass Schweden die Wehrpflicht im Juli 2017 wieder einführen wird.[62] Betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1999. Von den 13.000 betroffenen Männern und Frauen sollen 4000 abhängig von ihren Fähigkeiten und ihrer Motivation am 1. Juli 2017 den elfmonatigen Wehrdienst antreten.[63] Die Wehrpflicht umfasst also nur ca. 4 % eines Geburtenjahrgangs.[64] Schweden müsse seine militärischen Fähigkeiten ausweiten, weil sich die Sicherheitslage geändert habe.[62] Hintergrund sind Befürchtungen über eine zunehmende Bedrohung durch Russland seit der Krim-Annexion, dem Ukrainekrieg und russischen Militärübungen an der Grenze zum Baltikum.[65][66][67]

    Die seit 1901 bestehende Wehrpflicht für Männer wurde im Jahr 2010 ausgesetzt. Zuletzt betrug der Wehrdienst elf Monate; zu ihm wurden 10 bis 15 % eines Jahrgangs eingezogen.[68]

    Die Armee war zwischen 2010 und 2017 eine Berufsarmee (= Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten auf freiwilliger Basis). Die Truppenstärke betrug 15.000–20.000 Mann.[68][69] In Krisenzeiten hatte die Regierung Schwedens die Möglichkeit, die allgemeine Wehrpflicht, aus Gründen der Gleichstellung nun auch für Frauen, per Beschluss wieder einzuführen.[70]

    Serbien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Serbien wurde die Wehrpflicht 2011 abgeschafft. 2018 wurde debattiert ob man sie wieder einführen sollte, jedoch wurde dies nicht umgesetzt.[71] 2021 wurde das erneut vorgeschlagen.[72]

    Slowakei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In der Slowakei wurde die allgemeine Wehrpflicht eineinhalb Jahre nach dem NATO-Beitritt im Jahr 2005 abgeschafft.[73] Im Jahr 2011 verfügte das Militär über 15.000 Soldaten. Das entspricht einem Viertel der Anzahl im Jahr 1993, dem ersten Jahr nach der Auflösung der Tschechoslowakei. Probleme haben die Streitkräfte in der notwendigen Rekrutierung von Fachkräften, wie Juristen oder Ärzten.[74]

    Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Spanien wurde die Wehrpflicht 2001 abgeschafft, da sie bereits davor sehr unbeliebt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen war. Spanien hatte eine der höchsten Verweigerraten der Welt.[75]

    Südafrika[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Südafrika hat im August 1994 die Wehrpflicht abgeschafft. Während der Apartheid waren nur weiße männliche Personen ab 16 Jahren wehrpflichtig. Die Dienstzeit umfasste mehrere Jahre und wurde nicht hintereinander abgeleistet, sondern erfolgte mit teils großen Abständen zwischen den Einberufungen. Die Wehrpflichtigen wurden auch für den Dienst in der regulären Polizeitruppe des Landes eingesetzt und stellten zeitweise den Großteil der Polizisten im Lande. Ab 1984 existierte die „End Conscription Campaign“ (Kampagne zur Abschaffung der Wehrpflicht), die ihr Ziel nach den ersten freien und gleichen Wahlen 1994 erreichte. Es wird geschätzt, dass in den 1980er Jahren rund 50.000 südafrikanische (weiße) Jugendliche und junge Männer das Land nur aufgrund der Wehrverpflichtung verlassen haben.

    Südkorea[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Südkorea besteht die Wehrpflicht für alle Männer zwischen 18 und 28 Jahren. Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Frauen können freiwillig zum aktiven Dienst rekrutiert werden oder als Reservistin dienen.[76]

    Türkei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst (vatan hizmeti) ist laut Art. 72 der türkischen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Wehrdienstgesetzes (Gesetz Nr. 1111 vom 21. Juni 1927) Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers. Die Möglichkeit einer Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen ist nicht vorgesehen, vgl. Art. 45 MilitärStGB (Gesetz Nr. 1632 vom 22. Mai 1930). Bereits abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, etwa vor einer Einbürgerung, wird seit 1993 mit dem Ministerratsbeschluss 93/4613 anerkannt.

    Nach Art. 2 des Wehrdienstgesetzes beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem in das 20. Lebensjahr eingetreten wird (Geburtsjahr plus 19). Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem in das 41. Lebensjahr eingetreten wird (Geburtsjahr plus 40). Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.

    Seit dem 15. Juli 2003 dauert der reguläre Militärdienst für Soldaten (er) 15 Monate, für Reserveoffiziersanwärter (yedek subay adayı) 12 Monate und für Kurzzeitsoldaten (kısa dönem er) 6 Monate.[77]

    Für türkische Staatsbürger, die sich länger als drei Jahre (1095 Tage) im Ausland befinden, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung auf insgesamt 21 Tage[78] zu verkürzen. Für Personen unter 38 Jahren beläuft sich der Betrag auf 5.112 Euro, für Personen über 38 Jahren sind es 7.668 Euro.[79]

    Ukraine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Wehrdienst ist in der Ukraine gesetzlich geregelt und setzt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein. Der Wehrdienst (gesetzliche Pflicht) dauert insgesamt neun Monate. Die Abschaffung der Wehrpflicht und der Übergang zu einer Berufsarmee sollte 2014 erfolgen.[80] Auf Grund der „Verschlechterung der Sicherheitslage im Osten und Süden des Landes“ müssen seit Mai 2014 Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren wieder ihren Wehrdienst leisten.[81]

    Ungarn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Ungarn wurde die allgemeine Wehrpflicht im Jahr 2004 136 Jahre nach ihrer Einführung abgeschafft. In den Jahren zuvor waren bereits immer weniger der Wehrpflichtigen eingezogen worden.

    Während dies 1990 noch 77.000 pro Jahr waren, so waren es am Ende nur noch 6000 pro Jahr. Gegen Ende wurde die Wehrpflicht als immer nutzloser angesehen und war unter den Betroffenen verhasst.[82]

    USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Draft lottery während des Ersten Weltkriegs. Kriegsminister Baker zieht Kapseln mit Nummern aus einer Urne.

    Die historische gewachsene Grundform des Wehrdienstes und damit der Wehrpflicht in den Vereinigten Staaten ist die Miliz. Bereits mit Beginn der Besiedlung in den kolonialen Zeit wurden lokale Milizen aufgeboten, um die neuen Siedlungen gegen Indianer zu verteidigen, auf deren Boden man diese Siedlungen errichtete. Die Siedler mussten die Miliz stellen und waren der Milizpflicht unterworfen. Für größere Feldzüge griff man auf Freiwillige zurück, die nur für den Feldzug angeworben wurden. Diese Mischung aus freiwilliger Miliz ergänzt durch Milizpflichtige auf Ebene der Einzelstaaten war die bestimmende Wehrform bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts und existiert mit der Nationalgarde, Staatsgarde und Reservemiliz noch heute.

    Wehrpflicht auf Bundesebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Erstmals wurde im Sezessionskrieg sowohl von den Vereinigten Staaten 1863 als auch von Konföderierte Staaten von Amerika 1862 eine bundesweite Wehrpflicht eingeführt, da die Truppenstellungen der Einzelstaaten nicht mehr ausreichten. Die Einführung der Wehrpflicht in den Nordstaaten löste im Juli 1863 die Draft Riots in New York City aus. Unmut erregte die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst freizukaufen oder einen Ersatzmann zu stellen.

    Als sich zu Beginn des Eintritts der USA in den Ersten Weltkrieg (Kriegserklärung am 6. April 1917) zu wenige Freiwillige für die US-Streitkräfte meldeten, wurde mit dem Selective Service Act of 1917 (in Kraft getreten am 18. Mai) die zweite Wehrpflicht auf Bundesebene eingeführt. Ersatzgestellung oder Freikauf waren nicht möglich. Von den 24 Millionen wehrpflichtigen Männern wurden drei Millionen von den Streitkräften eingezogen. Mit Ende des Krieges 1918 wurde die Wehrpflicht abgeschafft.[83] In den USA wurde am 16. September 1940 die dritte Wehrpflicht eingeführt. Vorbereitungen dazu gab es bereits in den 1920er Jahren. Sie war die erste Wehrpflicht auf Bundesebene in Friedenszeiten. Sie lief nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 aus, wurde im beginnenden Kalten Krieg 1948 wieder eingeführt und 1973 erneut abgeschafft. Zuvor wurden Wehrpflichtige auch in großem Umfang in Kriegen eingesetzt, zuletzt im Vietnamkrieg. In diesem Selective Service System wurde nie besonders großer Wert auf Wehrgerechtigkeit gelegt, auch wegen eines Überangebots an Wehrpflichtigen. So wurde in den Jahren zwischen Korea- und Vietnamkrieg nur ein Bruchteil der wehrpflichtigen Bevölkerung eingezogen; die Dienstzeit betrug zwei Jahre.

    Am 1. Dezember 1969 wurden vom „Selektiven Wehrdienstsystem“ der Vereinigten Staaten zwei Lotterieziehungen, die sogenannten „Draft Lotteries“, durchgeführt, um die Reihenfolge der jungen Wehrdienstpflichtigen festzulegen, die im Rahmen des Vietnamkonflikts den Dienst an der Waffe antreten mussten. Hierbei waren alle wehrpflichtigen Männer der Jahrgänge von 1944 bis 1950 betroffen und festgelegt wurden die Rekruten der Einberufungsjahrgänge 04/1969 und 1970. Durch das Ziehen der Geburtsdaten der Wehrpflichtigen, die auf blaue Kunststoffkarten gedruckt wurden, ergab sich die Reihenfolge der Einberufung. Diese Ziehung wurde 1942 nach einem anderen Prinzip durchgeführt („oldest man first“) und ist bis heute einzigartig in der Geschichte der Wehrpflicht der Vereinigten Staaten.[84]

    Alle männlichen Einwohner zwischen 18 und 25 Jahren mussten sich bei der Wehrerfassungsbehörde registrieren („Selective Service System“), auch Ausländer. Zu Kriegszeiten durften einberufene Ausländer zwar den Dienst verweigern, verloren dadurch aber die Möglichkeit einer Einbürgerung auf Lebenszeit. Seit 1980 müssen junge Männer sich immer noch registrieren, werden aber nicht mehr einberufen. Eine Einberufung ist nur noch für den Fall einer „nationalen Krise“ vorgesehen. Seit 1986 wird auch die Unterlassung dieser Registrierung nicht mehr strafrechtlich verfolgt; mittlerweile liefern die Bundesstaaten die entsprechenden Daten aus den Führerscheinregistern.

    Milizpflicht der Bundesstaaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Neben der Wehrpflicht für die Bundesstreitkräfte kennt die US-amerikanische Gesetzgebung heute immer noch die Milizpflicht. Während die Nationalgarde und die Staatsgarden inzwischen grundsätzlich aus Freiwilligen bestehen, gehören zur nichtorganisierten Miliz (englisch unorganized Militia) oder Reservemiliz alle männliche US-Amerikaner oder Ausländer mit Einbürgerungsabsicht vom 17. bis 45. Lebensjahr[85] sowie weibliche Angehörige der Nationalgarde. Die Aktivierung der unorganisierten Miliz unterliegt der Regelung der Einzelstaaten. Sie ist unterschiedlich geregelt und meist auf Kriegsfall und Notlagen beschränkt. Die Angehörigen können dann als Verstärkung für die Staatsgarde oder die Polizei herangezogen werden, wenn sie nicht in den aktiven Streitkräften dienen oder einer sonstigen Ausnahme unterliegen.[86] Vorbereitungen zu einer Mobilmachung gibt es nur selten.

    Vereinigtes Königreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Vereinigten Königreich wurde die Wehrpflicht während der beiden Weltkriege eingeführt. In den ersten beiden Kriegsjahren des Ersten Weltkrieges verließ man sich noch auf Freiwillige, bis man sie 1916 in England, Schottland und Wales, sowie im August 1918 in Irland (wo sie jedoch nie angewandt wurde) einführte. Nachdem sie bei Kriegsende 1918 wieder abgeschafft worden war, führte der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 1939 zur Wiedereinführung, wobei ein Teil der Wehrpflichtigen, die sogenannten Bevin Boys, zur Arbeit in Kohlebergwerken verpflichtet wurde. Diesmal wurde die Wehrpflicht nach Kriegsende beibehalten, aber 1949 zum National Service umgeformt, der 1961 abgeschafft wurde.

    Zypern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Zypern besteht Wehrpflicht. Die Dauer des Wehrdienstes in der Nationalgarde betrug früher 26 Monate. Er wurde auf 14 Monate verkürzt; Wehrübungen von 1–2 Tagen pro Jahr sind üblich. Auch nach 1960 geborene Männer „zyprischer Herkunft“ ohne Staatsangehörigkeit sind wie alle gesunden Männer von 16 bis 50 wehrpflichtig. Ein Ersatzdienst wurde eingeführt. Zyprioten zwischen 15 und 26 Jahren brauchen für Auslandsreisen ein Ausreisevisum.
    In der Armee der international nicht anerkannten Republik Nordzypern beträgt die Dauer des Wehrdienstes 24 Monate.[87]

    Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    • Andreas Ahammer, Stephan Nachtigall: 5 plus 1 – Wehrpflicht der Zukunft im Gesellschaftsdienst. Nomos, Baden Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4710-1.
    • Detlef Bald: Der Mythos vom legitimen Kind der Demokratie. In: Eckardt Opitz, Frank S. Rödiger (Hrsg.): Allgemeine Wehrpflicht. Geschichte, Probleme, Perspektiven. Edition Temmen, Bremen 1994, ISBN 3-86108-232-2, S. 30–45.
    • Menschenrecht, Bürgerfreiheit, Staatsverfassung. Kamp, Bochum 1964, ISBN 3-592-87010-6.
    • Detlef Bald: Die Wehrpflicht – das legitime Kind der Demokratie? Vom Wehrrecht zur Wehrpflicht in Deutschland. In: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr (Hrsg.): SOWI-Arbeitspapier. Nr. 56. München 1991, DNB 920607373.
    • Jürgen Kuhlmann, Ekkehard Lippert: Wehrpflicht ade? Argumente wider und für die Wehrpflicht in Friedenszeiten. In: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr (Hrsg.): SOWI-Arbeitspapier. Nr. 48. München 1991, DNB 910742405.
    • Paul Klein (Hrsg.): Wehrpflicht und Wehrpflichtige heute. Mit Beiträgen von German Drexler. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 1991, ISBN 3-7890-2266-7.
    • Roland G. Foerster (Hrsg.): Die Wehrpflicht Entstehung, Erscheinungsformen und politisch-militärische Wirkung. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-56042-5.
    • Gerhard Schmid (Hrsg.): Wehr- und Zivildienst in europäischen Ländern. Informationen, Analysen, Unterrichtsbausteine. Wochenschau-Verlag, Schwalbach/Ts. 1994, ISBN 3-87920-378-4.
    • Wehrpflicht – Pro und Contra. In: Sicherheit und Frieden. Heft 2. Nomos, Baden-Baden 1995.
    • Jürgen Groß: Armee der Illusionen. Die Bundeswehr und die allgemeine Wehrpflicht. In: IFSH (Hrsg.): Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik. Heft 105, 1997, ISSN 0936-0018, DNB 953045595.
    • Jürgen Groß, Dieter S. Lutz: Wehrpflicht ausgedient? In: IFSH (Hrsg.): Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik. Heft 103, 1996, ISSN 0936-0018, DNB 948562781.
    • Matthias Sehmsdorf: Wehrpflicht versus Freiwilligenarmee. Kovač, 1996, ISBN 3-86064-698-2.
    • Wehrpflicht und Miliz – Ende einer Epoche? Der europäische Streitkräftewandel und die Schweizer Miliz. In: Karl W. Haltiner, Andreas Kühner (Hrsg.): Militär und Sozialwissenschaften. Band 25. Nomos, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-6104-2.
    • Heinz Magenheimer: Zur Frage der allgemeinen Wehrpflicht. Schriften der Landesverteidigungsakademie, Wien 1999, ISBN 3-901328-38-6.
    • Wehrhafte Demokratie 2000 – zu Wehrpflicht und Wehrstruktur. In: Armin A. Steinmann, Dietmar Schössler (Hrsg.): Wehrdienst und Gesellschaft. Band 5. Nomos, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-6298-7.
    • Ute Frevert: Die kasernierte Nation. Militärdienst und Zivilgesellschaft in Deutschland. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47979-0.
    • Andres Prüfert (Hrsg.): Hat die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland eine Zukunft? Zur Debatte um die künftige Wehrstruktur. Nomos, Baden-Baden 2003, ISBN 3-8329-0311-9.
    • Christian Herz: Kein Frieden mit der Wehrpflicht – Entstehungsgeschichte, Auswirkungen und Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht. Agenda, Münster 2003, ISBN 3-89688-165-5.
    • Florian Birkenfeld: Die Wehrpflicht in Deutschland. Kosten, Vergleich, Perspektiven. Müller, Saarbrücken 2006, ISBN 3-86550-181-8.
    • Niema Movassat: Abschied von der Wehrpflicht? Seminararbeit. GRIN Verlag, München 2007, ISBN 978-3-638-66331-1.
    • Ines-Jacqueline Werkner (Hrsg.): Die Wehrpflicht und ihre Hintergründe. Sozialwissenschaftliche Beiträge zur aktuellen Debatte (= Schriftenreihe des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr. Band 2). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14273-9.
    • Ines-Jacqueline Werkner: Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee? Wehrstrukturentscheidungen im europäischen Vergleich. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2006, ISBN 3-631-54696-3.

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. CBC News Online: INDEPTH: FEMALE SOLDIERS. Women in the military — international (Memento vom 18. Mai 2013 im Internet Archive) (en)
    2. Art. 4 Abs. 3 lit. b Europäische Menschenrechtskonvention. RIS, abgerufen am 12. Juni 2013.
    3. https://www.bundestag.de/resource/blob/435758/a480927ce006d1454b4e076f65d881d6/WD-2-083-16-pdf-data.pdf
    4. Wehrformen in den Staaten der Nato. Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e. V. (asfrab), archiviert vom Original am 4. Juni 2011; abgerufen am 18. Dezember 2010.
    5. Tom Schaffer: Männer zum Heer, Frauen nicht? – zurPolitik.com. Abgerufen am 18. März 2021 (deutsch).
    6. Thema: Wehrpflicht. 17. Januar 2013, abgerufen am 21. März 2021.
    7. Ein Nachruf auf die Musterung. 17. Mai 2011, abgerufen am 18. März 2021 (deutsch).
    8. Was war eigentlich der Inhalt der Volksbefragung 2013? 2. November 2017, abgerufen am 18. März 2021.
    9. Volksbefragung über Wehrpflicht am 20. Jänner 2013 fix (PK-Nr. 784/2012). Abgerufen am 18. März 2021.
    10. Auch eine „freiwillige Wehrpflicht“ wäre unzeitgemäß. Abgerufen am 18. März 2021.
    11. Einsatz für Österreich: Berufsheer teurer als Wehrpflicht. Abgerufen am 21. März 2021.
    12. christian.boehmer: Die 10 stärksten Argumente für oder gegen die Wehrpflicht. 19. Januar 2013, abgerufen am 21. März 2021.
    13. Ute Frevert: Wehrpflicht: 200 Jahre Vorbereitung auf Krieg und Gewalt. In: Die Zeit. 3. Juli 2018, abgerufen am 21. März 2021.
    14. GG Art. 12. In: Lexetius.com. Abgerufen am 25. Januar 2011.
    15. Thomas Fuchs: GG Art. 12. In: Lexetius.com. Abgerufen am 18. Dezember 2010.
    16. Bundesregierung legt Eckpunkte der Neugestaltung der Bundeswehr fest. In: marine.de. 15. Dezember 2010, abgerufen am 19. Mai 2013.
    17. Der Zivildienst ist gerettet. In: Bmfsfj.de. 19. Mai 2010, archiviert vom Original am 3. Juni 2010; abgerufen am 18. Dezember 2010.
    18. Bundesheer - Einsatz Miliz. Abgerufen am 18. März 2021.
    19. Wilhelm Theuretsbacher: Darabos’ Geheimplan für das neue Heer (Memento vom 9. Februar 2011 im Internet Archive). In: Kurier. 5. Januar 2011 (Internet Archive)
    20. Wehrpflicht: Generalstab mit Modellerstellung fertig. In: kleinezeitung.at. 5. Januar 2011, archiviert vom Original am 17. September 2014;.
    21. Wehrpflicht: „Bindende“ Volksbefragung kommt im Jänner. In: Die Presse. 27. August 2012.
    22. Heeres-Befragung: Regierung einigt sich auf Fragestellung. In: Die Presse. 7. September 2012.
    23. Website zum Ergebnis der Volksbefragung
    24. Nationalrat hält an Wehrpflicht fest. In: news.ch. 31. Mai 2011, abgerufen am 31. Mai 2011.
    25. René Zeller: Eidgenössische Abstimmung: Tief verwurzelte Wehrpflicht. In: Neue Zürcher Zeitung. 22. September 2013, abgerufen am 22. September 2013.
    26. Alex Sutter: Wehrpflicht für Männer ist keine Diskriminierung - humanrights.ch. Abgerufen am 18. März 2021.
    27. http://munique.itamaraty.gov.br/de/wehrdienst.xml
    28. Das dänische Grundgesetz. In: grundloven.dk, abgerufen am 11. Januar 2016.
    29. Information über dänische Wehrpflicht vom Staat. In: borger.dk, abgerufen am 11. Januar 2016.
    30. Dänisches Wehrpflichtgesetz. In: retsinformation.dk, abgerufen am 11. Januar 2016.
    31. Wehrpflicht in Finnland auf Finnland.netz abgerufen am 9. Dezember 2017
    32. Volltext
    33. Volltext
    34. Art. L. 114-2.
    35. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreich-will-dienstpflicht-fuer-jugendliche-einfuehren-16241413.html
    36. https://www.sueddeutsche.de/panorama/frankreich-nationaldienst-universel-macron-1.4491363
    37. Griechenland hebt allgemeine Wehrpflicht einheitlich auf ein Jahr an. Abgerufen am 9. Februar 2021.
    38. More than 50,000 in Iran demand end to military conscription. Abgerufen am 6. April 2021 (amerikanisches Englisch).
    39. a b tagesschau.de 24. November 2015
    40. Knesset beschließt Wehrpflicht für Ultraorthodoxe. In: spiegel.de, 12. März 2014
    41. Israel’s Military Exemption for Ultra-Orthodox Is Ruled Unconstitutional, Isabel Kershner, New York Times, Sept. 12, 2017
    42. Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R: Wehrpflicht für Männer gekürzt. 1. Juli 2020, abgerufen am 22. März 2021.
    43. Gesetz Nr. 226 vom 23. August 2004. In: Camera.it. Abgerufen am 18. Dezember 2010.
    44. Militärdienst: Salvini bringt Rückkehr zur Wehrpflicht in Italien ins Gespräch. Abgerufen am 24. März 2021.
    45. Wegen Ukrainekrise: Litauen führt Wehrpflicht wieder ein. In: Euronews.com, 24. Februar 2015
    46. http://www.armee.lu/historique/l-armee-luxembourgeoise-apres-la-liberation-1944-1967/les-debuts-de-1944-1954
    47. http://www.klausdierks.com/Chronology/122.htm https://www.wri-irg.org/de/programmes/world_survey/country_report/de/Namibia
    48. Government to decentralise works department 25.01.2008. New Era, Windhoek, 25. Januar 2008, archiviert vom Original am 2. Januar 2014; abgerufen am 1. Januar 2014 (englisch).
    49. War veterans “pacified” after meeting with President 25.01.2008. The Namibian, Windhoek, 25. Januar 2008, archiviert vom Original am 2. Januar 2014; abgerufen am 1. Januar 2014 (englisch).
    50. rijksoverheid.nl
    51. Flüchtiger Soldat aus Nordkorea tötet vier Chinesen. In: focus.de. Abgerufen am 5. Januar 2014.
    52. Business Insider Deutschl, 30 Jun 2018: Eine Nordkoreanerin gibt erschreckende Einblicke in das Leben als Soldatin unter Kim Jong-un. 30. Juni 2018, abgerufen am 18. März 2021 (deutsch).
    53. a b Norwegens Frauen müssen in die Kasernen einrücken. In: DiePresse.com. 3. August 2016, abgerufen am 5. Januar 2018.
    54. Compulsory military service. Norwegische Streitkräfte, 16. Januar 2012, archiviert vom Original am 5. November 2013; abgerufen am 27. April 2013 (englisch).
    55. www.deutschlandfunk.de
    56. Norwegen führt Wehrpflicht für Frauen ein. In: diepresse.com, 14. Oktober 2014.
    57. Marie Melgård, Karen Tjernshaugen: Stortinget vedtar verneplikt for kvinner 14. juni. In: Aftenposten. 21. April 2013, ISSN 0804-3116 (norwegisch, online [abgerufen am 27. April 2013]).
    58. Norwegian women opposed to gender-neutral military service. In: norwaypost.no. 23. April 2013, abgerufen am 27. April 2013 (englisch).
    59. Polen plant Abschaffung der Wehrpflicht. In: Eurotopics.net. Archiviert vom Original am 30. November 2010; abgerufen am 26. August 2017.
    60. Country report and updates: Romania. In: wri-irg.org. War Resisters' International, 23. Oktober 2008, abgerufen am 26. August 2017.
    61. Research Directorate: Romania: Military conscription; in particular, whether it is still in effect in October 2002; the age range of men who are conscripted, whether exemptions exist, the penalty for military evasion, and whether that penalty is enforced. In: refworld.org. Immigration and Refugee Board of Canada, 17. Oktober 2002, abgerufen am 26. August 2017.
    62. a b Wehrpflicht: Junge Schweden müssen wieder zum Militär. In: deutschlandfunk.de, 2. März 2017.
    63. Bedrohung durch Russland: Schweden führt die Wehrpflicht wieder ein. In: Welt Online, 2. März 2017.
    64. Wehrpflicht in Schweden wieder eingeführt. In: Aftonbladet (schwedisch), abgerufen am 2. März 2017.
    65. Sweden returns draft amid security worries and soldier shortage. In: Reuters.com, 2. März 2017.
    66. Samuel Osborne: Sweden brings back military conscription in face of growing Russia threat. In: The Independent, 2. März 2017.
    67. Sweden brings back military conscription amid Baltic tensions. In: BBC.com, 2. März 2017.
    68. a b Schweden schafft Wehrpflicht ab. In: n-tv.de. 1. Juli 2010, abgerufen am 19. Januar 2012.
    69. Wehrpflicht in Schweden abgeschafft (Memento vom 4. Juli 2010 im Internet Archive)
    70. Schweden schafft die Wehrpflicht ab. In: NZZ.ch. 1. Juli 2010, abgerufen am 19. Januar 2012.
    71. mdr.de: Die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Serbien | MDR.DE. Abgerufen am 19. März 2021.
    72. sm: Neue Wehrpflicht in Serbien auch für Austro-Serben. Abgerufen am 19. März 2021.
    73. Slowakei: Eine Armee legt ihre Panzerrüstung ab. In: diepresse.com, 24. Juli 2011, abgerufen am 21. Januar 2013.
    74. Keine Reservisten bei den slowakischen Streitkräften. In: Radio Slovakia International, 6. September 2011, abgerufen am 21. Januar 2013.
    75. tagesschau.de: Wehrpflicht - ein Auslaufmodell in der NATO. Abgerufen am 7. Juni 2020.
    76. Statutes of the Republic of Korea. Abgerufen am 4. Juli 2020.
    77. Bedelli askerlik görünürde yok. In: cnnturk.com, abgerufen am 24. Februar 2008.
    78. Dövİzle askerlİk HİZMETİ. (Memento vom 19. Februar 2008 im Internet Archive) In: asal.msb.gov.tr, abgerufen am 24. Februar 2008.
    79. Dövizle askerlik esasları yeniden düzenlendi. In: cnnturk.com, abgerufen am 23. Februar 2008.
    80. Ukraine nimmt von Wehrpflicht Abschied. In: nrcu.gov.ua. 27. August 2013, archiviert vom Original am 6. März 2014; abgerufen am 4. Mai 2014.
    81. Kiew führt wieder Wehrpflicht ein. In: ORF.at. 1. Mai 2014, abgerufen am 4. Mai 2014.
    82. Ungarn verzichtet auf die Wehrpflicht | NZZ. Abgerufen am 17. März 2021.
    83. Dorit Geva: Conscription, Family, and the Modern State. Cambridge University Press, 2013, ISBN 978-1-139-17713-9, doi:10.1017/CBO9781139177139 (englisch).
    84. The Vietnam Lotteries. (Memento vom 4. September 2015 im Internet Archive) In: sss.gov
    85. 10 U.S. Code § 246 - Militia: composition and classes. In: www.law.cornell.edu. Abgerufen am 17. Juli 2020 (englisch).
    86. 10 U.S. Code § 247 - Militia duty: exemptions. In: www.law.cornell.edu. Abgerufen am 17. Juli 2020 (englisch).
    87. https://mfa.gov.ct.tr/procedures-regarding-military-service-of-turkish-cypriots-living-abroad/

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Wiktionary: Wehrpflicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Commons: Conscription – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien