Das ENSI leitet gemäss seinem gesetzlichen Auftrag laufend Erkenntnisse aus der Wissenschaft für seine Arbeit ab. Dafür müssen die abgeleiteten Aussagen technisch und wissenschaftlich haltbar sein. Da eine vom ENSI überprüfte Studie zum Thema Notfall- und Strahlenschutz des Instituts Biosphère diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das ENSI keine gewinnbringenden Erkenntnisse aus dieser Studie ziehen.

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Das ENSI gibt die Richtlinie über die Dokumentation der Kernanlagen neu heraus. Sie behandelt nicht mehr nur die Betriebsdokumentation, sondern zusätzlich auch die Baudokumentation. Erstmals werden die Pflichten zur Aufbewahrung der Dokumentation und zu deren Übergabe nach dem Abschluss der Stilllegung präzisiert. Die Anhörung zum Entwurf ist öffentlich und dauert bis zum 30. September 2021.

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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.

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