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Digital wählen – wie es (ausnahmsweise) funktionieren kann

Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags wurde in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Ein Lösungsvorschlag von Marina Weisband, Erik Tuchtfeld und Henning Tillmann. 

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist das klassische Vereins- und Parteileben nicht mehr möglich. Nichtsdestotrotz müssen Beschlüsse gefällt und Vorstände gewählt zu werden. Aufgrund von Abstandsregeln und Kontaktbegrenzungen können aber Mitgliederversammlungen oder Parteitage nicht durchgeführt werden. Das prominenteste Beispiel ist die CDU, die seit über einem halben Jahr auf die Wahl des neuen Vorsitzenden wartet. Aktuell bemühen sich nun die im Bundestag vertretenen Parteien eine Lösung zu finden – insbesondere auch durch die Ermöglichung von digitalen Wahlen. Mit dieser Herkules-Aufgabe beschäftigen sich seit rund 20 Jahren verschiedene Institutionen, eine akzeptable Lösung lag bisher noch nicht auf dem Tisch. Dies ist ein neuer Versuch.

Unsere Wahlgrundsätze

In Art. 38 Abs. 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Damit sind fünf der sechs Wahlgrundsätze genannt: Die Allgemeinheit, die gebietet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger wählen darf; die Unmittelbarkeit, die uns vor einem „Electoral College“ wie in den USA schützt; die Freiheit, welche die Androhung oder Ausübung von Zwang verbietet; die Gleichheit, die – anders als bspw. im 19. Jahrhundert in Preußen – garantiert, dass jede Stimme den gleichen Wert hat und einen möglichst gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben soll; und die Geheimheit, die gegeben ist, wenn die Stimmabgabe niemand anderem offenbart wird. Sie stellt – so formuliert es das Bundesverfassungsgericht – den wichtigsten Schutz für die Wahlfreiheit dar. Diese Wahlgrundsätze gelten nicht absolut: So nehmen wir bspw. bei der Briefwahl in Kauf, dass unter anderem die Geheimheit der Wahl nicht durch den Staat sichergestellt werden kann, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit eine möglichst allgemeine Wahl zu erreichen.
Einen weiteren Wahlgrundsatz hat das Bundesverfassungsgericht zudem aus der Gesamtschau von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip (Art. 20 Grundgesetz) sowie den anderen fünf Grundsätzen entwickelt: Der Wahlgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Dieser steht, anders als der Name vielleicht zunächst vermuten lässt, nicht im Gegensatz zur Geheimheit, sondern schreibt vielmehr vor, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl, von der Abgabe bis zur Auszählung, für den Laien verständlich und nachvollziehbar sein müssen. Dieser Wahlgrundsatz ist es, der jede Form von digitalen Wahlen am Grundgesetz scheitern lässt: Selbst wenn es tatsächlich möglich wäre, ein digitales Wahlverfahren absolut sicher zu gestalten – was IT-Sicherheitsexperten für nicht möglich halten –, so wäre es doch niemals für Laien nachvollziehbar. Sie müssten vielmehr auf die Expertise anderer vertrauen und Zweifel – egal ob begründet oder unbegründet – könnten nicht für jeden und jede nachvollziehbar widerlegt werden. Wie wichtig dies ist, eine nachvollziehbare, überprüfbare Wahl, haben uns nicht zuletzt die Geschehnisse der vergangenen Wochen in den USA gezeigt.

Was jetzt schon geht (und was eher nicht)

Nichtsdestotrotz stehen wir nun alle vor einem Dilemma: Wichtige Entscheidungen müssen getroffen, Wahlen in Parteien durchgeführt werden, ein physisches Zusammenkommen zur Abgabe von Stimmzetteln ist aber nicht möglich. Der Ruf nach digitalen Wahlen und Abstimmungen wird deshalb wieder lauter und er ist auch nicht ganz unberechtigt: Die Demokratie muss auch in diesen Zeiten handlungsfähig bleiben. Demokratie ist mehr als staatliche Wahlen, sondern zeichnet sich auch durch das gemeinsame Entscheiden in Vereinen, Verbänden und Parteien aus. Was sich in digitaler Form unproblematisch durchführen lässt, sind Abstimmungen über Sachthemen. Diese werden offen durchgeführt, die korrekte Stimmabgabe und Zählung für das Gesamtergebnis ist damit für alle nachvollziehbar. Eine Manipulation ist natürlich möglich – kein System ist unhackbar – sie würde aber sofort auffallen.
Schwieriger ist es bei den geheimen Wahlen. Unsere Überzeugung ist, dass an der Nachvollziehbarkeit von Stimmabgabe bis Ergebnis nicht gerüttelt werden darf. Es gibt keine absolut sicheren informationstechnischen Systeme und neben der tatsächlichen Manipulation der Ergebnisse genügt schon ein Vertrauensverlust in ihre Integrität, um einen Legitimitätsverlust der Gewählten herbeizuführen, der Gift für jede Organisation ist. Dazu kommt, dass jeder Fehler in einem solchen digitalen System, sei es ein Problem in der Verarbeitung der Stimmen oder eine Sicherheitslücke, die dazu führt, dass Dritte das System übernehmen, immer solche Ausmaße annimmt, dass die Wahl als Ganzes korrumpiert ist. Das Vertrauen in einen „Blackbox“ darf deshalb nicht Grundvoraussetzung für Wahlen werden.
Für staatliche Wahlen gibt es keine Alternative. „Remote-Wahlen“ müssen hierbei immer Briefwahlen sein. Anders sieht es bei Vereinen aus: Sie sind in ihrer Organisation (weitgehend) frei und können damit auch ihr Wahlverfahren selbst bestimmen. Auch ein Verzicht auf einzelne Wahlgrundsätze, wie bspw. die Geheimheit, ist grundsätzlich möglich. Etwas schwieriger ist es bei Parteien: Sie sind „Organe des Verfassungslebens“, die vom Grundgesetz beauftragt werden, an der „politischen Willensbildung des Volkes“ mitzuwirken. Daraus ergibt sich eine engere (mittelbare) Bindung an die grundgesetzlichen Wahlgrundsätze als es beim lokalen Kaninchenzüchterverein der Fall ist. Grundsätzlich gilt: je näher eine Wahl in einer Partei einer staatlichen Wahl kommt, bspw. die innerparteilichen Listenwahlen, die unmittelbar die Bundestagswahl vorbereiten, desto strenger gelten die Wahlgrundsätze des Grundgesetzes; je eher die Wahl jedoch nur parteiintern ist, bspw. die Vorstandswahlen des lokalen Ortsverbands, desto näher ist auch die Partei an der Organisationsfreiheit, die der Kaninchenzüchterverein für sich in Anspruch nehmen kann.
Die Anwendung dieser Grundsätze macht für uns klar, dass parteiinterne Wahlen, die staatliche vorbereiten, nicht digital durchgeführt werden dürfen. Die Wahlgrundsätze des Grundgesetzes, in solchen Fällen nahezu unmittelbar anwendbar, verbieten dies. Es gibt jedoch auch viele andere parteiinterne Wahlen, die politisch sehr bedeutsam sind, ohne unmittelbar besonders staatsnah zu sein. Man denke nur an den CDU-Vorsitz.

Kein Lösungsvorschlag: die Briefwahl digitalisieren

Einige scheinen deshalb auf den Gedanken zu kommen, man müsse nur die Briefwahl digitalisieren, schon sei das Problem der digitalen Wahlen gelöst. Aus diesen Gründen kursiert derzeit der Vorschlag, den De-Mail-Dienst – der gescheiterte Versuch eines geschlossenen, sicheren, deutschen E-Mail-Netzes – für digitale Briefwahlen zu nutzen. Neben grundsätzlichen Sicherheitsbedenken gegen den Einsatz von De-Mail lebt die Geheimheit der Briefwahl jedoch davon, dass sich die Authentifizierung (der äußere Wahlumschlag) und die Stimmabgabe (der innere Wahlumschlag) physisch voneinander trennen lassen und dieser Prozess danach nicht mehr umgekehrt werden kann. Eine De-Mail, die aber gleichermaßen Authentifizierung und Stimmabgabe trägt, kann nicht physisch getrennt werden. Wer Zugriff auf die Stimme hat, weiß auch, wer sie abgegeben hat. Die (digitale) Trennung von Authentifizierung und Stimmabgabe mag in einer Software vorgelagert werden, wer aber Zugriff auf diese Software hat (rechtmäßig oder unrechtmäßig), kann die Geheimheit der Wahl aufheben und die Stimmabgabe auf eine individuelle Person zurückführen.
Im Übrigen gilt auch hier, dass die Wählenden (blind) darauf vertrauen müssten, dass ihre Stimmen richtig übertragen wurden, sie danach richtig erfasst wurden und auch bei der Berechnung des Ergebnisses keine Fehler verursacht werden. Das Vertrauen in eine solche Blackbox darf aber nicht die Voraussetzung für das Funktionieren einer Wahl sein.

Ein Lösungsvorschlag: Nachvollziehbarkeit als Priorität

Wir möchten deshalb für solche Wahlen eine andere Lösung vorschlagen, die die Nachvollziehbarkeit der Wahl, aber weitestgehend auch die Geheimheit und damit die Freiheit garantiert. Wir sind der Überzeugung, dass das Vertrauen in den demokratischen Prozess, gewährleistet durch den Wahlgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, die wichtigste Grundvoraussetzung darstellt. Das Ziel ist es deshalb, dass die Ergebnisermittlung nachvollziehbar bleibt, ohne dass eine Stimme einer Person zugeordnet werden kann.
Wie das aussehen könnte, erklären wir im Folgenden am Beispiel des Bundesparteitags der CDU. Selbstverständlich kann dieses Verfahren aber auch bei anderen Parteien oder Vereinen angewendet werden. Der CDU-Parteitag setzt sich aus 1001 Delegierten zusammen. Im Vorfeld erhält jede und jeder Delegierte auf sicherem Wege mehrere Zugangscodes, um an den Wahlen teilzunehmen. Diese Codes werden von der Partei generiert, die Zuordnung von Person zu Zulassungscode bei der Partei wird unmittelbar nach dem Versand der Codes gelöscht. Jeder Code ist für einen bestimmten Wahlgang gültig.
Ein Wahlanbieter, der in keiner Verbindung zur Partei steht, erhält die Liste aller Zugangscodes, nicht aber deren Zuordnung zu den Personen. Wenn ein Wahlgang aufgerufen wird, wählt sich der oder die Delegierte mit dem entsprechenden Zugangscode bei dem Wahlanbieter ein und gibt die Stimme ab. In diesem Moment wird eine zufällige Prüfzahl generiert und dem bzw. der Delegierten angezeigt. Im System des Wahlanbieters wird nur die Prüfzahl mit der individuellen Wahlentscheidung gespeichert, nicht jedoch der Zugangscode oder eine sonstige unmittelbare Verknüpfung zur Person.
Nachdem der Wahlgang geschlossen ist, wird eine Liste der Prüfcodes mit den Stimmabgaben öffentlich angezeigt. Nun können die Delegierten, die ihre eigene Prüfzahl kennen, sicherstellen, dass ihre Stimme korrekt gezählt wurde.
Um zu verhindern, dass ein gehacktes System denselben Prüfcode an mehrere Personen vergibt, die gleich abgestimmt haben, und dann weitere fiktive Stimmen erfinden kann, könnte man neben der Prüfzahl noch einen zweiten Sicherheitswert anzeigen, der von einer unabhängigen Stelle vergeben wurde. Denkbar wären bspw. die letzten drei Ziffern der IP-Adresse oder der exakte Zeitpunkt der Stimmabgabe, die dann zusätzlich zum eigentlichen Prüfcode der Überprüfbarkeit der Stimmabgabe dienen.
Auf diese Weise kann jede und jeder Delegierte seine eigene Stimme nachvollziehen und sichergehen, dass sie korrekt im System gespeichert ist. Gleichzeitig ist es aber für keinen Dritten einsehbar, wie Einzelpersonen abgestimmt haben – die Wahl ist somit geheim. So ist das System nicht davon abhängig, dass auf die „Blackbox“ vertraut wird. Manipulationen würden unmittelbar auffallen.

Herausforderungen in diesem System

Die Geheimheit der Wahl ist, wie oben bereits beschrieben, essentiell zum Schutze der Freiheit der Wahl. Nur weil die Stimmabgabe keinem Dritten bekannt ist, kann jede und jeder in der Wahlkabine unabhängig von dem sozialen Druck, dem man sonst vielleicht ausgesetzt ist, abstimmen. Aus diesem Grund wird bei Bundestagswahlen bspw. ein Wahlzettel nicht angenommen, wenn für den Wahlvorstand erkennbar ein Foto von der Stimmabgabe aufgenommen wurde. Dieses Risiko ist aber auch in unserem System trotz individueller Nachvollziehbarkeit gering: Nach der Gesamtveröffentlichung der Prüfcodes mit der jeweiligen Wahlentscheidung kann schließlich auch ein beliebiger anderer Prüfcode als eigener ausgegeben werden, um die tatsächliche individuelle Entscheidung zu kaschieren.
Ein anderes Problem wiegt schwerer: Da jede wählende Person nur ihre eigene Stimme nachvollziehen kann, könnten Personen, der mit dem Ergebnis einer Wahl nicht einverstanden ist, behaupten, dass ihre eigene Stimme falsch gezählt wurde und die Wahl somit kompromittiert sei. Nachvollziehen könnte das niemand. In solchen Fällen müssten wohl Wahlvorstände und Parteischiedsgerichte sich damit auseinandersetzen, wie glaubwürdig das Vorbringen des oder der Einzelnen ist. Wir sehen diesen Nachteil und sind trotzdem der Überzeugung, dass der Mehrwert, der durch eine individuelle Überprüfbarkeit geleistet wird, die Nachteile deutlich überwiegt, die entstehen würden, wenn blind auf eine Blackbox vertraut werden würde.
Höchste Anforderungen sind außerdem auch den Wahlanbieter zu stellen. Das verwendete System sollte von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden. Die Infrastruktur für digitale Wahlen sollte also als Teil der öffentlichen Infrastruktur gesehen werden, die ehrenamtliches Engagement, nicht nur in Parteien, sondern auch in den vielen Vereinen in Deutschland, möglich macht. Unabdingbar ist es auch, dass der Quellcode öffentlich einsehbar ist (Open Source) und das System regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft wird (Audits).

Keine gute Lösung, aber die bestmögliche

Auch in Pandemiezeiten sind Stift und Zettel die wichtigsten Instrumente der Demokratie. Sie bleiben die einzigen Werkzeuge, die bei staatlichen Wahlen – oder solchen, die staatliche Wahlen unmittelbar vorbereiten – verwendet werden dürfen. Doch Vereine und Parteien müssen auch funktionsfähig bleiben, wenn die Gesundheit aller durch Abstand geschützt wird. Daher sind unseres Erachtens in bestimmten Szenarien digitale Wahlen möglich. Aber wenn Wahlen digital abgehalten werden müssen und die Öffentlichkeit der Wahl, die Nachvollziehbarkeit für die Wählenden, gegen die perfekte Geheimhaltung steht, sollte die Öffentlichkeit bevorzugt werden. Eine Blackbox, bei der alle Wählenden blind auf das System vertrauen müssen, ist stets abzulehnen. Eine mögliche Wahlmanipulation – schon nur der Glauben daran – beschädigt das gesamte System und wiegt schwerer als alles andere. Das Dilemma zwischen Nachvollziehbarkeit und Geheimhaltung ist kaum gut aufzulösen. Doch von vielen schlechten Lösungen für digitale Wahlen halten wir die, die Manipulationen verhindert, noch für die beste.

Recap: So war #D64diskutiert zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft!

Digitalpolitik sollte eine essentielle Rolle unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft spielen. Dann kam die Coronakrise. Wie haben sich die Prioritäten verschoben, was ist geblieben, von den ambitionierten Plänen und was lässt sich in so kurzer Zeit überhaupt umsetzen? In der dritten Runde #D64diskutiert widmeten wir uns am 10. September 2020 dem Thema “Verpasste Chancen? Digitalpolitik und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft”. Dazu diskutierten Julia Reda (ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, Projektleitung control © bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Mitglied des D64-Beirats), Tiemo Wölken (Mitglied des Europäischen Parlaments (SPD)) und Thomas Jarzombek (Mitglied des Bundestags (CDU) und Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitale Wirtschaft und Start-Ups) mit unserer Moderation aus dem D64-Vorstand, Lena Stork und Erik Tuchtfeld.

Die gesamte Diskussion gibt es hier zum Nachschauen:

Zu Beginn der Diskussion wurden die Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft aus digitalpolitischer Sicht beleuchtet. Dabei wurde schnell klar, dass die Corona-Pandemie durchaus eine inhaltliche Verschiebung der Prioritäten für die Ratspräsidentschaft mich sich bringt. Trotzdem finden auch einige relevante digitalpolitische Themen ihren Platz. Von Seiten der deutschen Regierung liegt ein Schwerpunkt auf dem Ausbau europäischer Souveränität im Digitalen Zeitalter, unter anderem mit dem europäischen Cloud-Projekt GAIA-X. Darüber hinaus geht es der Bunderegierung um die Stärkung der europäischen Plattformökonomie, etwa durch die Vorbereitung des Digital Services Acts. Aber auch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die digitale Gesellschaft, etwa durch die ePrivacy-Verordnung findet sich auf der Liste. Insbesondere bei letzterer zeigte sich, dass die Runde dies als eine absolute Priorität für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ansah. Einig war sich die Runde auch, dass es einer besseren europäischen Förderung von Open Source-Projekten bedarf.

Bezüglich des Cloud Projektes GAIA X zeigte sich Tiemo Wölken etwas skeptisch, da es sich vor allen Dingen um eine deutsch-französische Initiative handele und es kein gesamteuropäisches Projekt sei – das sei nicht unbedingt die beste Voraussetzung für durchschlagenden Erfolg auf europäischer Ebene. Anders ist dies beim Digital Services Act, welcher Klarheit über die Plattformregulierung innerhalb der EU schaffen soll. Allerdings wird der erste Entwurf der Kommission erst Ende 2020 erwartet und somit kaum mehr Thema innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Bezüglich der Einflussmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung von europäischen Verordnungen und Richtlinien stellte Julia Reda klar, dass Verordnungen – wie die Datenschutzgrundverordnung – als unmittelbar geltendes Recht den Mitgliedsstaaten keinen Umsetzungsspielraum mehr ließen. Anders bei Richtlinien: Diese werden erst durch nationale Umsetzungsgesetze verbindliches Recht, so dass die Mitgliedsstaaten einen Spielraum besitzen, was sich auch im Moment im Zusammenhang mit der Urheberrechtsrichtlinie zeige. Hier könne Deutschland mit seiner Herangehensweise ein positives Beispiel setzen, da man versucht Uploadfilter zumindest teilweise zu verhindern.

Die Diskussion zeigte, dass es in der europäischen Digitalpolitik noch einiges zu erarbeiten und zu entscheiden gibt, was im Rahmen einer sechsmonatigen europäischen Ratspräsidentschaft nicht im Gesamten zu bewältigen ist. Nichtsdestotrotz sah die Runde keinen Anlass dafür, die deutsche Ratspräsidentschaft schon jetzt als verpasste Chance für wichtige digitalpolitische Projekte zu betrachten. Damit es dabei bleibt, wünschten sich die Diskutanten insbesondere eine Einigung bezüglich der ePrivacy-Verordnung. Julia Reda und Tiemo Wölken unterstrichen in ihren Schlussstatements zudem die Notwendigkeit für ein klares Bekenntnis zur Open-Source-Förderung sowie ein größerer finanzieller Rahmen für Digitalprojekte im Allgemeinen. Es bleibt also spannend, wenn es um die digitale Zukunft Europas geht. Als D64 freuen wir uns diesem Diskurs einen Raum bieten zu können und daran mitzuwirken, Digitalisierung auch auf europäischer Ebene sozial, gerecht und inklusiv zu gestalten.

 

Die Ansprüche an die Corona-Warn-App müssen der neue Maßstab sein

D64 hat den Prozess rund um die Entstehung und Entwicklung der Corona-Warn-App in den letzten Wochen intensiv verfolgt und begleitet. Mit einem offenen Brief gemeinsam mit weiteren Akteuren aus der digitalen Zivilgesellschaft an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun, äußerte der Verein datenschutzrechtliche Bedenken. Diese wurden akzeptiert und damit Abstand von dem zunächst von der Bundesregierung verfolgten zentralen Ansatz genommen.

Die Corona-Warn-App zeigt, dass große, digitale, öffentliche Projekte unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Rekordtempo möglich sind – und das unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit. „Wir sind uns sicher: Datenschutz, Datensicherheit und Open Source ist der einzige erfolgsversprechende Weg. Der letztliche Prozess zur Corona-Warn-App muss in Zukunft der Maßstab für weitere ähnliche Projekte sein“, fordert die D64-Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause.

D64 stellt daher im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software durch die öffentliche Hand folgende Mindestanforderungen auf:

1. Expertise einholen: bei der Umsetzung großer Projekte müssen sich Bund, Länder und Kommunen von verschiedenen Akteuren beraten zu lassen. Im Fall der Corona-App hätten sich durch die frühzeitige Einbindung externer Expertinnen und Experten viele Kommunikations- und Umsetzungsprobleme im Frühling vermeiden lassen können. Vielfältige Perspektiven und Expertise helfen den Aufwand für technische Herausforderungen richtig einschätzen zu können und viele gesellschaftliche Gruppen am Diskurs zu beteiligen.

2. Datenschutz und Datensicherheit: Es hätte kein Vertrauen in eine Anwendung gegeben, die sensibelste Daten zentral auf einem Server anhäuft und damit begehrtes Ziel von Angriffen wird. Die Europäische Union ist bei Software, anders als das Silicon Valley oder China, vielleicht nicht die Schnellste und Erste. Sie kann aber einen enormen Vorteil bieten, wenn Datenschutz und Datensicherheit strikt eingehalten werden. Dabei zeigt sich, dass diese beiden Eigenschaften der Corona-Warn-App einen enormen Schub gegeben und die Akzeptanz erhöht haben. Datenschutz und Datensicherheit sind keine Bremsen, sondern Antreiber.

3. Public Money, Public Code: Neben dem Plus an Datenschutz und Datensicherheit ist Transparenz elementar. Die Corona-Warn-App ist vollständig Open Source, d. h. jede und jeder kann den Quellcode lesen, bewerten und auch Verbesserungsvorschläge einreichen. Das muss fortan Standard sein. Wird Software aus öffentlichen Geldern bezahlt, muss sie auch öffentlich einsehbar sein. Public Money, Public Code!

„Die Kernbausteine für große Softwareprojekte sind damit klar: Datenschutz, Datensicherheit und Open Source.“, sagt der D64 Co-Vorsitzende Henning Tillmann. Weitere Lehren aus dem Arbeitsprozess hat er schon vor der Fertigstellung der App in einem Artikel für t3n zusammengefasst.

Neujahrsempfang 2018

Der schönen Tradition folgend findet heute der Neujahrsempfang von D64 statt.

Auch in diesem Jahr laden wir ab 18:30 in die Kalkscheune in Berlin ein.

Das diesjährige Programm lautet wie folgt

18:30 Uhr Einlass

19:00 Uhr Beginn offizieller Teil

  • Begrüßung durch den D64-Vorstand
  • Vorstellung des D64-Thesenpapiers zur Künstlichen Intelligenz

  • Impuls von Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD: “Digitalpolitik 2018 – ein Ausblick”
  • Impuls von Valerie Mocker, Head of Development & European Digital Policy Nesta: “Sozialer Fortschritt durch digitale Innovationen”
  • Bühnengespräch Laura Krause, Valerie Mocker und Lars Klingbeil
  • Poetry-Slam mit Ella Anschein

Livestream

Die Veranstaltung haben wir mit freundlicher Unterstützung von contentflow übertragen.

Nachfolgend kann man sich die Aufzeichnung ansehen oder downloaden,

Netzneutralität stärken und Zero-Rating verbieten – Jetzt heißt es Haltung zeigen!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die weitere Verbreitung von Angeboten aus, die gegen die Grundprinzipien der Netzneutralität verstoßen und fordert den Deutschen Bundestag auf, ein Verbot von Zero-Rating zu verabschieden.

„Zero-Rating, so verlockend der Einstieg klingen mag, fördert Monopole, schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und ebnet den Weg in ein Zwei-Klassen-Internet“,

sagt Henning Tillmann, Vorstandsmitglied von D64. Bei Zero-Rating werden bestimmte Dienste nicht vom monatlichen Datenvolumen im Mobilfunk abgezogen. Dadurch können diese Dienste quasi unbegrenzt genutzt werden, ohne dass das Datenvolumen belastet wird.

Zero-Rating ist stets mit bestimmten (Multimedia-)Unternehmen verknüpft. Eine komplett freie Entscheidung der Kundinnen und Kunden, welcher Anbieter für einen Dienst genutzt werden kann, ist nicht möglich.

Als Beispiel sei die Deutsche Telekom genannt, die mit ihrem neuen Angebot “StreamOn” bestimmte Dienste nicht mehr auf das Inklusivvolumen anrechnet. Beliebte Multimedia-Angebote wie Spotify, Vimeo, SkyGo, DAZN oder andere werden jedoch nicht bevorzugt behandelt. So kommt es zu einer Verzerrung des Marktes, in dem z. B. auch Start-Up-Ideen deutlich an Boden verlieren können, weil das Know-How fehlt. Ebenso entscheidet der Mobilfunkanbieter, welcher Dienst als Video- oder Audio-Dienst gilt. Übergänge, zum Beispiel zu sozialen Netzwerken, sind jedoch fließend.

Was sich auf den ersten Blick positiv anhört, ebnet daher den Weg in ein Zwei-Klassen-Internet: „Statt Zero Rating müssen Mobilfunkanbieter ihr Datenvolumen erhöhen und die Gängelung der Nutzerinnen und Nutzer durch Zero-Rating muss unterbunden werden. Wie das politisch umgesetzt werden kann, haben die Niederlande vorgemacht: Mit großer Mehrheit haben sie im Oktober 2016 ein Verbot von Zero-Rating verabschiedet“, fährt Tillmann fort.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Löschen statt Meinungsfreiheit!

Nach langen Diskussionen und immer höheren politischen Druck stellte Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag seinen Referentenentwurf zur Bekämpfung von “Hate-Speech” und “Fake-News” in den sozialen Medien vor. Sein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) ist in den Augen von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. ein unglücklicher Schnellschuss und eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Mit diesem Entwurf sollen Betreiber von sozialen Netzwerken mit mindestens 2 Millionen angemeldeten Nutzern verpflichtet werden, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden und nicht-offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 7 Tagen zu löschen. Des Weiteren müssen sie Transparenz über Prozesse und interne Zahlen herstellen und einen Ansprechpartner in Deutschland benennen.

Der NetzDG-Entwurf wird seit seiner Veröffentlichung kontrovers diskutiert – auch von (Rechts-)Experten aus dem Umfeld von D64. D64 begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, Rechtsdurchsetzung effektiver zu gestalten und die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Gleichzeitig ist der Entwurf unausgegoren und missachtet zum wiederholten Male Grundsätze des Internets.

“In der vorliegenden Form ist das Gesetz mehr Gefahr als Segen für den demokratischen Diskurs”,

so D64-Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause.

D64 erwartet erhebliche Nachbesserungen, da mit der Meinungsfreiheit in Deutschland kurzer Prozess gemacht wird, sollten Plattformen unter Androhung von Bußgeldern angehalten sein, schnell zu löschen und später zu prüfen. Insbesondere sehen wir Upload-Filter generell sehr kritisch. Sie sind der erste Schritt in Schaffung einer Zensurinfrastruktur und schaden damit dem Ziel, Meinungsfreiheit im Internet langfristig zu sichern. Wir brauchen am Ende nicht noch ein weiteres “Zensursula”-Debakel.

Bild: CC BY-NC-ND 2.0 SkyLuke8 | flickr.com (https://flic.kr/p/bxhLj1)

Netzpolitik 2016: A new hope!

Was haben wir über 2015 gezetert. Es war ein netzpolitisches Katastrophen-Jahr, stellvertretend sei hierzu nur die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung zu nennen. Und doch war unser Anspruch immer mehr als nur die ewigwährende Diskussion um die gleichen Themen. Deshalb hieß es auch wieder im D64-Jahresbericht 2015: “2016 wird unser Jahr!”

Umso erfreulicher sind bei näherer Betrachtung drei Dinge, die auf dem ersten Blick nichts miteinander zu tun haben:

1. Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
2. Die Berufung von Leonhard Dobusch in den ZDF-Fernsehrat
3. Der erste hauptamtliche Mitarbeiter von D64

This is not the Wifi you’re looking for:

Es sind die kleinen Schritte, die uns voranbringen. Die Koalition hat sich nun doch dazu durchgerungen die Weichen für ein digitaleres Deutschland zu stelle. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes schafft endlich Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs und kann die digitale Infrastruktur in unserem Land mit einem Schlag auf internationales Niveau heben. Immerhin.

Lange haben die unionsgeführten Ministerien blockiert. Das sich am Ende die vernünftigste aller Lösungen durchgesetzt hat, verdanken wir den engagierten Netzpolitikerinnen und Netzpolitikern in den Parteien, darunter insbesondere unserem Gründungsmitglied, Lars Klingbeil.

Egal, wie lange sich die Verhandlungen hinziehen: die Netzpolitiker*innen haben sich durchgesetzt und wir wissen nun, dass sich durch Beharrlichkeit und gerade Linien sinnvolle Lösungen für den digitalen Fortschritt durchsetzen lassen. Wir blicken gespannt auch auf die anderen, noch größeren Baustellen für die digitale Agenda, wie Breitbandausbau, Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialsysteme.

Leonhard Dobusch und der galaktische Senat:

“Als Anwalt des Zuschauers” vertritt der ZDF-Fernsehrat die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Nach einem Urteil des BVerfG wurde der Fernsehrat kürzlich reformiert und das Land Berlin hat den Chaos Computer Club (CCC), eco – Verband der Internetwirtschaft, media.net berlinbrandenburg e.V. und uns, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V., aufgefordert eine*n Vertreter*in aus dem Bereich Internet zu benennen.

Schnell herrschte Einigkeit, dass unser Mitglied und Mitverantwortlicher für unsere D64-Initiative zur Förderung von Creative Commons, Leonhard Dobusch, die ideale Besetzung für diesen Posten ist. Wir freuen uns, dass sich Leonhard schnell bereit erklärt hat, seine Nominierung anzunehmen. Haltet Ausschau nach #fernsehrat, Leonhard wird berichten!

Verstärkung für D64:

Inzwischen zählt D64 über 400 Mitglieder und ist damit einer der mitgliederstärksten netzpolitischen Vereine in Deutschland. Das verschafft dem Verein nicht nur neue finanzielle Mitteln sondern stellt ihn auch vor neue Herausforderungen. Deshalb freuen wir uns, dass die Arbeit des Vorstandes ab sofort von einer studentische Hilfskraft begleitet wird.

Besonders erfreulich ist, dass eine passende Besetzung für diesen Posten aus den eigenen Reihen gewinnen konnten. Neben administrativen Aufgaben ist das Ziel der Arbeit, mehr Aktivität zu stimulieren und die Mitgliederbasis in der Breite besser einzubinden.

Es geht voran! Und wir wollen genau dort weitermachen, wo wir aufgehört haben: Weiter Impulse setzen, Debatten anstoßen und kritisch die netzpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahren begleiten.

Für den D64-Vorstand
Lutz Mache, Schatzmeister

Bild: CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Fer_D | flickr.com https://flic.kr/p/wipMUj

Appell an den SPD Parteikonvent!

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe SPD-Parteikonvent-Delegierte,

ich möchte mich heute ganz direkt an euch wenden, weil ich glaube, dass das sehr wichtig ist. Im Moment rauscht es im Blätterwald ganz gewaltig. Von Revolte der Basis gegen den Parteivorstand ist zu lesen, Aufruhr, Machtentscheidungen, Showdown etc.pp. Schuld daran ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, kurz: VDS. Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Justizminister Heiko Maas eingenordet und einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der VDS eingefordert. So weit, so bekannt.

Im Vorfeld des Parteikonvents haben nun 106 Gliederungen einen Antrag gegen die VDS eingereicht. Diese beziehen sich größtenteils auf einen Musterantrag vom “D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt” , dessen Gründungsmitglied und ehemaliger Vorsitzender ich bin.

Die Antragskommission hat nun die Anträge zur Abstimmung zugelassen, aber dessen Ablehnung empfohlen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass der Parteivorstand einen eigenen Antrag einbringt, der sich für die Vorratsdatenspeicherung ausspricht.

Heißt: Kampfabstimmung!

Folgendes wird nun auf dem Konvent passieren und es ist wichtig, dass ihr das vorher wisst und nicht überrascht seid:

Wie schon bei der Abstimmung über die VDS auf dem Parteitag 2011 ist überhaupt nicht sicher, welche Position die Mehrheit bekommt. Alle Anzeichen sprechen aber dafür, dass die Mehrheit der Basis sich explizit gegen eine VDS aussprechen würde.

Es wird also entscheidend sein, welche Seite es auf dem Konvent schafft, mit Argumenten zu überzeugen. Dabei wird es nur ein echtes “Dafür oder Dagegen” geben, denn Formelkompromisse, wie zum Beispiel die Befristung der VDS, sind inhaltlich Blödsinn, weil schon ein einziger Tag VDS das umsetzt, wogegen sich die VDS-Gegnerinnen und Gegner aussprechen.

Das heißt, wenn es eng wird und nicht sicher ist, wie die Abstimmung für den Parteivorstand ausgehen wird, wird es hart:
Sigmar Gabriel, Yasmin Fahimi, Heiko Maas, zahlreiche Innenpolitiker werden in die Bütt gehen. Sie werden mit dem drohenden Koalitionsbruch argumentieren (obwohl die VDS, egal in welcher Form, nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt ist, weil die darin benannte sich explizit auf die EU-Richtlinie bezieht. Und diese gibt es nicht mehr), sie werden vom möglichen Schaden für die Sozialdemokratie erzählen und, wenn nötig, ihre eigene Person und Funktionen in die Waagschale werfen.

ABER:
Lasst euch nicht irre machen! Das sind alles luftleere Drohgebärden. Denn: Die VDS ist kein Herzensprojekt der SPD, nicht vom Parteivorsitzenden und auch nicht vom Parteivorstand. Es geht einzig um den legitimen Interessensausgleich zwischen Koalitionären. Niemand lässt ihre oder seine Funktion oder Job sausen, um die VDS durchzudrücken, denn das große Geheimnis ist: Das würde nicht einmal jemand in der Union machen.

Es ist überhaupt nicht sicher, ob die VDS nicht die zweite Klatsche vom Verfassungsgericht bekommt, aber dass dagegen geklagt wird, das ist sicher. Das will niemand, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass die EU gerade richtig Druck macht und wahrscheinlich die CSU-Maut gerichtlich kassiert, bevor sie überhaupt in Kraft tritt. Das die beiden einzigen koalitionären Herzensprojekte der Union gerichtlich scheitern – daran möchte keiner der Verantwortlichen von CDU/CSU seinen Job knüpfen.

Warum sollte das also die SPD machen? Eben.

Ja, sollte der Parteivorstand mit seinem Antrag unterliegen, wäre das Geschrei groß. Die Union würde das ausschlachten und auch ein wenig lachen, Sigmar würde mit der diskussionsfreudigen und offenen SPD argumentieren und natürlich würde der Druck auf die SPD-Fraktion immens werden.

Meine Prognose: Der darauf folgende Koalitionsausschuss gründet irgendeine Arbeitsgruppe, bestehende aus Justizministerium, Innenministerium und irgendwas mit CSU und dort lassen sie den Gesetzentwurf zur VDS ordentlich abhängen.

Fazit: Seid vorbereitet! Habt keine Angst vor der Debatte! Folgt den Argumenten und euren Landesverbänden. Es gibt kein Szenario, in dem die SPD durch die Ablehnung der VDS ihren Vorsitzenden verliert oder ein Koalitionsbruch droht.

Stimmt gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Mit solidarischen Grüßen
Mathias

willy_960

Dieser Text ist als Gruß aus der Küche auf dem Blog von Mathias erschienen, wir dürfen ihn hier netterweise ebenfalls veröffentlichen.

Gastbeitrag: Das Volk der Dichter und Denker und die Informatik

Autor: Ludger Humbert, Bergische Universität Wuppertal, Didaktik der Informatik

Da leben wir in einer Welt, die sich immer weiter von unserer dinglichen
Vorstellung entfernt.
Da glauben wir ernsthaft, dass wir mit einem hexadezimalen Bildungspluralismus
den Anforderungen an die Zukunft unserer Kinder erfolgreich begegnen.

Heute entscheiden eben nicht mehr Kohle, Stahl, Elektronik, Chemie,
sondern Strukturen, die die Prozesse kontrollieren.
Diese Strukturen werden durch Informatikmittel und Informatiksysteme
realisiert.

In wenigen Jahren schon wird nicht mehr die Automarke, sondern das
Betriebssystem des Autos entscheiden, also werden wir nicht mehr fragen:
»Welches Auto fährst Du?« sondern »Welches Betriebssystem hat Dein Auto?«.

Schulfächer, die Schüler befähigen, eine durch Erwerbstätigkeit auch finanziell
erfolgreiche Zukunft gestalten zu können, gelten nach wie vor als fragwürdig.
Diese Sicht werden wir überwinden.

Informatik ist mit ihren Denkweisen überall angekommen, ja – sie hat bereits
übernommen: jede Regung, jede Arbeit, jede Form menschlicher Äußerungen wird
mit informatischer Modellierung abgebildet in Denkzeuge:
Apps, Gadgets, Informatiksysteme, …

Informatische Mündigkeit, Informatische Selbstbestimmung, Informatische
Aufklärung, … – Fehlanzeige.

Ändern wir dies! Stellen wir die Informatische Aufklärung in das Zentrum der
Bildungsbemühungen. Alle Lehrkräfte, alle Erzieher*innen – ja ALLE – müssen
informatisch gebildet sein. Nur dann können sie die Werkzeuge der Informatik
verantwortlich in Bildungsprozessen einsetzen.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen informatisch gebildet werden.
Nur dann können sie die Werkzeuge der Informatik verantwortlich in ihrem
Leben einsetzen.

Die Ausgestaltung der informatischen Bildung umfasst immer die Ermöglichung
der informatischen Modellierung, spricht, die Erzieher*innen, die Lehrkräfte
und die Schüler können damit alle auch programmieren – und zwar nicht in
abgeschlossenen Umgebungen, sondern sie können selbst Funktionen von
Informatiksystemen erweitern, ändern, anpassen – und eben nicht nur den
Bildschirmhintergrund ändern.

Wie wir uns das für die Schule vorstellen, ist in den Empfehlungen für
Bildungsstandards Informatik der Gesellschaft für Informatik dargestellt.
Wie wir das in der Lehrerbildung umsetzen, zeigen wir regelmäßig in der
Ringveranstaltung Informatik im Alltag.

Die Piraten aus den richtigen Gründen kritisieren

Eine Replik auf den Kommentar „Das analoge Elend einer Protestpartei“ von Ulf Poschardt

Als verkappte IT- und Google-Lobbyisten, als inhaltslose Tölpel und schließlich als bloße Protestpartei beschrieb Ulf Poschardt in seinem Kommentar in der Welt vom 26. März die Piratenpartei. Keines seiner Argumente vermag zu überzeugen – was schade ist, weil es durchaus berechtigte Kritik an den Piraten gibt.

So fällt der Lobbyisten-Vorwurf unmittelbar auf Poschardt selbst zurück, ist er doch als Verlagsvertreter kein neutraler Beobachter in der Auseinandersetzung mit Google. Ein Schelm, wer denkt, dass politisches Engagement so simpel nach Kosten-Nutzen-Rechnungen funktioniert. Zu glauben, die über 20.000 Mitglieder der Piratenpartei würden alle für Google ihre Freizeit opfern ist genauso absurd, wie die Unterstellung alle Springer-Journalisten würden nur die Verlagsposition vertreten.

Ähnlich verhält es sich mit der kritisierten „aggressiven Naivität“ und „Krawattenferne“ der Piratenpartei. Auch hier schreibt ein professioneller Medienmacher, der im Zusammenspiel mit professionellen Politikern zu eben jener Sprechblasenpolitik beiträgt, die Politiker, Medienleute und Zuschauer gleichermaßen langweilt. Kein Wunder, dass alle Beteiligten authentischer Ahnungslosigkeit mehr Aufmerksamkeit schenken als professionellen Sprechblasenantworten. Nebenbei bemerkt ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich Abgeordnete der übrigen Parteien abseits ihres Spezialgebietes besonders gut auskennen – das einzige, was sie besser können, ist eben beredt nichts zu sagen.

Auch der Vorwurf bei den Piraten handle es sich um eine inhaltslose Protestpartei geht ins Leere. Nicht nur ist bereits der Name „Piraten“ Programm, nämlich Kritik am herrschenden Regime geistiger Eigentumsrechte. Auch die Art der Piraten Politik zu machen ist selbst politisch. Und schließlich sind die deutschen Piraten Teil einer internationalen Bewegung mit Piratenparteien in fast 40 Ländern. Offensichtlich gibt es Probleme in der Lebenswirklichkeit von Menschen in verschiedenen Ländern, die von den Piraten adressiert werden.

Das alles bedeutet aber nicht, dass es an den Piraten nichts zu kritisieren gäbe. Es sind nur völlig andere Punkte als die von Poschardt angeführten. Neben der – zu Recht – ständig angeführten Ignoranz gegenüber der Geschlechterfrage, sind das vor allem drei Punkte: Erstens sind die Piraten in ihrem Kernbereich, der Urheberrechtsproblematik, in Deutschland erstaunlich unkonkret. Hier fehlt ein klarer Gegenentwurf zum bestehenden System. Das vorgeschlagene Grundeinkommensmodell ist, zweitens, dafür gerade keine Lösung. Im Gegenteil, in seiner vorliegenden Form würde es eine massive Umverteilung von Unten nach Oben bedeuten und zu Massenarmut führen. Drittens sind die Piraten blind für die Probleme ihres internet-basierten Demokratieansatzes. Eine Verallgemeinerung von „Liquid Democracy“ würde bestehende Ungleichheiten hinsichtlich der Möglichkeit politisch Einfluss zu nehmen durch die diversen digitalen Spaltungen noch verschärfen. Im Ergebnis stünde damit zwar vielleicht nicht die Tyrannei der Masse, aber die Dominanz der digital Versierten auf Kosten der ohnehin Abgehängten.

An Stelle das Klagelied von den inhaltslosen Piraten zu singen würde es also Sinn machen, sich mit ihren durchaus vorhandenen Inhalten auseinanderzusetzen. Denn dort sind sie viel verwundbarer, als mit oberflächlicher Pauschalkritik.

Zum Autor:
Leonhard Dobusch forscht an der Freie Universität Berlin zu Urheberrecht und ist Fellow im Projekt „The Business Web“ der stiftung neue verantwortung.