Infrastruktur

Hygienekonzept zur Eindämmung des SARS-CoV-2

Einleitung

Zur Eindämmung des SARS-CoV-2 führt der Hackspace Marburg e.V. folgendes Hygienekonzept ein. Dies soll den Fortbestand des Vereinslebens in den Räumlichkeiten ermöglichen.

Dies stützt sich sowohl auf die Hygieneempfehlungen des RKI s wie die CoKoBeV des Landes Hessen[CoKoBeV, RKI-Hygiene].

Hygienemaßnahmen

Bei Krankheitssymptomen wie "Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust"[RKI-SARS-CoV-2] darf der Hackspace nicht betreten werden. Selbiges gilt für nicht ärztlich abgeklärte Atemwegssymptome.

Im gesamten Hackspace dürfen zusammen maximal 10 Personen anwesend sein. Vor einem Besuch lohnt sich somit ein Blick auf den Türstatus und eine eventuelle Nachfrage wie viele Menschen aktuell dort sind.

Abseits von Arbeitsplätzen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In dem Funkhaus befinden sich im Treppenhaus Toiletten. Vor dem Betreten der Hackspaceräume sind die Hände gründlich zu waschen[BZgA-Händewaschen].

Beim Betreten des Hackspaces müssen Kontaktdaten zur ausschließlichen Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfasst werden. Dafür muss "Name, Anschrift und Telefonnummer" unter Angabe des aktuellen Datums auf ein Blatt Papier geschrieben werden. Am Tagesende wird dieses in einem Umschlag versiegelt, welcher für einen Monat aufgehoben werden muss. Anschließend wird dieser vernichtet[CoKoBeV].

In den Räumen des Hackspaces ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen zu halten. Dies gilt nicht für Personen des selben Hausstandes.

Ferner darf sich nicht direkt gegenüber gesetzt werden. Damit soll das sich gegenseitige Anhusten verhindert werden.

Um die potentielle Viruslast in der Luft zu minimieren, muss regelmäßig gelüftet werden. Für einen effektiven Luftaustausch müssen dafür sowohl Fenster wie Türen geöffnet werden. Als Indiz zum Lüften kann der CO2-Wert über eine aufgestellte CO2-Ampel genommen werden.

Diese Informationen und eventuelle Aktualisierungen sind im Hackspace ausgehängt.

Räume

Aus den obigen Regeln ergibt sich Folgendes für die Räume:

  • Arbeitsraum, 13.60m²: maximal drei oder vier Personen
  • Elektronikwerkstatt, 9.73m²: maximal zwei Personen
  • Dreckswerkstatt: 11.88m²: maximal zwei oder drei Personen
  • Schulungsraum: TODO

Exemplarisch könnte dies folgendermaßen aussehen:

Quellen

Versionshistorie

  • 08.10.2020 - Beschlossen am Plenum