Sie planen einen Musikdatenträger herzustellen?

Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung für das Aufnehmen und Vervielfältigen geschützter Musik auf Ton-/Tonbildträger. Je nach Art und Verwendung des Musikdatenträgers gelten unterschiedliche Tarife

Tarif PI

Dieser Tarif bezieht sich auf das Aufnehmen von Musik auf Ton-/Tonbildträger, die zur Abgabe an das Publikum bestimmt sind, d.h. die verkauft, verschenkt oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Der Tarif PI unterscheidet zwischen den Einzelgeschäften (PIe) und den Vertragskunden (PIv).

Tarif PN

Dieser Tarif gilt für die Abrechnung/Lizenzierung von Radiospots und ganz allgemein für sämtliche Tonträger, die nicht ans Publikum abgegeben werden, wie z.B. Audioguides in Museen. Ebenso fallen auch gewisse Tonträger zu Werbezwecken unter diesen Tarif.

Beim Tarif PN wird sehr häufig sogenannte Mood-Musik verwendet, die verschiedene Verlage eigens zur Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten. Der Vorteil von Mood-Musik liegt darin, dass die Zustimmung für das Synchronisations- und Überspielrecht aus einer Hand durch die SUISA erteilt wird. Die Rechte müssen also nicht – wie im Normalfall – bei den verschiedenen Rechtsinhabern eingeholt werden.

Tarif PA

Über den Tarif PA werden sämtliche Herstellungen von Musikdosen abgerechnet. Hierbei sind die Musikspieldosen im herkömmlichen Sinne gemeint, weiter auch Plüschtiere und andere Gegenstände, die Musik abspielen.


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