Vieljaeriger Weg des Instituts ist ein Weg des anerkannten wissenschaftlichen Zentrums, welches sein Beitrag zur Entwicklung der vaterlandeschen Rechtswissenschaft leistet.
Begründetes zum Anfang der Sowjetzeit hat das Institut zu sicher ins XXI Jahrhundert eingetreten sowohl fühlend, dass seine Arbeit gefragt ist, als auch bestätigend seine Niveau mit den wissenschaftlichen Erreichungen. Wir sind stolz auf unser Institut und mit Dankbarkeit erinnern uns allen Leute, die eigene schöpferische Krafte in der Entwicklung des Instituts eingelegen haben. Institut ist immer bereit zu gegenseitigem schöpferischem Zusammenwirken mit allen interessierten Wissenschafts- und Bildungszentren unseres Lands und des Auslands.
Institut für Gesetzgebung und Rechtsvergleichung bei der Regierung der Russischen Föderation beginnt seine Geschichte von 1925. Gegründetes damals Staatsinstitut für Forschung der Kriminalität und Kriminellen wurde bald durch seine Forschungen bemerkt und in Laufe der kurzer Zeit ging von enger kriminologischer Thematik zur wissenschaftlicher Verarbeitung der aktuellen Probleme der fast allen Rechtszweige über.
Solche tiefe Veränderung vorbestimmte eine weitere Umgestaltung des Instituts, besonders — die Änderung seines Namens: Allunionsinstitut für juristische Wissenschaften (1936–1963), Allunionsinstitut für sowjetischen Gesetzgebung (1963–1988), Allunionsforschungsinstitut für sowjetischen Staatsaufbau und Gesetzgebung bei Obersten Sowjet der UdSSR (1988–1991). Wann ein Prozess der allseitiger Umgestaltungder russischen Gesetzgebung sich begann, liegt das Institut der Verwaltung des Obersten Sowjets der Russischen sozialistischen Sowjetrepublik unter und von diesem Moment trägt er Name «Institut für Gesetzgebung und Rechtsvergleichung» (1991–1993). Seit Ende 1993 die generelle Regelung der Tätigkeit des Instituts verwirklicht die Regierung der Russischen Föderation. In dem Instituts Name sind zwei Grundrichtungen seiner Tätigkeit wiedergespiegelt. Erste — die Erforschung und Entwicklung der vaterländischen Rechtswissenschaft und auf diesen Grund — ein Beistand der Entwicklung der Gesetzgebung. Zweite — Forschung und rechtsvergleichende Gegenüberstellung der Auslandsgesetzgebung und des Auslandsrechts.
Die erste Richtung ist mit den Problemen des Rechtsstaatsbaus, mit der Verwirklichung der Staatsreformen im Russland, Erforschung der Lage und der Problemen der Entwicklung der grunlegenden Zweige der Gesetzgebung, um die Empfehlungen zu ihrer Vervollkommnung zu vorbereiten. Institut ist ein Koordinationszentrum hinsichtlich Rechtsschöpfungsprobleme, verwirklicht auch die Rechtssicherung der Tätigkeit der hochsten Organe des Staats, einschliessend die aktive Teilnahme in der Arbeit der konsultativen und beratenden Organe bei dem Präsidenten, bei der regierung, der beiden Kammern der Bundesversammlung, beim Obersten Gericht, Oberverwaltungsgericht der Russischen Föderation. Außer fundamentalen Problemen arbeitet das Institut auch die angewandte Thematik aus. Im Laufe von kurzer Zeit wurde eine Serie der Kommentare zur jüngsten russischen Gesetzgebung erschienen. Schon lang sind besonders gefragt die Instituts Kommentare zur Gesetzgebung, in welcher Vorbereitung sowohl die Gelehrten, als auch die Juristen-Praktiker beteiligten. Als «Firm-Ausgabe» sind der Kommentar zur Verfassung der Russischen Föderation ausgegeben, die Kommentare zur drei Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zum Arbeitsgesetzbuch und zum Bodengesetzbuch anerkannt. Von 1959 gibt das Institut jährlich «Kommentare zur Gerichtspraxis» und «Kommentare zur Schiedsgerichtspraxis», wo man die Zivil-, Arbeits, Straf- und Wirtschaftsstreitsachen sich analisiert. Damit kann man ein großes Interesse zu diesen Aufgaben seitens Juristen-Praktiker auffordern.
Zweite Richtung ist durch den Charakter des Instituts als der einzige im Staat spezialisierte vergleichende Forschungseinrichtung. In seiner Struktur gibt es die wissenschaftliche Abteilungen, die Probleme der Staatsund Rechtsentwicklung des nahen und fernen Auslands forschen. Im Institut führt man die Evidenz sowohl der Gesetzgebung der Lander-Mitglieder der GUS, der baltischen Lander, Osterreichs, Belgiens, Deutschlands, Kanadas, Polens, USA, Frankreichs, Tscheschens, als auch der Rechtsvorschriften, die Tätigkeit der GUS, des Europas Rats, der Europaeische Union. Als eine Gemeinschaft der Juristen von Hochqualifikation strebt das Institut seine Traditionen überzugeben und der jungen Generation der Juristen eine Neigung zur Entwicklung der Rechtswissenschaft beizubringen. Jedes Jahr viele Absolventen aus führenden juristischen Hochschulen des Russlands, des nahen und fernen Auslands wunschen die Aspiranten unseres Instituts zu sein. Nach 1939, wann unser Institut eine Vollmacht zur Annahme der Dissertationen bekam, fanden in seinen Wanden uber 500 Promotionen und etwa 200 Habilitationen statt. Das Institut fuhrt die Annahme in seine Aspirantur nach folgenden Rechtsdisziplinen: Rechtstheorie und Rechtsgeschichte; Geschichte der Rechtslehren; Verfassungsrecht; Kommunalrecht; Zivilrecht; Unternehmensrecht; Familienrecht; Internationales Privatrecht; Arbeitsrecht; Sozialrecht; Umweltschutzrecht; Agrarrecht; Naturressourcenrecht; Strafprozess; Kriminalistik und Gerichtsgutachten; Kriminalamt und Fahndungstatigkeit; Gerichtsmacht; Staatsanwaltliche Aufsicht; Organisierung der Rechtsschutztatigkeit; Rechtsanwaltschaft; Verwaltungsrecht; Finanzrecht; Informationsrecht; Zivilprozess; Schiedsgerichtsprozess. Unter Beruecksichtigung der wissenschaftlich - paedagogischen Leistungen wurde ans Institut durch die Anordnung der russischen Regierung ein Auftrag auferlegt - die Hebung der Qualifikation der leitenden Mitarbeiter und anderen Fachleute im Jurisprudenzgebiet zu verwirklichen. Instituts Mitarbeiter wie niemand anderer verstehen Inhalt und Absicht der Gesetzen, weil sie in Gesetzschopfungsprozess teilgenommen haben, und sie konnen seine Wissen den interessierten Personen zubringen. Besonders ist das Institut jetzt ein fuehrendes Zentrum des Rechtstechnikstudiums, dass auserordentlich wichtig und "fühlbar" bei der Gesetzenvorbbereitungsarbeit ist.
Das Institut hat eine von größten im Russland juristische wissenschaftliche Bibliothek. Ihre Fonds bestehen aus mehr als 800 Tausend Einigkeiten (Periodika eingeschlossen): Ausgaben von altrussischer (vor 1917), sowjetischer und postsowjetischer Zeit in der Gebiete Staats und Rechts, Philosophie, Wirtschaft, Geschichte und aus anderer Literaturgebieten in russische und fremden Sprachen. Darunter gab es viel seltene Ausgabe von Ende 16. Jahrhundert bis ersten Hälfte der 19. Jahrhundert, teilweise — in lateinische Sprache. Vielseitige wissenschaftliche Tätigkeit des Instituts kann man nicht verwirklichen ohne fester Informationsbasis. Ansammlung und Systematisierung der Akten des russischen Bundesrechts und ausländischen Rechts führt die Abteilung für wissenschaftlichen Information über die Gesetzgebung. Durch Gelehrten des Instituts wurden die enzigartige Methodiken und Schemata der Systemftisierung dez normativen Materials. Besonders wurde ein Komplex der der wissenschaftlichen Erforschungen verwirklicht, um ein Feld der Rechtsakten der Stadt Moskau streng zu bestimmen, die normativen Akten daraus auszugliedern fur ihre weitere Eingliederung in die offiziellen Sammlungen «Gesetze der Stadt Moskau» und «Sammlung der gultigen Gesetzgebung».
Aber die größte Kostbarkeit des Instituts ist sein Kollektiv. Sehr wichtig ist, dass die Gelehrten des Instituts immer höhere schöpferische und moralische Niveau gehaltet haben. Während der verschiedenen Perioden Instituts Lebens haben die folgenden hervorragenden Gelehrten hier gearbeitet: M.Agarkow, N.Alexandrow, E.Ametistow, B.Antimonow, S.Abramow, T.Aparowa, E.Astrachan, S.Bratus, A.Wengerow, A.Venediktow, V.Galkin, M.Gernet, A.Gerzensohn, I.Golakow, I.Gringolz, D.Genkin, M.Grodsinsky, V.Dosorzew, S.Karinsky, I.Kazmin, M.Kiritschenko, I.Kusnetsow, L.Lunz, A.Mitskewitsch, V.Nikitinsky, B.Nikiforow, I.Nowizky, I.Pankratow, A.Pergament, V.Pertzik, I.Petrow, A.Pigolkin, A.Piontkowsky, G.Polanskaja, W.Popowa,V.Rachmilowitsch, F.Reschetnikow, I.Samostschenko, A.Stawzewa, A.Trajnin, B.Utewsky, E.Fleischitz. Mit Gefühl der Dankbarkeit führen ihren Kollegen und Schüler ihre Arbeit und ihren Traditionen fort. Im Jahre 1975 wurde das Institut nach der Verdienste in Entwicklung der juristischen Wissenschaft und in Vorbereitung der Kader mit dem Orden «Das Ehrenzeichen» belohnt. Heute gibt es im Institut mehr als 100 Doktoren und Kandidaten der juristischen Wissenschaften. Viele Mitarbeiter haben den Ehrentitel «Verdienter Wissenschaftler der Russischen Föderation» oder «Verdienter Jurist der Russischen Föderation» und die anderen Staatsbelohnungen bekommen. Heute setzen die Traditionen des Instituts fort und führen eine grosse schöpferische und organisatorische Arbeit: S.Bogolubow, M.Braginsky, M.Buloschnikow, V.Wassiljew, V.Wischniakow, I.Wlassow, A.Grawina, N.Doronina, W.Jegiasarow, J.Sharikow, N.Kasanzew, W.Kaschepow, N.Klein, W.Lafitsky, L.Lesnitskaja, V.Litowkin, A.Makowsky, N.Maryschewa, A.Nosdratschew, J.Orlowsky, E.Pawlodsky, A.Postnikow, T.Rachmanina, O.Sadikow, J.Tichomirow, L.Terestschenko, L.Trachtenherz, T.Chabrijewa, I.Chlestowa, L.Tschikanowa, K.Jaroschenko. Instituts Kollektiv stribt seine ruhmliche Traditionen zu wahren, schöpferisch die Wege zu ihrer Erreichung und zu weiterer Entwicklung der vaterländischen Rechtswissenschaft zu befinden.